Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 336

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 336 (NJ DDR 1975, S. 336); Probleme der Entwicklung und Anwendung des Völkerrechts im Kampf gegen Imperialismus und Kolonialismus und für die Befreiung der Völker zum Gegenstand hatte. * Aus Anlaß ihres 30jährigen Bestehens veranstaltete die Hauptkommission der Volksrepublik Polen zur Verfolgung von Naziverbrechen Ende März 1975 in Warschau eine mehrtägige Konferenz, an der Vertreter der Partei- und Staatsführung der Volksrepublik Polen sowie Delegationen u. a. aus der UdSSR, der CSSR und der DDR teilnahmen. In der Eröffnungsansprache des Justizministers der Volksrepublik Polen und Vorsitzenden der Hauptkommission, Prof. Dr. Berutowicz, im Hauptreferat von Prof. Dr. Pilichowski, in den mehr als 70 wissenschaftlichen Berichten und dazu gehaltenen Diskussionsbeiträgen sowie in den von der Konferenz beschlossenen Dokumenten wurde die entscheidende Rolle der UdSSR im Kampf gegen den Faschismus und um die Rettung der Völker Europas vor der Vernichtung hervorgehoben. Umfassend gewürdigt wurde die Tätigkeit der Hauptkommission, ihrer Partner in den sozialistischen Staaten und der antifaschistischen Kräfte in der ganzen Welt bei der Aufdeckung, Aufklärung und Ahndung der faschistischen Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie bei der Bekräftigung der zwingenden Normen des Völkerrechts in der UNO. Hierbei wurde insbesondere die Bedeutung der Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsbestimmungen auf Kriegsverbrechen und auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26. November 1968 hervorgehoben, wonach sich kein Staat der Verpflichtung entziehen kann, derartige Verbrechen zu bestrafen, unabhängig davon, wann, wo und von wem sie begangen wurden oder begangen werden, wie z. B. heute in Chile. In diesem Zusammenhang brachten die Teilnehmer der Konferenz ihre Besorgnis über die „Aktivierung von rechtsgerichteten, neonazistischen und revisionistischen Kräften in der BRD bei Verfälschungen der Geschichte des zweiten Weltkrieges, der Okkupation und der Hitlerverbrechen, über das Anwachsen des antipolnischen Nationalismus in der BRD“ sowie über die Tatsache zum Ausdruck, daß „trotz des Ablaufs von 30 Jahren seit Beendigung des zweiten Weltkrieges die überwältigende Mehrheit der bisher nicht bestraften Hitlerverbrecher auf dem Territorium der BRD lebt“. Mit Nachdruck wurde betont, daß die dem Völkerrecht gemäße Verfolgung und Bestrafung dieser Verbrechen ein wichtiger Beitrag für die Entwicklung und Vertiefung des Entspannungsprozesses in Europa, für die internationale Sicherheit und einen dauerhaften Frieden ist. Als Leiter der DDR-Delegation hob Karl-Heinrich Bordiert, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR, in seiner Ansprache die langjährige und freundschaftliche Zusammenarbeit der Untersuchungs- und Strafverfolgungsorgane der UdSSR, der Volksrepublik Polen, der DDR und anderer Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft bei der Aufdeckung und Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrechen hervor. * Im Rahmen der X. Studententage fand am 16. April 1975 eine Konferenz der FDJ-Grundorganisation der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin statt. In der Freundschaftsstafette der FDJ zu Ehren des 30. Jahrestages der Befreiung vom Hitlerfaschismus hatte diese Grundorganisation den 1. Platz innerhalb der FDJ-Kreisorganisation der Humboldt-Universität belegt. Das Referat zum Thema „Die Rolle der Sowjetunion bei der Herausbildung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR“ hielt Prof. Dr. Hilde Benjamin (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR). Sie würdigte die historische Bedeutung der SMAD und ihrer Befehle für die Entwicklung einer antifaschistisch-demokratischen Justiz und verdeutlichte an Beispielen die unmittelbare Hilfe der sowjetischen Genossen. Ferner behandelte sie die Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher in der damaligen sowjetischen Besatzungszone. Anschließend beschäftigten sich die Studenten in fünf Arbeitskreisen insbesondere mit der Leninschen Revolutionstheorie und ihrer Anwendung auf die konkreten Bedingungen nach dem Sieg der Sowjetarmee über den Hitlerfaschismus in Deutschland sowie mit der Auswertung sowjetischer Erfahrungen bei der Schaffung sozialistischer Justizorgane und bei der Entwicklung des sozialistischen Strafrechts in der DDR. An den Beratungen nahmen auch Arbeiterveteranen und Justizfunktionäre teil, die als Aktivisten der ersten Stunde am Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Justiz mitgewirkt hatten und die durch Beiträge aus persönlichem Erleben die Konferenz wesentlich bereicherten. * Eine Delegation des Ministeriums der Justiz der Republik Finnland, die von Hauptabteilungsleiter Prof. Dr. Antti Kivivuori geleitet wurde, weilte auf Einladung des Ministeriums der Justiz der DDR vom 18. bis 25. März 1975 in der DDR. Die Delegation machte sich insbesondere mit der Methodik der Gesetzgebung, mit der Ausbildung der Juristen und mit der Rechtserziehung der Bürger vertraut. Rechtsprechung Strafrecht §§ 42, 40 StGB; §§ 11 Abs. 3, 285 StPO. Da Arbeitserziehung nicht vor Ablauf ihrer Mindestdauer von einem Jahr endgültig beendet werden kann, ist sie gegenüber einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr die schwerere und gegenüber einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr die mildere Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Wurde in erster Instanz eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr ausgesprochen und das Urteil nur zugunsten des Angeklagten angefochten, so darf iin Rechtsmittelverfahren wegen des Verbots der Straferhöhung nicht auf Arbeitserziehung erkannt werden. OG, Urteil vom 13. Februar 1975 - 3 Zst 2/75. Das Kreisgericht verurteilte den Angeklagten wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten (§ 249 Abs. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Auf die dagegen eingelegte Berufung des Angeklagten änderte das Bezirksgericht das erstinstanzliche Urteil im Strafausspruch ab und verurteilte den Angeklagten zur Arbeitserziehung. Außerdem erkannte es auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht. Der Präsident des Obersten Gerichts hat die Kassation des Urteils des Bezirksgerichts zugunsten des Angeklagten beantragt. Der Antrag ist begründet. Aus denGründen: Die rechtliche Beurteilung des Verhaltens des Angeklagten als Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten (§ 249 Abs. I StGB) und die vom Kreisgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe werden mit dem Kassationsantrag nicht angegriffen. Zu entscheiden war deshalb nur über den Strafausspruch des Rechtsmittelgerichts. Dieses hat, obwohl das erst- 336;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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