Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 315

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 315 (NJ DDR 1971, S. 315); beiter zeichnen ihn ebenso aus wie seine Lebensfreude und sein unermüdlicher Elan. Für seine außerordentlichen Verdienste beim Aufbau und bei der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wurde Josef Streit mit hohen staatlichen Auszeichnungen geehrt. Wir wünschen Generalstaatsanwalt Dr. Josef Streit noch viele Jahre schöpferischer Arbeit, Gesundheit und Schaffenskraft. Dr. HELMUT RUTSCH, amtierender Leiter, und Dr. HANS KAISER, Sekretär der Ständigen Arbeitsgruppe „Komplexe Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung“ Zur Entwicklung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung Vor einiger Zeit wurden in dieser Zeitschrift die Aufgaben und die Arbeitsweise der auf Empfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR gebildeten Arbeitsgruppe „Komplexe Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung“ als ständig arbeitende Einrichtung zentraler staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen dar gelegt./I/ Inzwischen gibt es erste Erfahrungen, aber auch neue Probleme bei der Entwicklung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung. Die Ständige Arbeitsgruppe hat den Leitern -der zentralen Rechtspflegeorgane erste Vorschläge zur Unterstützung der Leitungstätigkeit unterbreitet und durch den Generalstaatsanwalt der DDR dem Verfassungs- und Rechtsausschuß über ihre Ergebnisse berichtet. Es kann eingeschätzt werden, daß sich die relativ umfassende Zusammensetzung der Arbeitsgruppe als besonders nützlich erwiesen und sich die Bildung der Arbeitsgruppe insgesamt bewährt hat. Nachfolgend sollen einige für die weitere Arbeit in den Bezirken und Kreisen bedeutsame Erfahrungen vermittelt werden. Politisch-ideologische Klarheit in den Grundfragen Voraussetzung effektiver Kriminalitätsvorbeugung Seit der Veröffentlichung der Materialien des Verfassungs- und Rechtsausschusses vom 26. November 1969 und nach dem Erlaß des Ministerratsbeschlusses zur komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung vom selben Tage/2/ sind vielseitige Bemühungen der Rechtspflegeorgane, der örtlichen Staatsorgane, Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen zu erkennen, in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit die Erfordernisse eines wirksamen Kampfes gegen die Kriminalität in die Leitung der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche zu integrieren. Jedoch wird den ständig wachsenden Anforderungen und den im Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses sowie im Ministerratsbeschluß gesetzten Maßstäben in der Leitungstätigkeit noch nicht durchgängig entsprochen. Das Wesen der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung, nämlich als spezifische Seite der Machtentfaltung der Arbeiterklasse organischer Bestandteil jeder Leitungstätigkeit zu sein, ist noch nicht überall verstanden und systematisch verwirklicht worden. Neben der notwendigen Vertiefung der sachlichen Kenntnis der zu bewältigenden Aufgaben sind daher die ideologische Klärung von Grundfragen und die Auseinandersetzung mit Hemmnissen im Integrationsprozeß vorrangig. Das wird auch durch die aktuelle Situation in der Kriminalitätsentwicklung des Jahres 1970 unterstrichen, wenngleich die kurzzeitige widersprüchliche Entwicklung bestimmter Straftaten- lll lll Vgl. Harrland, „Zentrale Leitung und komplexe Kriminalitätsverhütung. und -bekämpfung“, NJ 1970 S. 602 ff. 121 Vgl. den Abschlußbericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses in .NJ 1970 S. 9 ff. Die gesamten Materialien der Tagung sind in der Schriftenreihe „Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse“, 1969, Heft 16, veröffentlicht. - Zum Ministerratsbeschluß vom 26. November 1969 vgl. Duft, „Entwicklung einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit bei der Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen“, NJ 1970 S. 472 ff. gruppen, wie z. B. bei den Verkehrsdelikten oder den Straftaten gegen das sozialistische Eigentum, keine Änderung der prinzipiellen Aufgabenstellung im Kampf gegen die Kriminalität erfordert. Der Kampf der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates in der DDR gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen ist untrennbarer Bestandteil der Grundaufgabe, alle dem Sozialismus wesenseigenen Vorzüge und Triebkräfte immer umfassender für die sozialistische Gesamtentwicklung systemhaft zu erschließen. „Für die gegenwärtige Etappe der vollen Ausbildung des sozialistischen Gesellschaftssystems ist die Prägung sozialistischer Persönlichkeiten und der dem Sozialismus gemäßen zwischenmenschlichen Beziehungen durch die gesellschafts- und menscheiibil-dende Kraft der Arbeiterklasse charakteristisch.“/ Die wachsende Führungsrolle der Arbeiterklasse in der sozialistischen Gesellschaft schließt gesetzmäßig die wachsende Rolle des sozialistischen Rechts, das den gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten entspringt und auf ihre weitere Durchsetzung gerichtet ist, in sich ein. Die Aufgaben des sozialistischen Staates sind ohne Verwirklichung des sozialistischen Rechts, ohne strikte Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit nicht zu lösen. Indem das sozialistische Recht wesentlich dazu beiträgt, daß „die ethischen Prinzipien und politisch-moralischen Maßstäbe der Arbeiterklasse zu allgemeingültigen Regeln für die gesamte Gesellschaft werden“/4/, entspricht es der objektiven Notwendigkeit, das gesamte gesellschaftliche Leben in wachsendem Maße mit der sozialistischen Ideologie und den sozialistischen Verhaltensweisen zu durchdringen. Das sozialistische Recht ist damit, wenn ihm überall unbedingte' Geltung verschafft wird, ein stark produk-tivitätsfördernder Faktor. Vor allem diese gesellschaftsgestaltende Funktion des sozialistischen Rechts wird in der Tätigkeit vieler Wirtschaftsleitungen noch nicht erkannt. Wie aus Feststellungen der Arbeitsgruppe hervorgeht, ist der Ministerratsbeschluß vom 26. November 1969 bis heute-in vielen Kombinaten und Betrieben nicht zur Kenntnis genommen worden. ■ Das ist nicht nur eine Verletzung des demokratischen Zentralismus, sondern Ausdruck einer ernst zu nehmenden ideologischen Geringschätzung sozialistischer Rechtsnormen. Die noch relativ weitverbreitete rechtliche Unkenntnis bei Mitarbeitern staatlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Leitungen so z. B. auch in. den Bereichen der Volksbildung, der Kultur und des Bauwesens wirkt sich ebenfalls hemmend aus. Mitunter führt das zu Erscheinungen der Duldsamkeit gegenüber geringfügigen Rechtsverletzungen, wie beispielsweise Diebstählen und Sachbeschädigungen in Schulen oder in Selbstbedienungsemrichtungen sowie Störungen der öffentlichen Ordnung. Wenn aber die sozialistische Gesetzlichkeit nicht konsequent durchgesetzt wird, kann dies erhebliche negative Auswirkungen haben. IV W. Ulbricht, Rede auf der Festveranstaltung zum 25. Jahrestag der SED, ND vom 22. April 1971, S. 4. /4/ W. Ulbricht, Materialien der 15. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1971, S. 57. 315;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vergehen des Untersuchungsführers ist die Voraussetzung dafür, daß eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die mit der Sicherung von Transporten, Vor- und Oberführungen Verhafteter verbundenen möglichen Gefahren und Störungen weitestgehend zu eliminieren und stets ein Höchstmaß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zu gewährleisten, damit jegliche Gefahren und Störungen vorbeugend verhindert zumindest unverzüglich in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden.

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