Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 316

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 316 (NJ DDR 1971, S. 316); Bei der Zurückdrängung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen sind überall dort Erfolge sichtbar geworden, wo regelmäßig Informationen aus der Praxis der Kriminalitätsbekämpfung und der Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsprechung mit hohem Informationswert vermittelt bzw. ausgetauscht werden, wo den gesellschaftlichen Kräften konkrete Aufgaben übertragen werden und durch aussagekräftige Informationen ihre Initiative geweckt wird, wo die Leitung komplex die Einheit von Ökonomie, Ideologie, Kultur und Recht sichert und wo man sich offensiv mit Bequemlichkeit, Schwächen und Mängeln, insbesondere auch mit den Ursachen der Nichtdurchführung selbstgefaßter Beschlüsse, auseinandersetzt. Beträchtliche Reserven für die Zurückdrängung der Kriminalität können erschlossen werden, wenn es den Rechtspflegeorganen und den staats- und wirtschaftsleitenden Organen noch besser gelingt, die ganze Kraft der Arbeiterklasse, insbesondere in den Kollektiven der sozialistischen Arbeit, auch für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Verhütung von Straftaten und für die Erziehung von Rechtsverletzern nutzbar zu machen. Die Arbeitskollektive sind rechtzeitiger und auch umfassender über Fragen der Mitwirkung der Öffentlichkeit am Kampf gegen -die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen zu informieren. Im Prinzip kann das nicht unmittelbar durch die Rechtspflegeorgane selbst geschehen. Vielmehr verlangt dies ein höheres Niveau in der Gestaltung des Informationsflusses zwischen den -Rechtspflegeorganen und den entsprechenden anderen Leitungen. Dazu gehört vor allem eine Erhöhung der Verantwortung der anderen Leitungen für die Umsetzung der Informationen in der fachlichen und politischen Leitungstätigkeit. Die Ständige Arbeitsgruppe hält es z. B. für notwendig, die Entwicklung des sozialistischen Eigentümerbewußtseins zu fördern. In dem Maße, wie sich die Werktätigen ihrer neuen Stellung als sozialistische kollektive Eigentümer, Produzenten und Machtausübende bewußt werden, werden sie auch den Kämpf gegen Vergeudung, Schlendrian, Diebstahl und Unordnung führen, werden sie stärker von sich aus über den eigenen Betrieb, die Genossenschaft, die Institution hinaus für Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sauberkeit eintreten. Bei der Entwicklung des komplexen Kampfes gegen die Kriminalität ist die Einheit von Bekämpfung und Vorbeugung stärker als bisher bewußt zu verwirklichen. Die Erfüllung der ureigenen Aufgaben der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Straftaten und bei der Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit mit hoher Qualität und gesellschaftlicher Effektivität was die konzentrierte, zügige Durchführung der Verfahren einschließt ist von grundlegender Bedeutung für den gesamtgesellschaftlichen Kampf und für die Wirksamkeit der Rechtspflegeorgane im Vorfeld der Kriminalität. Komplexer Kampf gegen die Kriminalität ist nicht vereinbar mit einer Geringschätzung der Strafverfolgungs-, Anklage- und Rechtsmittelpolitik; er ist auch nicht erfolgreich zu führen, wenn die Ursachen und Bedingungen von Straftaten nicht aufgedeckt werden, dabei festgestellten Gesetzesverletzungen nicht entschieden begegnet wird und wesentliche ge-selllschaftliche Zusammenhänge der Straftaten aus zielgerichteter analytischer Arbeit nicht sichtbar gemacht werden. Um die Duchsetzung des sozialistischen Rechts in allen Bereichen komplexer als bisher zu fördern und auf eine spürbare Verbesserung der Leitungstätigkeit in anderen Organen hinzuwirken, müssen Reserven frei gemacht werden, die gegenwärtig durch eine gewisse quantitative Aufblähung mancher Aufgaben