Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 172

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 172 (NJ DDR 1971, S. 172); regelt ist./3/ Hier ist echte Gemeinschaftsarbeit notwendig, in die auch der Verteidiger mit einbezogen werden sollte (§ 16 Abs. 2 StPO). Neben der Quantität der Öffentlichkeitsarbeit verdient aber auch deren Qualität stärkere Beachtung. So konnte z. B. festgestellt werden, daß die Kreisstaatsanwälte nur selten etwas über die Qualität der Öffentlichkeitsarbeit ihrer beigeordneten Staatsanwälte sagen können, weil sie keinen Überblick darüber haben. Wir haben es auch hier mit Fragen der Leitungstätigkeit zu tun. Eine zeitweilige Arbeitsgruppe von Kreisstaatsanwälten und Staatsanwälten beim Staatsanwalt des Bezirks Halle arbeitete deshalb aufbauend auf den Thesen zur kommunalpolitischen Öffentlichkeitsarbeit und den in dieser Zeitschrift vermittelten Erfahrungen/4/ einen Leitfaden aus, der allen Staatsanwälten des Bezirks Prinzipien darüber vermitteln soll, wie eine höhere Effektivität und Planmäßigkeit in der Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden kann. Da es sich dabei um Prinziplösungen handelt, bleibt genügend Raum für die Berücksichtigung örtlicher Probleme in den einzelnen Kreisen. Inhaltliche und methodische Fragen der staatsanwaltschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit Zunächst ein Wort zu einer Frage, deren Beantwortung auf den ersten Blick nicht schwierig erscheint: Wo soll die Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden? Unsere Untersuchungen ergaben jedoch, daß die Beantwortung dieser Frage in der täglichen Arbeit gar nicht immer so selbstverständlich ist. So wird z. B. bei mehreren Anforderungen, Vorträge zu halten, nicht genügend geprüft, ob es sich beim Veranstaltungsort um einen territorialen, betrieblichen oder sachlichen Schwerpunkt der Kriminalitätsbekämpfung bzw. der gesamten gesellschaftlichen Tätigkeit handelt. Beispielsweise können bestimmte Struktur- und Automatisierungsvorhaben, bei denen durchaus nicht die meiste oder schwerste Kriminalität existiert, wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung in den Mittelpunkt der Öffentlichkeitsarbeit rücken. Dabei haben sich in unserem Bezirk Patenschaftsverträge zwischen dem Staatsanwalt des Bezirks und dem Bezirksgericht mit Kollektiven wichtiger Betriebe bewährt, um eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln. Im Interesse einer einheitlichen Öffentlichkeitsarbeit orientieren die Leiter der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane des Bezirks und der Stellvertreter Inneres des Rates des Bezirks auf bestimmte Grundfragen des sozialistischen Staates und seines Rechts, der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung, der Tätigkeit der sozialistischen Rechtspflegeorgane sowie der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Entsprechend den Anlässen und dem Zuhörerkreis sind dazu dann die konkreten Themen zu formulieren. Um die Vorbereitung der Staatsanwälte auf solche Themen effektiver zu gestalten, haben wir zusammen mit Kreisstaatsanwälten begonnen, Vorträge, Dispositionen, Argumentationen, Dia-Reihen und Amateurfilme zu schaffen, die sifch die Kreisstaatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirks ausleihen können. Nach und nach wird somit zu verschiedenen Themen der einzelnen Grundfragen Material deponiert, das sowohl ständig auf dem neuesten Stand gehalten wird als auch Raum für territoriale Gesichtspunkte offen läßt. So wurden z. B.' ein Vortrag zu Problemen der Ursachen 13/ Vgl. auch Schlegel, „Zur Arbeitsweise der Gerichte bei der Auswertung won Strafverfahren“, NJ 1969 S. 699 ff. Hl Vgl. Nehmer/Wostry/Zenner, „Die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane“, NJ 1967 S. 752; Stephan, „Zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft im Kreis“, NJ 1969 S. 644; Kalich, „Erfahrungen des Publikationsaktivs