Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 548

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 548 (NJ DDR 1963, S. 548); Die Wiedereingliederung des Strafgefangenen in das gesellschaftliche Leben rechtzeitig vorbereiten! Eine weitere sehr wichtige Aufgabe des sozialistischen Strafvollzugs besteht darin, die ordnungsgemäße Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben umfassend und rechtzeitig vorzubereiten und in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Organen zu garantieren. Der Strafvollzug muß dabei davon ausgehen, daß die Wiedereingliederung eines Strafgefangenen in der Regel bereits mit seiner Aufnahme zum Vollzug der Freiheitsstrafe beginnt. Die damit verbundenen weiteren Maßnahmen müssen so durchgeführt werden, daß dem Verurteilten zum Zeitpunkt seiner Entlassung bereits eine geeignete Arbeitsstelle nachgewiesen und ihm soweit erforderlich auch Wohnraum zugeteilt wird4 5. Bei Jugendlichen ist darüber hinaus besonders darauf zu achten, daß eine Berufsausbildungsstätte zur Verfügung steht, in der dieser seine im Jugendhaus begonnene Ausbildung weiterführen bzw. beenden kann. In diesem Komplex der Arbeit gibt es noch einige Mängel zu überwinden. Unabhängig von den Fällen, in denen eine kurzfristige Entlassung die Vorbereitung der unmittelbaren Wiedereingliederung vor allem aus Zeitgründen oftmals recht kompliziert gestaltet, kommt es darauf an, auch noch einige Kaderleiter der Betriebe auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates davon zu überzeugen, daß ein Strafgefangener nach seiner Entlassung aus der Strafhaft ein gleichberechtigter Bürger unserer Gesellschaft ist, dem weitergeholfen werden muß, dessen Wiedereingliederung in den allgemeinen Lebens- und Arbeitsprozeß eine im wahrsten Sinne des Wortes gesellschaftliche Aufgabe ist5. In diesem Zusammenhang muß auch betont werden, daß für Gericht und Staatsanwaltschaft die Beschäftigung mit dem Rechtsbrecher nicht mit der Verurteilung enden 4 § 4 der VO über die Wiedereingliederung aus der Strafhaft entlassener Personen in das gesellschaftliche Leben vom 11. Juli 1963 (GBl. IX S. 561) verpflichtet die Leiter der Strafvollzugseinrichtungen, acht Wochen vor der Entlassung ausreichende Informationen über die allgemeine und berufliche Entwicklung des Strafgefangenen sowie Hinweise über den künftigen Berufseinsatz und über seine Familienverhältnisse an die zuständigen örtlichen Räte zu geben. 5 Vgl. Thorn/Kunze, „Die erzieherische Einwirkung gesellschaftlicher Kollektive auf entlassene Strafgefangene“, NJ 1963 S. 100 ff., und Günther/Meier, „Zu einigen Fragen der Betreuung und Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben“, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1963, Heft 3, S. 268 ff. kann und darf. Wenn auch während der Zeit der Strafverbüßung eine relativ enge Verbindung zwischen den am Verfahren beteiligten Organen im Zusammenhang mit der Durchführung des Strafvollzugs erhalten bleibt, so ist diese bei der Wiedereingliederung und der weiteren Unterstützung des ehemals Verurteilten zum Teil noch verbesserungsbedürftig. Diese Feststellung gewinnt besonders an Bedeutung, wenn nach der Neufassung des § 346 Abs. 4 StPO zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung der bedingten Strafaussetzung das Gericht den Täter verpflichten kann, einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln und in seiner Arbeit zu zeigen, daß er die richtigen Schlußfolgerungen aus seiner Verurteilung gezogen hat, wobei die Kontrolle über die Erfüllung dieser Verpflichtung dem Gericht obliegt. * Bei der Betrachtung der Aufgaben des Strafvollzugs in der DDR zeigt sich deutlich, wie kompliziert und vielseitig sie sind, welchen Aufwand an Energie, Wissen und Zielstrebigkeit sie erfordern, um sie erfolgreich