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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 768

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 768 (NJ DDR 1969, S. 768); len, betriebliche Besonderheiten in einer Anlage zur Anweisung zu erlassen. Weiterhin wurde den Betrieben nahegelegt,- Vereinbarungen zur wirksamen Realisierung der Anweisung (z. B. mit örtlichen Staatsorganen, der Gewerkschaft usw.) abzuschließen. Zum Inhalt der Betriebsanweisung Aus dem Inhalt der Anweisung der Betriebsleiter über betriebliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen dürften folgende Gesichtspunkte von allgemeinem Interesse sein: Im Vergleich zu den bisher bekannten Leitungsdokumenten, die als Werkleiteranordnungen, -anweisungen oder ähnlich bezeichnet werden, war es zunächst einmal notwendig, die Vielzahl der inzwischen in Kraft getretenen bedeutsamen gesetzlichen Neuregelungen und die sich daraus für die Betriebe ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Die Verhütung von Rechtsverletzungen steht im Vordergrund der Anweisung, ohne jedoch damit die notwendigen betrieblichen Aufgaben bei der unmittelbaren Bekämpfung von Rechtsverletzungen zu vernachlässigen. Das kommt bereits in dem Hinweis auf einzelne Schwerpunkte der Rechtsverletzungen zum Ausdruck. Diese Schwerpunkte hatten sich aus der Analyse der betrieblichen Situation bei der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen ergeben und betreffen: Verstöße gegen Bestimmungen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes; Straftaten und Rechtsverletzungen gegenüber dem sozialistischen Eigentum und gegenüber der Volkswirtschaft; den Schutz des von den Werktätigen in den Betrieb mitgebrachten persönlichen Eigentums; Verletzungen der Arbeitsdisziplin und Alkoholmißbrauch im Betrieb. Mit der Orientierung auf diese beispielhaft angeführten Schwerpunkte soll der betrieblichen Arbeit im Kampf gegen Rechtsverletzungen eine gewisse Richtung gegeben werden, ohne jedoch hierbei einengend zu wirken. Deshalb wird in der Anweisung auch darauf hingewiesen, daß soweit weitere Schwerpunkte im Betrieb erkennbar sind auch diese zum Anlaß einer gezielten Verhütung und Bekämpfung genommen werden müssen. Hierbei konnte der für die Schwerpunkt-Rechtsverletzungen gedachte Lösungsweg auch methodisch Hinweise für die Verhütung und Bekämpfung anderer Rechtsverletzungen vermitteln. In dieser Regelung kommt deutlich zum Ausdruck, wie die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Vorbereitung der Anweisung berücksichtigt wurde. Weiterhin enthält die Anweisung den Grundgedanken, daß jeder betriebliche Leiter auf seiner Leitungsebene für die Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Damit soll zugleich gesichert werden, daß alle damit zusammenhängenden Probleme in erster Linie dort geklärt werden, wo sie aufgetreten sind. Dadurch wird sich die Verantwortung der Kollektive für den Kampf gegen Rechtsverletzungen erhöhen, und die Werktätigen werden stär-ker in diesen Prozeß mit einbezogen. Bei der Bestimmung, wer für welche Aufgaben zuständig ist, ergab sich u. a., daß die Kaderleiter der Betriebe im Rahmen ihrer differenzierten Aufgaben zur sozialistischen Menschenführung bei der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen eine koordinierende Funktion haben. Der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte und der Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen wurde zwar in Anbetracht ihrer Bedeutung ein gesondertes Kapitel der Anweisung gewidmet, dennoch war es auch notwendig, diese Gesichtspunkte in der Anweisung durchgängig zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist z. B. die Zusammenarbeit mit der Abt. Inneres, der Abt. Gesundheitswesen und dem Referat Jugendhilfe der örtlichen Räte u. a. in folgenden Abschnitten wiederzufinden: Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin; Alkoholmißbrauch im Betrieb; Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen Jugendlicher; Wiedereingliederung Strafentlassener usw. Die Aufgaben des Betriebes bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen der Mitarbeiter werden unter Bezugnahme auf die im § 26 StGB ersichtlichen Maßnahmen des Betriebes zur Verhütung weiterer Straftaten behandelt. Hier ist auch festgelegt, daß die Betriebe mit den aus § 26 StGB resultierenden Aufgaben nicht erst nach dem rechtskräftigen Abschluß der Sache beginnen dürfen, sondern bereits vorher alle möglichen und erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um weitere Straftaten erfolgreich zu verhüten und zu bekämpfen. Die Aufgaben' des Betriebes gegenüber Werktätigen, die auf Bewährung oder zu einer Strafe mit Freiheitsentzug verurteilt wurden oder die Strafaussetzung auf Bewährung erhalten haben, sind in einem besonderen Kapitel der Anweisung ausführlich dargelegt. Dabei wurde gleichzeitig ebenso wie in allen übrigen Kapiteln der Anweisung auf die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, um die Arbeit zu erleichtern. Die konkrete Ausgestaltung der Anweisung entsprechend den jeweiligen Besonderheiten der Betriebe, die konsequente Durchsetzung der hier festgelegten Maß-’ nahmen und eine straffe Kontrolle über die Verwirklichung der Anweisung das sind die Aufgaben, die nun vor den der WB nachgeordneten Betrieben stehen. Die VVB wird in ihrer Führungstätigkeit gegenüber den Betrieben auch diesen Fragen größte Aufmerksamkeit zuwenden. Neue Zeitschrift WIRTSCHAFTSRECHT Ab Januar 1970 erscheint im Staatsverlag der DDR die Zeitschrift WIRTSCHAFTSRECHT, Zeitschrift für Theorie und Praxis des sozialistischen Wirtschaftsrechts, die von der Arbeitsgruppe Staats- und Wirtschaftsrecht beim Ministerrat der DDR und vom Staatlichen Vertragsgericht beim Ministerrat der DDR herausgegeben wird und eine Weiterentwicklung der bisherigen Zeitschrift „Vertragssystem" darstellt. Die Zeitschrift WIRTSCHAFTSRECHT gibt konkrete Anleitung für die Anwendung des Wirtschaftsrechts und vermittelt auf diesem Gebiet Erfahrungen aus Theorie und Praxis. Sie informiert umfassend über neue wirtschaftsrechtliche Bestimmungen, über die Spruchpraxis des Staatlichen Vertragsgerichts sowie über die Wirtschaftsrechtsentwicklung anderer sozialistischer Staaten. Ein umfassender Dokumentationsdienst soll die Arbeit mit dem Wirtschaftsrecht erleichtern, über das Kooperationsrecht hinaus wird sich die Zeitschrift auch mit dem Planungs- und Leitungsrecht, dem Organi-satiorisrecht, dem Sicherungsrecht, eigentumsrechtlichen Fragen im Wirtschaftsrecht sowie mit der Stellung und den Aufgaben des Staatlichen Vertragsgerichts und anderer Kontrollorgane beschäftigen. Die Zeitschrift hat einen Umfang von 64 Seiten und erscheint monatlich zum Preis von 2 Mark. Sie kann bei jedem Postamt bestellt werden. Bezieher der bisherigen Zeitschrift „Vertragssystem" werden ohne Neubestellung weiterhin im Abonnement beliefert. 768;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 768 (NJ DDR 1969, S. 768) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 768 (NJ DDR 1969, S. 768)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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