Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 549

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 549 (NJ DDR 1963, S. 549); unter Einbeziehung der fortschrittlichsten Kräfte des betreffenden Betriebes geführt. Im Verlaufe der Untersuchungen wurden vielfältige, die Straftaten begünstigende Bedingungen auf gedeckt, die die Lösung der volkswirtschaftlichen und politisch-erzieherischen Aufgaben des Betriebes wesentlich beeinträchtigten. Mängel im Betriebsablauf begünstigen Kriminalität Es zeigte sich, daß die leitende und kontrollierende Tätigkeit der verantwortlichen Mitarbeiter des Betriebes und der staatlichen Organe, wie der Abteilung Industrie und Handwerk beim Rat der Stadt und des Bezirkswirtschaftsrats, den allseitigen Schutz des sozialistischen Eigentums sowie Sicherheit und Ordnung im Betrieb nur imzulänglich gewährleistete und notwendige Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung gesellschaftlichen Vermögens unterblieben. Es mangelte noch an der Erkenntnis, daß diese Probleme ständiger und wesentlicher Inhalt der staatlichen Leitungstätigkeit sein müssen. Im einzelnen wurde folgendes festgestellt: 1. Der technologische Ablauf im VEB Fleischkombinat wies hinsichtlich der Erfassung und Verwaltung des gesellschaftlichen Eigentums sowie der Durchsetzung der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung grundsätzliche Mängel auf. Das bis dahin geübte Verfahren der Klassifikation und Gewichtsermittlung im Betrieb (bei Viehaufkäufen am Ort des Fleischkombinats erfolgte die Gewichtsermittlung durch Wiegen im Betrieb, bei Aufkäufen außerhalb durch Wiegen am Aufkaufplatz) bildete keine exakte Grundlage für die Abrechnung mit den Erzeugern, für den gesamten Verarbeitungsprozeß und die Errechnung der Ausbeute. Durch fehlende Zwischenwiegungen vor und nach dem Schlachtprozeß war keine genaue Ermittlung der im Produktionsdurchlauf auftretenden Gewichtsverluste und keine genaue Abrechnung des unmittelbaren Verarbeitungsprozesses und demzufolge auch keine exakte innerbetriebliche wirtschaftliche Rechnungsführung gewährleistet. Die einzelnen Phasen des Produktionsprozesses wurden durch das Rechnungswesen einschließlich der Statistik nicht umfassend widergespiegelt. Der Nachweis der Übereinstimmung der produzierten mit der ausgelieferten Ware sowie eine Ursachenerforschung beim Abweichen der betrieblichen Ausbeute von den staatlichen Normativen waren nicht möglich. Diese mangelnde Organisation der Arbeit erleichterte Diebstahlshandlungen. 2. Die Methoden der Erfassung und Abrechnung der Notschlachtungen waren ebenfalls völlig unzureichend. Erst nach Durchführung des Schlachtprozesses und nach einem innerbetrieblichen Transport wurde erstmalig gewogen. Der Transport des Fleisches bot auf Grund der Unübersichtlichkeit des Betriebes Möglichkeiten zu ungesetzlichen Entnahmen. Auch dieser Umstand wurde von den Tätern beim Begehen ihrer strafbaren Handlungen ausgenutzt. 3. Unzulänglichkeiten bei der Belastung, Abrechnung und beim Verkauf von Fleisch durch die zum Betrieb gehörende Freibankverkaufsstelle erleichterten ebenfalls die Begehung der strafbaren Handlungen. Das Freibankfleisch wurde dem Freibankschlächter weder mit Lieferschein übergeben, noch erfolgte eine direkte mengenmäßige bzw. wertmäßige Belastung der Verkaufsstelle. Auch insoweit war die Durchsetzung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung nicht gewährleistet. Selbst die Preisbildung lag im Ermessen des Freibankschlächters und ermöglichte eine Übervorteilung bzw. Benachteiligung bestimmter Käuferkreise. Zudem hatten die Arbeiter die Möglichkeit, das gekaufte Fleisch mit an den Arbeitsplatz zu nehmen und es mit Fleisch aus Normalschlachtungen zu vertauschen oder zu ergänzen. Der Verkauf an Betriebsangehörige erfolgte nicht über den Laden der