zu lösen. Es kann gesagt werden, daß der Strafvollzug diese Aufgaben erkannt hat und alles daransetzt, sie verantwortungsbewußt und so erfolgreich wie möglich gemeinsam mit den anderen am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organen und mit Hilfe der Gesellschaft zu lösen. Der Prozeß der Umerziehung der Strafgefangenen soll ihnen den Weg von der zwangsweisen Erziehung zur freiwilligen und die Gesetze achtenden Einordnung in das gesellschaftliche Leben zeigen, ihnen helfen, diesen Weg zu finden und zu gehen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es zwei Schwerpunkte in der Arbeit des Strafvollzugs, deren Lösung alle Kraft gewidmet wird. Einmal geht es darum, auf der Grundlage und in konsequenter Verwirklichung der an den sozialistischen Strafvollzug gestellten Forderungen des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates die individuell differenzierte Erziehung systematisch weiter zu verbessern und zum anderen die Erziehungsunterlagen (Erziehungsakten) noch aussagekräftiger zu gestalten, um damit eine ständige und möglichst umfassende Einschätzung der Strafgefangenen zu gewährleisten und zugleich eine Übersicht über die Systematik des Erziehungsprozesses (Festlegung von Maßnahmen, Ergebnisse der Kontrolltätigkeit u. a.) zu haben. Damit leistet der Strafvollzug einen bedeutsamen Beitrag im Kampf der sozialistischen Gesellschaft um die schrittweise Überwindung der Kriminalität in der DDR. PETER KROHN, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirkes Schwerin Die Tätigkeit des Staatsanwalts bei der Organisation der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung Die Dokumente des Staatsrates zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege fordern, bei der Aufdeckung und Bekämpfung der einzelnen Straftat auch deren Ursachen und die sie begünstigenden Bedingungen umfassend zu ermitteln und Maßnahmen zu ihrer Überwindung zu treffen. Damit werden die Rechtspflegeorgane zugleich vorbeugend und verhütend tätig. Für den Staatsanwalt ergibt sich diese Verpflichtung insbesondere aus den §§ 2, 15 und 18 Buchst, c StAG. Aus einem Ermittlungsverfahren wegen umfangreicher Wirtschaftsverbrechen und strafbarer Handlungen zum Nachteil des gesellschaftlichen Eigentums (Entwendungen von Fleisch- und Wurstwaren) gegen Mitarbeiter eines Fleischkombinats wurde der Staatsanwaltschaft bekannt, daß das gesellschaftliche Eigentum im Betrieb nicht ordnungsgemäß erfaßt und verwaltet wurde und dadurch die verbrecherischen Handlungen begünstigt und erleichtert wurden. Wegen der Eigenart und Kompliziertheit der Organisation des Produktionsablaufs in diesem Betrieb war es zur allseitigen und vollständigen Aufklärung des Sachverhalts notwendig, sachkundige Spezialisten in die Ermittlungen mit einzubeziehen. Ihre Aufgabe bestand darin, durch eine gründliche Revision des Betriebes festzustellen, inwieweit die vorhandene Organisation der Arbeit die strafbaren Handlungen begünstigen konnte, und gleichzeitig Vorschläge zur Veränderung zu machen. Diese Untersuchungen wurden vom Sicherheitsorgan gemeinsam mit Mitarbeitern der Bezirksinspektion des Ministeriums der Finanzen, Abteilung Kontrolle und Revision, der Abteilung Finanzen des Rates der Stadt, der Bezirksdirektion der Deutschen Notenbank und leitenden Kadern aus vorbildlich arbeitenden Fleischkombinaten 548;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 548 (NJ DDR 1963, S. 548) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 548 (NJ DDR 1963, S. 548)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane zu desorientieren und durch Vortäuschen von Straftaten zu beschäftigen sowie staatliche Organe, Betriebe und fortschrittliche Bürger zu verleumden und einzuschüchtern.

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