der Rechtspflegeorgane im Bezirk Potsdam“, NJ 1970 S. 214. und Bedingungen von Straftaten im Gesundheitswesen und ein Amateurfilm über die Bekämpfung der Alkoholkriminalität bisher 25mal verwendet./5/ Wendet man sich der Frage zu, welcher Personenkreis durch die Öffentlichkeitsarbeit angesprochen werden soll, so sind m. E. dabei zwei Aspekte zu beachten: Zum einen muß die Öffentlichkeitsarbeit vor der Arbeiterklasse, deren führende Rolle sich in der Periode des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ständig erhöht, geleistet werden. Richtungweisend sind in dieser Hinsicht die Ausführungen Walter Ulbrichts über die Wesenszüge des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus und die Vorzüge und Triebkräfte des Sozialismus, die schon in Vorbereitung des VIII. Parteitages der SED in höherem Maße zur Entfaltung zu bringen sind./6/ Zum anderen geht es darum, die Öffentlichkeitsarbeit vor denjenigen Personen zu leisten, die auf Grund ihrer Funktion oder Tätigkeit auf andere einwirken und damit helfen können, die Wirksamkeit des sozialistischen Rechtssystem zu erhöhen. Das sind u. a.: Mitglieder der Volksvertretungen, ihrer Ständigen Kommissionen und Aktivs, Mitglieder der Leitungen der Massenorganisationen, verantwortliche Leiter, Meister und Brigadiere in den Betrieben, Vorsitzende und Vorstandsmitglieder von LPGs und PGHs, Lehrer, Erzieher und Elternvertreter, Ärzte und andere Mitarbeiter des Gesundheitswesens, Gaststätten- und Verkaufsstellenleiter, Mitarbeiter der Presse. Die Darlegungen zum Personenkreis führen damit zu der weiteren Frage, mit welchen Institutionen die Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts zu koordinieren ist. Diese Frage ist besonders für das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis der Öffentlichkeitsarbeit bedeutsam. Die Koordinierung kann in der Form von gegenseitigen Informationen, Vereinbarungen, gemeinsamen Veranstaltungen u. ä. bestehen. Es gibt weitaus mehr Partner als gegenwärtig berücksichtigt werden. Zu ihnen gehören neben solchen, mit denen im allgemeinen und sicher auch überall zusammengearbeitet wird wie Volksvertretungen, Nationale Front, FDGB, FDJ, DFD, Urania, Joumalistenverband , auch die Frauen-, Betriebs- und Dorfakademien, die Volkshochschule, die Kammer der Technik, die Handwerks- und Handelskammer, die Dorfklubs, die Betriebs- und Stadtfunks, Amateurfilmstudios, Betriebszeitungen u. a. Die Intensität der Zusammenarbeit ist je nach Bedeutung und Kompetenzen der Institution, aber auch unter Berücksichtigung des jeweiligen Themas und Anlasses verschieden. Einzelne Formen der Öffentlichkeitsarbeit Bei der Anwendung der verschiedenen Formen der Öffentlichkeitsarbeit ist m. E. stets zu beachten, daß die Freizeit der Werktätigen nicht durch eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts in Anspruch genommen werden darf. Die zahlreichen Bildungsmöglichkeiten in unserem Staat, das gestiegene Kultur-und Bildungsniveau der Werktätigen müssen berücksichtigt werden. Es muß stets eine dem Zuhörerkreis entsprechende, in ihren Formen und Methoden bewußtseinsfördernde, interessante und lehrreiche Öffentlichkeitsarbeit garantiert werden. 15/ Zu prüfen wäre, ob zentral beim Generalstaatsanwalt der DDR ein Leihkabinett für derartiges Material eingerichtet werden könnte. 161 Vgl. W. Ulbricht, Die politische Vorbereitung des VIII. Parteitages (Referat auf der 15. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1971, S. 47. 172;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 172 (NJ DDR 1971, S. 172) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 172 (NJ DDR 1971, S. 172)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Die qualifizierte Realisierung dieser grundlegenden Aufgabenstellung erfordert insbesondere auch die Probleme zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere.

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