und Arbeitspraktiken in den Rechtspflegeorganen blockiert sind. Aus der Sicht der Arbeitsgruppe wäre es nützlich, wenn die Leiter der Rechtspflegeorgane Anweisungen und Verfügungen zu periodischen Einschätzungen, analytischen Aufbereitungen, Sondererhebungsbogen, Kontrollberichten u. ä. auf deren leitungsmäßige Bewährung überprüften. Hier liegen u. E. echte Möglichkeiten, um auch 'bei der Vorbeugung das Gesetz der Ökonomie der Zeit und das Aufwand-Nutzen-Denken zu praktischen Resultaten zu führen. Eine differenzierte Anleitung und Unterstützung der Organe in den Kreisen durch die Bezirksorgane bei der Verallgemeinerung guter Erfahrungen sind weitere Wege, um die Effektivität, eine rationellere Arbeit im Vorfeld und insbesondere die Einheit von Bekämpfung und Vorbeugung zu sichern. Im Zusammenhang mit der Forderung, den Stand der Gesetzlichkeit in den verschiedenen Leitungsbereichen der Gesellschaft möglichst umfassend einzuschätzen, ist es u. E. erforderlich, daß sich die Rechtspflegeorgane von der Betrachtungsweise lösen, Gesetzesverletzungen einseitig unter dem Aspekt begünstigender Bedingungen für Straftaten zu sehen. Das ist zwar auch von Bedeutung, aber vom Standpunkt der Durchsetzung des sozialistischen Rechts als gesellschaftsgestaltende Kraft ist eine solche Betrachtungsweise zu eng. Die Anforderungen an Staatsanwälte, Richter und Angehörige der Untersuchungsorgane hinsichtlich der Entwicklung des komplexen Denkens und der komplexen Informationsverarbeitung sind gewachsen und werden weiter wachsen. Die Rechtspflegeorgane müssen exakt die bestehenden rechtlichen Verantwortungen in den staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leitungsprozessen kennen, um sie mit ihren spezifischen Mitteln stärken zu können. Für die Ursachenanalyse bedeutet das, konkret herauszuarbeiten, welche Leiter oder Leitungen welche Pflichten zur Vorbeugung gemäß Art. 3 StGB nicht verwirklicht oder durchgesetzt haben und welche Gründe dafür maßgeblich waren. Dadurch wird die gesellschaftliche Aktivität gefördert und ist es möglich, Störungen im Integrationsprozeß aufzudecken und zu beseitigen. Eine solche Arbeitsweise verlangt in hohem Maße politisches Verständnis und den vom Geist sozialistischer Gemeinschaftsarbeit erfüllten Blick über die Rechtspflegeorgane hinaus. Auf dieser Grundlage gilt es, eine noch stärkere Selbständigkeit auch der gesellschaftlichen Kräfte bei ihrer Mitwirkung zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und beim Kampf gegen Straftaten zu erreichen. Jegliche Bevormundung und Gängelei gesellschaftlicher. Kräfte widerspricht deren gewachsener Bewußtheit und Bereitschaft und ist selbst'ein Störfaktor bei der Entwicklung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung. Und umgekehrt: Gelingt es, die ideologische Stoßrichtung der Rechtspflegeorgane durch die Überzeugungskraft ihrer Entscheidungen, die Konkretheit und Gesellschaftsbezogenheit ihrer Informationen zu verstärken, dann wird sich das spürbar in einer Atmosphäre der allgemeinen gesellschaftlichen Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen und in -einer Aktivierung der Öffentlichkeit gegen Verletzun-' gen des sozialistischen Rechts auswirken. Zur Vervollkommnung der Planung von Maßnahmen der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämp-fung Um die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung im Kampf gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen bewußt zu nutzen, ist es erforderlich, die umfassende Verwirklichung der sozialistischen Rechts- 316;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 316 (NJ DDR 1971, S. 316) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 316 (NJ DDR 1971, S. 316)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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