Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 317

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 317 (NJ DDR 1971, S. 317); Ordnung unter Einschluß der Maßnahmen zur komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung zum unmittelbaren Gegenstand der Planung und Rechenschaftslegung zu machen. Die objektiven Bedingungen hierfür sind heute gegeben. Es kommt darauf an, sie präzise herauszuarbeiten und den verantwortlichen Funktionären bewußt zu machen. Diese Aufgabe kann nur erfolgreich gelöst werden, wenn sie von der Zielsetzung ausgeht, damit eine weitere Stärr kung der Autorität der örtlichen. Volksvertretungen und ihrer Organe zu gewährleisten. Aus einer solchen Qualifizierung der Planungstätigkeit der örtlichen Staatsorgane ergeben sich direkte Anforderungen an die Planungsarbeit in den Rechtspflege- und Sicherheitsorganen. Die Ständige Arbeitsgruppe wird deshalb für die Leiter der zentralen Rechtspflegeorgane einen Vorschlag hinsichtlich einheitlicher Grundsätze zur Planabstimmung zwischen den örtlichen Staatsorganen und den Rechtspflegeorganen sowie den Dienststellen des Ministeriums des Innern in den Bezirken und Kreisen ausarbeiten. Diese Aufgabe kann-sie nur in engem Kontakt und Erfahrungsaustausch mit den Kadern in den Staatsorganen der Bezirke, Kreise und Städte- lösen. Zweckmäßigerweise sollten daher alle örtlich vorgesehenen Schritte zur Qualifizierung der'Planung mit der Arbeitsgruppe ab- gestimmt werden. Bei der Verwirklichung dieses komplizierten Vorhabens werden u. a. solche wertvollen Erfahrungen zu verallgemeinern sein, wie sie bei der Durchführung des von der Stadtverordnetenversammlung von Erfurt beschlossenen Maßnahmeplanes zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit auf den Großbaustellen der Stadt Erfurt gewonnen wurden. Mit diesem Beschluß ging es der Volksvertretung nicht um Ordnung und Sicherheit im engen Sinne, sondern um konkrete und abrechenbare Schritte zur Verwirklichung der Einheit von Ökonomie und Recht. Das Bemerkenswerte dieses Planes, der zum Bestandteil des Generalbebauungsplanes der Stadt Erfurt erklärt wurde, besteht im folgenden: , Den Ausgangspunkt für die Aufgabenstellung bildet eine Schwerpunktaufgabe des Volkswirtschaftsplanes, deren erfolgreiche Lösung tiie bewußte Verwirklichung auch aller Forderungen des sozialistischen Rechts in seiner Gesamtheit verlangt. Entsprechend der Komplexität der Leitung des Baugeschehens wurden nicht nur an die Bauwirtschaft und ihre Leitungsorgane konkrete Aufgaben gestellt, sondern auch an alle Staatsorgane und Leitungsbereiche (z. B. des Handels, des Gesundheitswesens, des Straßenwesens), deren Tätigkeit die Gestaltung sozialistischer Beziehungen der Werktätigen im Zusammenhang mit dem Baugeschehen beeinflußt. Diese Aufgaben sind entsprechend den gegebenen örtlichen Bedingungen präzisiert. Die Durchführung der Aufgaben ist Gegenstand der Rechenschaftslegung der Leiter vor der Volksver- tretung und Gegenstand der Kontrolle durch alle ihre Organe. Eine solche hohe Qualität der planmäßigen Leitungstätigkeit der örtlichen Staatsorgane stellt höhere Anforderungen an die Rechtspflege- und Sicherheitsorgane. Sie haben sich bei der Verwirklichung der zentralen Aufgaben auf die Bedingungen einzurichten, die sich aus der Verwirklichung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung in den Territorien ergeben./5/ Das /5/ Vgl. hierzu Kem/Lehmann, „Grundlagen der Planung und Leitung des vorbeugenden Kampfes gegen die Kriminalität“, Staat und Recht 1971, Heft 3, S. 447 ff. verlangt eine gründliche Planabstimmung zwischen den genannten Organen. Gegenwärtig gibt es gewisse Ansätze einer solchen Abstimmung in den gemeinsamen Leiterberatungen mit den Stellvertretern der Ratsvorsitzenden für Innere Angelegenheiten. Sie