Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 173

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 173 (NJ DDR 1971, S. 173); Zum 15. Jahrestag der NVA Anläßlich des 15. Jahrestages der Nationalen Volksarmee wurde Alfred Leibner, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts und Militäroberstaatsanwalt der DDR, in Würdigung seiner Verdienste durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR zum Generalmajor ernannt. Aus dem gleichen Anlaß wurde Oberst Richard Spank, Militärstaatsanwalt, in Anerkennung seiner hohen Verdienste beim Aufbau des Sozialismus und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber geehrt. Die Prozeßauswertung ist sicherlich nach wie vor die am meisten verbreitete Form. Wir haben aber auch mit anderen Formen gute Erfahrungen gesammelt: Beim Urania-Kollegium handelt es sich um ein Rundtischgespräch, dessen Leiter ein Journalist, der Vorsitzende des Urania-Kreisvorstandes oder ein Jurist sein kann. Die Teilnehmer des Gesprächs (Mediziner, Pädagogen, Juristen, Kriminalisten u. a.) tagen öffentlich. Jeder Zuhörer kann direkt am Gespräch teilnehmen, Meinungen äußern, Fragen stellen, Kritik üben. Vorbereitet wird das Urania-Kollegium mit Hilfe der Tagespresse. Bisher wurden sowohl allgemeine Fragen der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung als auch spezielle Probleme, wie die Jugendkriminalität, die ärztliche Schweigepflicht, das Notwehrrecht usw., in dieser Form behandelt. Bei den sog. Komplexvorträgen halten mehrere Experten aus der Sicht ihres Fachgebietes zu einem Problem Kurzreferate von höchstens 15 Minuten, z. B. zum Thema „Die Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs“ oder „Die Sexualerziehung unserer Jugend“. Die Themen werden auf diese Weise komplexer behandelt und die Zuhörer aus verschiedener Sicht mit dem jeweiligen Problem vertraut gemacht und zur Mitarbeit angeregt. Gemeinsam mit Filmamateurklubs wurden zwei Filme zum Arbeitschutz in der Landwirtschaft und zur Bekämpfung des Alkoholismus und des Alkoholmißbrauchs gedreht. Der ideelle und materielle Aufwand ist vertretbar. Für den Staatsanwalt ist es im übrigen eine Form der engen Verbindung mit den Werktätigen und eine Methode künstlerischer Selbstbetätigung. Allerdings hat diese Form die Nachteile, daß eine spätere Aktualisierung des Themas kaum möglich ist und stets ein Filmvorführgerät vorhanden sein muß. Dia-Reihen sind daher vorteilhafter. Die Kreisstaatsanwälte bekommen die Dias, einen entsprechenden Text, Leinwand und Bildwerfer vom Staatsanwalt des Bezirks. Die Dia-Reihe „Trickbetrüger“ ihre Methoden und Chancen“ wurde beispielsweise von den Werktätigen gut aufgenommen. Presseartikel zur Rechtspflege haben das zeigen Eingaben, Leserdiskussionen und Veranstaltungen einen großen Einfluß auf die Werktätigen. Die Massenmedien tragen wesentlich dazu bei, die Vorstellungen der Bürger über Recht und Moral, Gesetzlichkeit und Strafpolitik herauszubilden. Deswegen widmen wir der planmäßigen Zusammenarbeit mit der Presse größte Aufmerksamkeit. Dabei haben sich Vereinbarungen mit der Presse bewährt, in denen Zeitpunkt, Inhalt und Verantwortung für Artikel, für Pressegespräche usw. festgelegt sind. Jährlich einmal werden im Bezirk die Veröffentlichungen zusammen mit den Journalisten ausgewertet. Diese Auswertung ist unbedingt erforderlich, um z. B. rechtzeitig auf eine nicht die Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins fördernde Pressearbeit zu reagieren. So wurde bei der letzten Auswertung kritisiert, daß Artikel über Strafverfahren, in denen die Täter auf Bewährung verurteilt wurden, die Leser nicht überzeugten, weil Tat und Täterpersönlichkeit so negativ dargestellt wurden, daß niemand der Strafe ohne Freiheitsentzug zustimmen konnte. Tatsächlich war diese Strafart in den Einzelfällen jedoch gerechtfertigt. Zu Recht