Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 401

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 401 (NJ DDR 1967, S. 401); Innere Angelegenheiten, des zuständigen Wohnbezirksausschusses der Nationalen Front sowie ein Abschnittsbevollmächtigter der Volkspolizei oder ein Vertreter der Rechtspflegeorgane an. Die Arbeitsgruppen, die auf Grund ihrer Struktur und Aufgabenstellung dazu berufen sind, unmittelbar im Wohngebiet tätig zu werden, bemühen sich, ihre Aufgaben nach drei Hauptkomplexen zu lösen: 1. die Lebensverhältnisse in der Familie, die sich ungünstig auf die positive Entwicklung der heranwachsen-den Minderjährigen auswirken, zu verändern; 2. Bürger als Betreuer zu gewinnen, die darauf Einfluß nehmen, daß die weitere Persönlichkeitsentwicklung der Minderjährigen positiv verläuft; 3. unzulängliche soziale Lebensbedingungen im Rahmen der Möglichkeiten zu verändern. Die Arbeitsgruppen haben nach der individuellen Erforschung der Lebensverhältnisse in den Familien im wesentlichen folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. den Räten der Stadtbezirke vorzuschlagen: Erteilung einer Auflage an den Jugendlichen, die Arbeit aufzunehmen oder ein bestimmtes Arbeitsverhältnis einzugehen; Aussprachen in der Hausgemeinschaftsleitung durchzuführen ; Minderjährige aus der Familie herauszulösen und ihre Unterbringung in anderen Familien oder in Heimen der Jugendhilfe anzuordnen; Erziehungshelfer zur Unterstützung der Eltern bei der Erziehung der Minderjährigen einzusetzen; der Schiedskommission bei Schulbummelei der Minderjährigen Hinweise zu geben; die Anwendung der VO über Aufenthaltsbeschrän- kung vom 24. August 1961 (GBl. II S. 343) gegen Elternteile anzuregen, die durch arbeitsscheues Verhalten die Erziehung und ordentliche Betreuung ihrer Kinder gefährden; , Einleitung von Alkoholentziehungskuren anzuregen; bei unzulänglicher Wohnraumsituation Veränderungen herbeizuführen; weitere soziale Maßnahmen zur Veränderung der Lebenssituation in der Familie im Falle von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit der Eltern zu ergreifen. Die Räte der Stadtbezirke sind verpflichtet, eine ständige und wirksame Kontrolle über die Erfüllung aller in der Dienstanweisung geregelten Aufgaben auszuüben. Wenn auch unzulängliche Erziehungsverhältnisse im Elternhaus nicht gesetzmäßig Kriminalität erzeugen, so darf doch andererseits nicht übersehen werden, daß Jugendliche, die schwere Straftaten begehen, sich ständig rowdyhaft verhalten oder bewußt die öffentliche Ordnung mißachten, zumeist unter schlechten Erziehungsverhältnissen im Elternhaus aufwuchsen bzw. aufwachsen. Je früher es gelingt, eine sich abzeichnende Fehlentwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu erkennen, und je wirksamer die Maßnahmen sind, die demzufolge durch die zuständigen staatlichen Organe mit Unterstützung gesellschaftlicher Kräfte eingeleitet werden, um so leichter wird es sein, negativen Charaktereigenschaften, Einstellungen und Verhaltensweisen der einzelnen Minderjährigen entgegenzuwirken und die gesamte Entwicklung der heran-wachsenden Persönlichkeit in eine positive Richtung zu lenken. Diskussion über clas neue Strafrecht der DD& EDELTRAUT FELFE, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt Leipzig Die strafrechtliche Relevanz der Fahrlässigkeit bei unbewußter Pflichtverletzung im Straßenverkehr Die bisherige Diskussion über die Regelung der Schuld im StGB-Entwurf1 