ist jedoch zu eng und erfaßt oftmals nur ungenügend die Erfordernisse und Möglichkeiten hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit der Leitungstätigkeit (sowohl der örtlichen Staatsorgane als auch der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane) bei der Verwirklichung der Funktion des sozialistischen Rechts als Leitungsinstrument. Neben dieser Enge des „Abstimmungsfeldes“ wird von Praktikern häufig darauf hingewiesen, daß unterschiedliche Planungszeiträume und Entscheidungstermine bei den örtlichen Staatsorganen und den Rechtspflege- und Sicherheitsorganen einer sorgfältigeren Planabstimmung entgegenstehen. Zweifellos können aus solchen Unterschieden gewisse Komplikationen erwachsen. Die oben erwähnte Aufgabenstellung berührt jedoch nicht ein bloß technischorganisatorisches Problem, sondern verlangt sachlichinhaltliche Lösungen. In erster Linie kommt es darauf an, bereits im Planungsprozeß beiderseits die Aufgaben zu erkennen und herauszuarbeiten, bei deren Bewältigung zusammengewirkt werden muß. Das setzt gründliche gegenseitige Information über die Schwerpunkte in den Aufgabenstellungen voraus. Hier bedarf es konkreter Entscheidungen im Kreis oder Bezirk zur Präzisierung der zentralen Vorgaben. Damit sind zugleich Überlegungen zu verbinden, mit welcher konkreten Zielstellung und in welcher Weise die Rechtspflegeorgane im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung die örtlichen Staatsorgane bei der Lösung der jeweiligen Aufgaben unterstützen können (z. B. Zielrichtung eines Verfahrens, Öffentlichkeitsarbeit, Informationen an die Volksvertretung). Ziel der Festlegungen muß in jedem Falle eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der gesamten staatlichen Leitungstätigkeit, muß die Mobilisierung der Werktätigen für die volle Verwirklichung des sozialistischen Rechts sein. Die Forderung nach Konzentration auf die Schwerpunkte muß dabei auch unter dem Aspekt strikt durchgesetzt werden, daß die zur Lösung d.er Aufgaben zur Verfügung stehenden Kräfte begrenzt sind. Hinsichtlich der Grundrichtung und des Inhalts des Zusammenwirkens muß die Abstimmung zwischen den örtlichen Staatsorganen und den Rechtspflege- und Sicherheitsorganen langfristig erfolgen. Darin sehen wir eine Voraussetzung für die Stabilität der Zusammenarbeit. Nur auf dieser Basis kann auch die notwendige Elastizität gewährleistet werden, die bei der operativen Durchführung der Festlegungen notwendig ist. Zur Gestaltung effektiverer Informationsbeziehungen zwischen örtlichen Staatsorganen und Rechtspflegeorganen Bereits vor längerer Zeit wurde eine Arbeitsgruppe der zentralen Rechtspflegeorgane gebildet, die die gesamte Problematik der Informationsbeziehungen der Rechtspflegeorgane in den Bezirken und Kreisen zu studieren und Vorschläge für ihre einheitliche und rationelle Gestaltung auszuarbeiten hat. Gleichzeitig werden in vielen Bezirken und Kreisen aufwendige Anstrengungen zur optimalen Gestaltung der horizontalen Informationsbeziehungen der Rechtspflegeorgane unternommen. Diese sind nur in wenigen Fällen mit den zentralen Vorhaben abgestimmt und führen zu einer erheblichen Uneinheitlichkeit in der Leitungspraxis. So gibt es unterschiedliche Lösungen hinsichtlich der Art der zu regelnden Informationsbeziehun- 317;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 317 (NJ DDR 1971, S. 317) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 317 (NJ DDR 1971, S. 317)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind diesbezüglich die Durchsetzung der im fixierten gesetzlichen Forderungen nach Allseitigkeit und Unvoreingenommenheit der Aufklärung der straftatverdächtigen Handlungen. Zusammen mit den in er Beweisrichtlinie des Obersten Gerichts.

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