Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 397

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 397 (NJ DDR 1975, S. 397); Bei der Verfolgung eines Rechtsverletzers sowie zur Unterbindung von Rechtsverletzungen haben Mitglieder der Volksabteilungen freien Zutritt zu Klubs, Sportstätten, Kinos und anderen Einrichtungen. Sie dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Verkehrsmittel und Fernsprechverbindungen unentgeltlich benutzen. Hauptformen und -methoden der Arbeit der Volksabteilungen sind die Durchführung von Patrouillen und das Aufstellen von Posten auf Straßen, Plätzen, Parks usw., Kontrollen zur Aufdeckung von Rechtsverletzungen, individuelle Erziehungsarbeit mit Rechtsverletzern einschließlich Aussprachen mit Eltern jugendlicher Rechtsverletzer sowie die Erläuterung der Rechtsvorschriften und der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens. Handeln die Volksabteilungen gemeinsam mit der Miliz, so übernehmen verantwortliche Mitarbeiter der Miliz die operative Leitung der Handlungen der Mitglieder der Volksabteilungen. Das Musterstatut enthält ferner genaue Vorschriften über die Aufnahme von Mitgliedern in Volksabteilungen. Auf persönlichen Antrag und mit Empfehlung der Partei-, Gewerkschafts- oder Komsomolorganisation werden vorbildliche Werktätige, die über 18 Jahre alt sind, in einer Vollversammlung der Volksabteilung oder ihres Stabes aufgenommen. Sie verpflichten sich in feierlicher Form und erhalten einen Ausweis sowie ein Abzeichen, durch die sie sich legitimieren. Die Mitglieder der Volksabteilungen, die ebenso wie Milizangehörige unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen/3/, haben vor ihren Arbeitskollektiven regelmäßig Rechenschaft über ihre gesellschaftliche Tätigkeit zu legen. Musterstatut und Erlaß sehen spezielle Maßnahmen zur Anerkennung vorbildlicher Leistungen von Mitgliedern der Volksabteilungen vor, so z. B. Lob, Ehrenurkunde und Ehrenzeichen „Ausgezeichneter Angehöriger der Volksabteilung“ sowie Gewährung von Prämien und Zusatzurlaub. Schließlich ist auch die Organisationsstruktur der Volksabteilungen neu geregelt worden. Volksabteilungen werden sowohl in Betrieben als auch städtischen Wohngebieten und Gemeinden gebildet. Neu ist die Möglichkeit, spezialisierte Volksabteilungen oder spezialisierte Gruppen einer Volksabteilung zur Bekämpfung bestimmter Rechtsverletzungen zu schaffen, z. B. zum Schutz der öffentlichen Ordnung, zur Unterstützung des Paß- und Meldewesens, zur Bekämpfung verschiedener Arten von Eigentumsdelikten, zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen Jugendlicher, zur Sicherheit im Straßenverkehr u. a. m. Zur Bekämpfung der Jugendkriminalität können z. B. auf Beschluß der Rayon- bzw. Stadtstäbe der Volksabteilungen die Rayon- bzw. Stadtkomitees des Komsomol aus den Reihen der Komsomolzen, die den Volksabteilungen angehören, operative Abteilungen bilden. Die unmittelbare Leitung der Volksabteilungen obliegt dem Kommandeur und seinem Stellvertreter, die von der Vollversammlung in offener Abstimmung für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. In Volksabtei- /3/ Vgl. hierzu Art. 191 bis 193 StGB der RSFSR, den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 15. Februar 1962 über die Verstärkung der Verantwortlichkeit für Anschläge auf Leben, Gesundheit und Würde der Angehörigen der Miliz und der Volksabteilungen sowie den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR über die Ergänzung und Abänderung der Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 18. Mai 1972, wonach der Anschlag auf das Leben eines Angehörigen der Miliz oder der Volksabteilung als schweres Verbrechen im Sinne des Strafgesetzes qualifiziert wird. lungen mit mehr als 50 Mitgliedern wird ein Stab gebildet. Die