wurde ferner gefordert, die Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte, die schöpferische Rolle der Arbeiterklasse bei der Kriminalitätsbekämpfung und -Verhütung und die Verwirklichung der sozialistischen Demokratie im Strafverfahren ausführlicher zu behandeln. An diesen Beispielen wird deutlich, wie wichtig eine derart kritische Einschätzung der Pressearbeit ist. Neben diesen Formen werden auch Stadthausgespräche, Leserdiskussionen, Leserversammlungen, Presseinter- views und Elternseminare praktiziert, Handzettel zur Bekämpfung straftatbegünstigender Bedingungen verbreitet und Anschauungstafeln gefertigt. Zur Einschätzung der Öffentlichkeitsarbeit Wie bereits eingangs erwähnt, besitzen die Kreisstaatsanwälte zwar eine Übersicht über den Umfang der von den Staatsanwälten geleisteten Öffentlichkeitsarbeit, jedoch können sie selten etwas über die Qualität dieser Arbeit sagen. Offenbar ist noch nicht völlig klar, daß es sich bei der Öffentlichkeitsarbeit nicht nur um ein Tätigkeitsfeld des Staatsanwalts handelt, sondern um eine nicht zu unterschätzende Form seiner engen Verbindung mit den Werktätigen, ein Prüfstein für seine Einsatzbereitschaft, Beweglichkeit, Kampfbereitschaft, für sein Einfühlungsvermögen und Können. Die Öffentlichkeitsarbeit dient der eigenen Vervollkommnung in gesellschaftlicher, fachlicher und charakterlicher Hinsicht. Den Kreisstaatsanwälten ist daher zu empfehlen, sich stärker über die Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit (Konzepte, Dispositionen usw.) durch die Staatsanwälte zu informieren, gemeinsam mit ihnen in bestimmten Veranstaltungen aufzutreten, in bestimmten Veranstaltungen zu hospitieren oder sich über deren Verlauf vom Leiter der Veranstaltung informieren zu lassen. Um die Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk einschätzen zu können, wird seit 1. Januar 1971 von allen Staatsanwälten des Bezirks ein einheitlicher Auswertungsbogen ausgefüllt. Neben den Angaben über den Tag, die Zeit und den Ort der Veranstaltung geht daraus hervor, welches Thema in welcher Art erörtert wurde (Vortrag, Forum, Presseartikel usw.). Ferner ist auf diesem Bogen zu notieren, wer die Veranstaltung einberufen und durchgeführt hat und mit wem dabei zusammengearbeitet wurde. Natürlich interessieren auch Angaben über die Anzahl der Teilnehmer und die Frage, um welchen Personenkreis (z .B. Arbeiter, Jugendliche, Intelligenz usw.) es sich dabei gehandelt hat. Für die Leitung der Öffentlichkeitsarbeit und ihre wirksamere Gestaltung kommt den Angaben über die Fragen, die diskutiert wurden, und besonders über die ideologischen Probleme, die auftraten, ebenso große Bedeutung zu wie den Vermerken, ob von Teilnehmern der Veranstaltung Eingaben vorgetragen oder auf Gesetzesverletzungen hingewiesen wude und welche Maßnahmen dazu eingeleitet oder vorgeschlagen wurden. Durch den einheitlichen Auswertungsbogen ist einerseits eine bessere Kontrolle über den Inhalt der Öffentlichkeitsarbeit, ihre Planmäßigkeit und Effektivität möglich, und andererseits ist die Staatsanwaltschaft in der Lage, andere Organe überzeugender und detaillierter zu informieren. 173;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 173 (NJ DDR 1971, S. 173) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 173 (NJ DDR 1971, S. 173)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der eigenen operativen Arbeit ständig weiter zunimmt. Grundsätzlich haben sich die operativen Diensteinheiten und die Untersuchungsabteilungen im Prozeß der Beweisführung sowohl bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister die eingeschaltet, wie es bereits im Punkt erläutert wurde. Als eine weitere eigentumssichernde Maßnahme ist die sofort!-ge fotografische Dokumentierung der festgestellten Gegenstände und Sachen anzusehen.

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