Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 769

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 769 (NJ DDR 1969, S. 769); Berichte I Dr. URSULA ROHDE, Richter am Obersten Gericht 3. Internationale Familienrechtskonferenz Aus Anlaß des 20. Jahrestages der DDR veranstaltete die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit Unterstützung des Ministeriums der Justiz vom 21. bis 24. Oktober 1969 eine internationale Konferenz zum Thema „Soziologische Aspekte des Familienrechts im Sozialismus-“. Gegenstand der Beratung waren theoretische Probleme des sozialistischen Familienrechts und Fragen der ehelichen Gemeinschaft und ihrer Rechtswirkungen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsverwirklichung. Dieser 3. Internationalen Familienrechtskonferenz waren in den Jahren 1965 und 1967 Konferenzen in Warschau und Pecs vorausgegangen. Die Warschauer Beratung hatte sich mit Problemen der Vermögensbeziehungen der Ehegatten, der Ehescheidung und der Adoption befaßt1. In der Pecser Konferenz waVen Fragen der rechtlichen Gestaltung der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und die Aufgaben der Gesellschaft zum Schutze und zur Förderung der Familie erörtert worden2. ■ In seiner Eröffnungsansprache auf der Jenenser Konferenz kennzeichnete der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats der DDR und Minister der Justiz, Dr. Wünsche, die Behandlung der soziologischen ‘Aspekte des Familienrechts als ein dringendes gesellschaftliches Anliegen. Die marxistisch-leninistische Soziologie erforsche unter den Bedingungen der Entwicklung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus die konkreten Bedingungen, Faktoren und Triebkräfte für die bewußte gesellschaftliche Aktivität der Massen bei der Verwirklichung der Gesetze des gesellschaftlichen Fortschritts. Hieraus folge, daß die Intensivierung und breitere Nutzung soziologischer und speziell familiensoziologischer Forschung eine unerläßliche Voraussetzung für eine immer vollkommenere, den Erfordernissen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechende Gestaltung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts im allgemeinen und des Familienrechts im besonderen ist. Der Minister sprach die Erwartung aus, daß die Konferenz über ihr spezielles Anliegen hinaus wertvolle Anregungen für eine noch engere Verbindung und Wechselwirkung zwischen marxistisch-leninistischer Rechtswissenschaft und marxistisch-leninistischer Soziologie geben werde. Das einleitende Referat zum Thema „Soziologische Aspekte des Familienrechts im Sozialismus“ hielt Prof. Dr. H a 1 g a s c h (Jena), der sich, ausgehend von der Funktion des Rechts beim Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, einigen neuen Problembereichen der Familienrechtswissenschaft zuwandte. Als Aufgabe der marxistisch-leninistischen Familiensoziologie hob er hervor, die Ehe-und Familienverhältnisse als gesellschaftliche Erschei-nungen in ihrer konkret-historischen Situation und in ihren Entwicklungsbedingungen im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu analysieren. Ein wichtiges Problem der Familiensoziologie bestehe in der exakten Erforschung der Beziehungen zwischen dem einzelnen Familienmitglied, der Familie als sozialer Gruppe und der Gesellschaft. Eine solche Analyse 1 Vgl. Ansorg, Grandke, „Internationale Konferenz über die Entwicklung des Familienrechts in den sozialistischen Ländern“, Staat und Recht 1966, Heft 3, S. 453 ff. 2 Vgl. Haigasch. „Internationale Familienrechtskonferenz in Fdcs“, Staat und Recht 1968, Heft 2, S. 285 ff. t t ließe Schlußfolgerungen für den Einfluß des Staates, der Gesellschaft und des Rechts auf die Sicherung der Stabilität der Familie zu3. Die Diskussion über die beiden Hauptkomplexe der Tagung zeigte die grundsätzliche Übereinstimmung der Probleme der Familienrechtswissenschaft wie der Gesetzgebung in den sozialistischen Ländern Europas. Gleichzeitig wurden zum Teil unterschiedliche Lösungswege und damit verbundene Fragen in der Rechtsanwendung sichtbar''. Zu theoretischen Problemen des sozialistischen I’amilienredits In enger inhaltlicher Beziehung zum einleitenden Referat standen die Darlegungen von Frau Prof. Dr. Grandke - (Berlin) über die verfassungsrechtliche Stellung der Familie in der DDR. Die Familie habe wichtige Teilfunktionen verschiedener gesellschaftlicher Teilsysteme zu erfüllen; sie sei selbst ein System eigener, spezifischer Qualität und damit Teilsystem der sozialistischen Gesellschaft. Die Aufgaben der Familie, ihre ethische Grundlage und das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau seien entscheidende Merkmale der verfassungsrechtlichen Stellung der Ehe und Familie in der DDR. Mit der grund-rechtlichen Bestimmung der Aufgaben der Familie und des prinzipiellen Inhalts der familiären Beziehungen werde zugleich die Hauptrichtung der Familienpolitik des sozialistischen Staates festgelegt. Staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen zur Förderung der Familie müßten sich vor allem auf den Inhalt der Familienbeziehungen und die Lebensbedingungen der Familie erstrecken. Hierbei sei jedoch zu beachten, daß die Beziehungen in der Familie nur von den Familienmitgliedern selbst gestaltet werden können. Eine Einflußnahme des Staates und der Gesellschaft könne abgesehen von der Ehescheidung durch das Gericht immer nur mittelbar erfolgen und über das Bewußtsein und das Verhalten der Familienmitglieder wirksam werden. Den mit der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung einhergehenden Veränderungen in Ehe und Familie und den sich damit ergebenden spezifischen Aufgaben für das Familienrecht widmete Prof. Dr. Posch (Jena) seine Ausführungen. Er betonte, daß für eine Reihe von Teilproblemen, die die spezifischen Wirkungsmöglichkeiten des Familienrechts betreffen, bisher noch keine hinreichend exakte wissenschaftliche Antwort vorliege. So sei zu prüfen, welchen tatsächlichen Einfluß das sozialistische Recht, insbesondere das Familienrecht, auf die Entwicklung von Ehe und Familie ausübe und welche Probleme dabei gegenwärtig aufträten. Hieraus sei u. a. auch abzuleiten, welche Fragen in perspektivischer und prognostischer Sicht entstünden und zu lösen seien, welche Entwicklungsprozesse zu steuern und zu beeinflussen seien und welche Funktion dem Recht hierbei zukomme. Es sei notwendig, die Beziehungen der Familienmitglieder in der harmonischen Familie zu untersuchen, um daraus 3 Ein Auszug aus dem Referat von Haigasch ist auf S. 753 dieses Heftes veröffentlicht. 4 Die folgende Berichterstattung erstreckt sich sowohl auf die von den Konferenzteilnehmern schriftlich eingereichten Referate als auch auf ihre mündlichen Beiträge in der Diskussion. 7 69;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 769 (NJ DDR 1969, S. 769) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 769 (NJ DDR 1969, S. 769)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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