hat gezeigt, daß die vorgeschlagene Bestimmung zur Fahrlässigkeit bei unbewußten Pflichtverletzungen (§ 10 Abs. 2) Probleme enthält, die einer Klärung bedürfen. Dazu ist es m. E. notwendig, die Anwendbarkeit und Auswirkung dieser Bestimmung in der Rechtspflegepraxis an Hand der bisherigen Erfahrungen bei der Behandlung fahrlässig begangener Delikte zu überprüfen. Zu diesem Zweck habe ich etwa 180 Vorgänge von Verkehrsunfällen mit Personenschaden der Jahre 1963 bis 1966 in Leipzig ausgewertet2. Grundlage für diese Feststellungen waren nur die Vgl. insbes. Friebel, Orschekowski, „Probleme der Schuld im sozialistischen Strafrecht“, Staat und Hecht 1963, Heft 10, S. 1645 ff.; Lekschas Loose i Renneberg, Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch, Berlin 1964; Friebel, „Zum Begriff der Schuld als gesellschaftlich verantwortungslose Entscheidung zur Tat“, NJ 1966 S. 682 ff.; Lekschas, „Die Regelung des Schuldprinzips im StGB-Entwurf“, NJ 1967 S. 137 ff.; Mettin / Möller ./ Prestel, „Diskussion zum neuen Straf- und Strafverfahrensrecht Teil der Aussprache zum VII. Parteitag der SED“, NJ 1967, S. 189 ff.; Hartmann / Dettenborn / Fröhlich, „Nochmals: Zum Begriff der Schuld als gesellschaftlich verantwortungslose Entscheidung zur Tat“, NJ 1967 S. 217 ff.; Friebel, „Bemerkungen zur gesetzlichen Definition der Schuld und des direkten Vorsatzes“, NJ 1967 S. 340 ff. 2 Es wurden nach dem Vollständigkeitsprinzip 100 Vorgänge ausgewertet, bei denen es zu einer gerichtlichen Bestrafung kam, 40 Vorgänge desselben Zeitraumes, die zu Einstellungen des Ermittlungsverfahrens bzw. zu Freisprüchen führten, und 47 Vorgänge von schuldhaft verursachten Verkehrsunfällen mit Personenschaden, die nur durch die Volkspolizei bearbeitet worden sind. Alle im folgenden dargestellten Formen der Pflichtverletzungen ergaben sich aus der Untersuchung dieser Vorgänge. Pflichtverletzungen, die bisher als Kriminalität behandelt wurden. Von diesen Delikten lagen bei etwa 70 % unbewußte Pflichtverletzungen vor. Die Analyse hat ergeben, daß die unbewußte Pflichtverletzung im Straßenverkehr in vielfältigen und sehr unterschiedlichen Formen auftritt. Dabei wird sichtbar, daß das Abgrenzungskriterium zwischen krimineller und nichtkrimineller Fahrlässigkeit nicht schlechthin die bewußte Pflichtverletzung sein kann. Vielmehr sind unbewußte Pflichtverletzungen nicht selten verantwortungslosere und verwerflichere Verhaltensweisen als die bewußten. Andererseits ist es richtig, unter unseren gesellschaftlichen Bedingungen die Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen auf die krassen Fälle der Fahrlässigkeit zu beschränken. Ein Teil der unbewußten Pflichtverletzungen wird, wenn die strafrechtlich relevanten Folgen eingetreten sind, auch weiterhin im Straftatenbereich bleiben müssen. Als Kriterien der fahrlässigen Straftat bei unbewußter Pflichtverletzung sind im § 10 Abs. 2 die verantwortungslose Gleichgültigkeit beim Erkennen der Pflicht und die Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten genannt. Unter dem Begriff „Gleichgültigkeit“ (§ 10 Abs. 2) ist m. E., bezogen auf Verkehrsdelikte, ein Nichtzuwenden des Interesses und der Aufmerksamkeit auf die entsprechenden Fakten, Vorgänge und Pflichten im Straßenverkehr, das nicht durch Überforderung bzw. Versagen oder Unvermögen hervorgerufen worden ist. 401;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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