Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 330 (NJ DDR 1975, S. 330); zulegen. Im Vordergrund stand, das Verantwortungsbewußtsein der Eltern und der FDJ-Funktionäre in den Schulen zu aktivieren. Dafür ergaben sich in der Regel Anhaltspunkte aus der jeweiligen konkreten Situation der Gewährleistung von Disziplin und Ordnung in der Schule. Die Erfahrungen zeigen, daß diese Aussprachen sehr wertvoll sind und dazu beitragen, die rechtserzieherische Arbeit breiter zu entfalten. Bei den Lehrern wie auch bei El-temvertretem besteht das Bedürfnis, vor allem solche Rechtskenntnisse zu erwerben bzw. zu vertiefen, die sich in die schulpolitischen Aufgaben ein-ordnen. Dementsprechend unterstützen die Staatsanwälte die rechtspropagandistische Arbeit im Bereich der Volksbildung. Sie treten in den periodisch stattfindenden Weiterbildungsveranstaltungen der Pädagogen und der Eltemvertretungen auf. Im Mittelpunkt der Rechtspropaganda stehen hier die gesetzlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung und Verhütung von Gefährdungserscheinungen der Kinder und Jugendlichen; Probleme der Entwicklung, Bekämpfung und Verhütung der Jugendkriminalität im territorialen Bereich; die Ursachen, begünstigenden Bedingungen und Motive strafbarer Verhaltensweisen von Schülern; die Möglichkeiten der Schule, das Zurückbleiben von Schülern auf politischem und moralischem Gebiet zu verhindern. Neben diesen Aktivitäten unterstützen die Staatsanwälte die Bemühungen der Pädagogen, in der außerschulischen Tätigkeit eine erlebnisreiche, wirkungsvolle Rechtserziehung der Jugend zu entwickeln, wie das der Politbürobeschluß anregt. Im vergangenen Jahr wurde im neuerbauten Stadtteil Neulobeda eine Schüler-Arbeitsgemeinschaft „Sozialistisches Recht“ gebildet. Daran nehmen insgesamt 20 Schüler aus zwei 9. und einer 10. Klasse teil. Der Staatsanwalt, der den Zirkel leitet, stellte sich die Aufgabe, Grundkenntnisse über das sozialistische Recht so zu vermitteln, daß die Bereitschaft der Schüler gefördert wird, sich in der Schule für die Achtung der Schulordnung, der Pioniergesetze sowie des FDJ-Statuts aktiv einzusetzen. Ausgehend davon, daß ein wesentliches Ziel der Rechtserziehung darin besteht, die persönliche Initiative für die Rechtsverwirklichung, d. h. für alltägliches rechtsgemäßes Handeln zu erzeugen oder zu steigern (vgl. P.-B. S c h u 1 z in NJ 1974 S. 98), war es notwendig, bei jedem Thema nicht nur das Alter und den Erfahrungsschatz der Zirkelteilnehmer zu berücksichtigen, sondern stets auch den Bezug zur konkreten Verantwortung des Schülers und FDJ-Mitglieds bei der Erfüllung seines persönlichen und gesellschaftlichen Auftrags herzustellen. Insofern stellen die von G. W o r n e r in NJ 1974 S. 49 vermittelten Erfahrungen, an die wir anknüpften, nur eine Seite rechtserzieherischer Tätigkeit dar. Es kommt auch darauf an, bei der Vermittlung von Rechtskenntnissen Erkenntnisse aus dem Schulkollektiv wirksam zu machen, in dem die Schüler mitwir-ken. Eine solche Arbeitsweise unterstützt die Klassenleiter und FDJ-Leitungen in der Schule in ihrem Bemühen, bei allen Schülern eine sozialistische Einstellung zum Lernen und zum Leben herauszubilden und sie zu bewußter Ordnung und Disziplin zu erziehen. Deshalb hat sich die Arbeitsgemeinschaft das Ziel gestellt, zu einem Wettbewerb an der Schule zur Durchsetzung von Ordnung und Disziplin und zur Achtung des Volkseigentums aufzurufen sowie eine Schulwandzeitung über die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft und die persönlichen Verpflichtungen ihrer Mitglieder zu gestalten. Es handelt sich dabei um rechtserzieherisch so wichtige Verpflichtungen wie die Übernahme von Lernpatenschaften und Patenschaften über disziplinschwierige Schüler, die Verpflichtung, als Helfer des Pionierleiters für 3. und 4. Klassen tätig zu ■werden, u. ä. Solche Verpflichtungen helfen, sozialistische Gemeinschaftsbeziehungen herauszubilden. Außerdem hat die Arbeitsgemeinschaft beschlossen, sich an der „Schulmesse der Meister von Morgen“ mit Anschauungsmitteln zu beteiligen, um das Schulkollektiv mit den Ergebnissen ihrer Tätigkeit vertraut zu machen. Solche Ergebnisse sind z. B., daß sich die Leistungen und die Disziplin aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft verbessert haben und daß sie ihre Kenntnisse über unser sozialistisches Recht und unsere sozialistische Moral zur Stärkung des Klassenkollektivs nutzen. Die Erfahrungen dieser Arbeitsgemeinschaft wurden verallgemeinert. Mit Beginn des Schuljahres 1974/75 sind an weiteren fünf Jenaer Schulen Arbeitsgemeinschaften „Junge Volkspolizisten“ gebildet worden, die von Mitgliedern der FDJ-Gruppe der Abteilung Kriminalpolizei geleitet werden. Ein ständiger Erfahrungsaustausch gewährleistet ein einheitliches Vorgehen. Die Erfahrungen zeigen, daß die Rechtserziehung der Schüler ein wichtiger persönlichkeitsformender Faktor ist. Sie erfordert viel Initiative sowie eine ständige kritische Überprüfung des eigenen Wirkens in dem betreffenden Kollektiv. CHRISTINA FESSER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt Jena PETER GASE, Staatsanwalt der Stadt Jena Rechtspropagandistische Tätigkeit der Jurastudenten Gegenwärtig entwickeln sich vielfältige Formen, um die Studenten der staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen an den Universitäten systematisch zur Rechtspropaganda zu befähigen. Dabei kommt der FDJ eine wichtige Rolle zu. Der Jugendverband nimmt darauf Einfluß, daß sich bei jedem Studenten hohe politischmoralische Qualitäten mit der Fähigkeit verbinden, das sozialistische Recht lebensnah zu erläutern und damit zur Festigung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen beizutragen. Unmittelbare rechtspropagandistische Tätigkeit leisten die Jurastudenten vor allem im Rahmen ihrer Partnerschaftsbeziehungen zu Arbeitskollektiven, besonders zu Jugendbrigaden, sowie während der Praktika bei den örtlichen Organen der Staatsmacht und in Betrieben. Ferner organisieren sie rechtserläuternde Veranstaltungen mit Studenten anderer Sektionen, in den Studentenintematen sowie an Schulen. Die Rechtspropaganda ist fester Bestandteil des Arbeitsprogramms der FDJ-Grundorganisationen an unserer Sektion, und deshalb sind diese Aktivitäten auch Bestandteil des Kampfes um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“. Die FDJ-Gruppen haben entsprechende konkrete Verpflichtungen in ihre Kampfprogramme aufgenommen. So veranstaltete eine FDJ-Gruppe mit ihrer Partnerbrigade im sozialistischen Handel Diskussionen über Möglichkeiten der Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in Verkaufseinrichtungen sowie über die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag. Andere Gruppen organisierten mit ihren Partnerbrigaden Aussprachen über aktuelle Fragen des Arbeitsund des Wirtschaftsrechts, wobei sie teilweise von ihren Dozenten unterstützt wurden. Darüber hinaus nahmen Studenten an Beratungen der Konfliktkommissionen in den Betrieben ihrer Partnerbrigaden teil, sowohl um aus den Beratungen zu lernen als auch um die Konfliktkommission mit ihren Rechtskenntnissen zu unterstützen. In einzelnen Fällen besuchten Studenten und Mitglieder der Partnerbrigaden gemeinsam Gerichtsverhandlungen und werteten sie anschließend aus. Inhaltliche Schwerpunkte der Diskussionen mit Werktätigen in Betrieben waren die Ergänzung und Änderung der Verfassung, das Jugendgesetz und der ZGB-Entwurf. Im Ergebnis solcher Gespräche hat sich eine Seminargruppe vorgenommen, in einer Betriebszeitung regelmäßig Fragen des sozialistischen Rechts zu erläutern. Den Studenten des 3. Studienjahres wurde die Aufgabe übertragen, in der Universitätszeitung eine Rubrik zu gestalten, in der rechtliche Bestimmungen erläutert werden. Die Studenten werden dabei von den Dozenten beraten und unterstützt. Bisher erschienen in dieser Rubrik z. B. Beiträge über Rechtsfragen der Absolventenlenkung sowie der Durch- 330;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 330 (NJ DDR 1975, S. 330) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 330 (NJ DDR 1975, S. 330)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Einführung zur Bearbeitung von feindlich-negativen Gruppen unter Strafgefangenen und einzelne Strafgefangene sowie der weiteren Perspektive dieser nach ihrer Strafverbüßung. Ein weiterer Gesichtspunkt hierbei ist die Konspirierung der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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