Stäbe im Kreis bzw. in der Stadt koordinieren die Arbeit der Volksabteilungen. Den Stäben in Bezirken, Gebieten, Regionen und autonomen Republiken sowie in Unionsrepubliken ohne Gebietseinteilung obliegt die Koordinierung, die Verallgemeinerung der besten Erfahrungen und die methodische Unterstützung./ Die Stäbe unterbreiten den Partei- und staatlichen Organen sowie den gesellschaftlichen Organisationen Vorschläge zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen, die Verletzungen der öffentlichen Ordnung begünstigt haben. Der Leiter des Stabes bzw. der Kommandeur ist verpflichtet, mindestens einmal im Jahr vor den Angehörigen der Volksabteilung Rechenschaft über seine Arbeit und über die Tätigkeit der Volksabteilung insgesamt abzulegen. Die inhaltliche und organisatorische Anleitung der Volksabteilungen erfolgt durch die Sowjets der Deputierten der Werktätigen, die Exekutivkomitees und ihre Organe. Sie sorgen durch die Gewinnung neuer Mitglieder für die Festigung der Volksabteilungen, für die Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit der Volksabteilungen, für die Zusammenarbeit zwischen diesen und den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie für die materiell-technische Sicherstellung der Arbeit der Volksabteilungen. Ferner nehmen sie von Kommandeuren und Leitern der Stäbe sowie von Leitern der Betriebe, Institutionen und Organisationen Berichte über die Tätigkeit der Volksabteilungen entgegen. Die Volksabteilungen haben engen Kontakt zu den entsprechenden staatlichen Organen. Sie werden insbesondere von den Organen für innere Angelegenheiten unterstützt, die sich um die Planung der vorbeugenden Arbeit der Volksabteilungen sowie um die politischfachliche Qualifizierung ihrer Mitglieder bemühen. Nach einem einheitlichen Lehrprogramm werden den Mitgliedern an den Universitäten für Rechtskenntnisse die Grundlagen für die Lösung ihrer Aufgaben bei strikter Einhaltung der Gesetzlichkeit vermittelt. Auch die Gerichte unterstützen die freiwilligen Volksabteilungen. Beispielsweise vermitteln sie den Kommandeuren und den Leitern der Stäbe die für die Volksabteilungen notwendigen Informationen über Rechtsverletzungen; sie geben den Mitgliedern der Volksabteilungen methodische Hinweise für ihre Tätigkeit und wirken bei der juristischen Ausbildung mit. Einzelheiten für die Unterstützung enthalten eine Anweisung des Ministers der Justiz der UdSSR vom Juni 1974 und ein Beschluß des Kollegiums des Ministeriums der Justiz der RSFSR vom Februar 1975./5/ Erlaß und Musterstatut für die Tätigkeit der freiwilligen Volksabteilungen sind ein weiterer Schritt zur konsequenten Verwirklichung der vom XXIV. Parteitag der KPdSU gestellten Aufgabe, die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen und die öffentliche Ordnung wirksam zu schützen. Hl Beispielsweise besteht der Gebietsstab der Volksabteilung in Swerdlowsk aus 11 Personen. Leiter ist ein Stellvertreter des Vorsitzenden des Gebietsexekutivkomitees. Zum Stab gehören u. a. der stellvertretende Leiter der Abteilung Administrative Organe des Gebietskomitees der KPdSU, der Sekretär des Gebiets-Gewerkschaftsrates, die Sekretäre der Städte Swerdlowsk und Kamensk-Uralsk, der Vorsitzende des Exekutivkomitees der Stadt Perwouralsk, der Leiter der Abteilung Justiz, der Sekretär des Komsomol-Gebietskomitees sowie der stellvertretende Leiter der Verwaltung für Inneres. /5/ Vgl. J. Lubschew, „Die vorbeugende Arbeit der freiwilligen Volksabteilungen“, Sowjetskaja justizija 1975. Heft 7, S. 22 ff. 397;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 397 (NJ DDR 1975, S. 397) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 397 (NJ DDR 1975, S. 397)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

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