Freibank, sondern durch einen im Werkgelände liegenden Zugang, so daß im Prinzip das Fleisch zunächst im Betrieb verbleiben mußte. Kontrollen durch die Betriebswache wurden sehr oberflächlich und zum Teil überhaupt nicht durchgeführt. Diese Umstände nutzten die Täter, um Fleisch-und Wurstwaren aus dem Betrieb zu bringen, sie sich persönlich zuzueignen bzw. weiterzuverkaufen. Die Organisation des Verkaufs von Freibankfleisch und die unzureichende Arbeitsweise der Betriebswache verstießen gegen die Anordnung über die Sicherung der Dienstgebäude der Organe der staatlichen Verwaltung, staatlicher Einrichtungen sowie der Betriebe der volkseigenen Wirtschaft und anderer wichtiger Institutionen vom 11. Oktober 1958 (GBL H S. 263) in Verbindung mit der Anordnung Nr. 2 vom 23. Februar 1959 (GBL II S. 61). Den Schutz des gesellschaftlichen Eigentums umfassend organisieren Bereits während des Ermittlungsverfahrens wurden dem Bezirkswirtschaftsrat diese Feststellungen und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen in einem Hinweis unterbreitet. Die Staatsanwaltschaft forderte die Auswertung der Untersuchungsergebnisse und die Einleitung konkreter Veränderungen im betreffenden Betrieb sowie ihre Verallgemeinerung, damit in allen Fleischkombinaten bzw. Schlachthöfen des Bezirks Voraussetzungen geschaffen werden, die einen ordnungsgemäßen Schutz des gesellschaftlichen Eigentums garantieren. Entsprechend der sich aus Abschn. III Buchst B Ziff. 1 und Abschn. VI Buchst O Ziff. 1 der Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe vom 28. Juni 1961 (GBL I S. 52) ergebenden Verantwortlichkeit des Bezirkswirtschaftsrates für die Leitung und Kontrolle der Produktion, für die Sicherung einer festen Ordnung und Disziplin und damit für die Gewährleistung des Schutzes des gesellschaftlichen Eigentums im Bereich der volkseigenen Betriebe des Bezirks wurden konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Wachsamkeit, zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Überwindung der verbrechensbegünstigenden Faktoren verlangt. Die Forderungen zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit waren vor allem auf eine ordnungsgemäße Erfassung und Abrechnung des Schlachtprozesses, eine exakte Kontrolle der Notschlachtungen und die einwandfreie Durchführung des Freibankfleischverkaufes gerichtet, um die in diesen Phasen des betrieblichen Produktionsprozesses bestehenden Möglichkeiten ungesetzlicher Entnahmen zu beseitigen. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse führte der Bezirkswirtschaftsrat zunächst eine Arbeitsberatung durch, an der das Untersuchungsorgan, die an den Untersuchungen beteiligten anderen Organe und die Staatsanwaltschaft teilnahmen. In dieser Arbeitsberatung wurde festgelegt, daß durch den Bezirkswirtschaftsrat kurzfristig ein Maßnahmeplan mit Sofort-und Perspektivaufgaben zu erarbeiten sei. Entscheidend war dabei, die notwendigen Maßnahmen zu verallgemeinern, damit sie für den gesamten Bezirk im Wirtschaftszweig Fleischindustrie wirksam werden. Deshalb wurde der Maßnahmeplan mit den Direktoren der Fleischkombinate bzw. Schlachthöfe des Bezirks und den Referatsleitern Industrie und Lebensmittelindustrie der Räte der Kreise beraten und um ihre Hinweise ergänzt, ehe er als Weisung des Vorsitzenden des Bezirkswirtschaftsrates erging. Die Schlußfolgerungen aus den Untersuchungen führten somit unmittelbar zu Maßnahmen zur Durchsetzung einer wissenschaftlichen staatlichen Leitungstätigkeit, die dem allseitigen Schutz des gesellschaftlichen Eigen- 549;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 549 (NJ DDR 1963, S. 549) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 549 (NJ DDR 1963, S. 549)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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