Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 810

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 810 (NJ DDR 1961, S. 810); Sowjetunion wolle die Demokratie in den USA zerstören. Kein Mensch in der Sowjetunion denkt daran, den USA ein anderes Regime aufzuzwingen. Nicht von der Sowjetunion und nicht von der Kommunistischen Partei der USA geht die Gefahr für Amerika aus, sondern von den Monopolen und ihren Instrumenten, den „Räten der weißen Bürger“, den Ku-Klux-Klan-Banden und den verschiedensten antisemitischen und rassenhetzerischen Vereinigungen. Diese Organisationen stellen die Streikbrecher; aus ihren Reihen kommen die Mörder fortschrittlicher Bürger. Die Entscheidung des Supreme Court und die Erklärung des Attorney General Robert F. Kennedy, er werde „alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Kommunistische Partei zu zwingen, sich den Entscheidungen des Obersten Gerichts unterzuordnen“,n, beweisen, daß 19 „Neues Deutschland“ vom 20. November 1961, S. 2. jetzt in den USA ein Zustand eingetreten ist, in dem auch auf die letzten Reste der Demokratie und der Freiheit verzichtet wird. Diese Verleugnung ehemals heiliger Grundsätze ist eine logische Folge der Tatsache, daß jede Herrschaftsform, die die ihr entsprechende Epoche überlebt, gezwungen ist, sich selbst zu entlarven und in der eigenen Schlinge zu fangen. Wir Juristen der Deutschen Demokratischen Republik versichern die Kommunistische Partei der USA unserer Solidarität und vollen Sympathie in ihrem Kampf um die Verteidigung der Bill of Rights. Wir teilen ihren festen Glauben, „daß Amerika nach dem Willen des amerikanischen Volkes bis 1980 ein sozialistisches Land werden wird!“20 20 Aus der Rede der Genossin Elizabeth Gurley Flynn auf dem XXIX. Parteitag der KPdSU, in: „Die Presse der Sowjetunion“ 1961, Nr. 138, S. 3069. Dr. GERHARD STILLER, stellv. Direktor des Instituts für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Zur Rolle und Anwendung der Freiheitsstrafe in der Periode des siegreichen Aufbaus des Sozialismus Strafrechtstheorie und -praxis haben sich in den letzten Jahren berechtigt bemüht, die erzieherische Rolle der Strafe qualitativ“ zu erhöhen. Das war notwendig, denn mit der Festigung der politisch-moralischen Einheit des Volkes und der Entwicklung des Kampfes gegen die Kriminalität zu einer Angelegenheit der ganzen Gesellschaft1 2 gewinnt die Erziehungsfunktion des Strafrechts und der Strafe eine neue Qualität. Die politischmoralischen Kräfte der Gesellschaft mußten ständig stärker aktiviert und in die Lösung der Aufgaben des Strafrechts einbezogen werden. Das erfordert dementsprechende neue rechtliche Formen der Strafe und ihrer Durchsetzung. Mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz wurden chalb die Strafen ohne Freiheitsentzug eingeführt, um die im Bewußtsein der Werktätigen noch vorhandenen ideologischen Überreste der Ausbeutergesellschaft zu überwinden, die zu verschiedenartigen Verletzungen der sozialistischen Strafgesetze führen, ohne daß sich die Täter damit außerhalb der sozialistischen Gesellschaft stellen. Durch das Gesetzbuch der Arbeit wurden die Aufgaben der Konfliktkommissionen dahin erweitert, daß sie auch über geringfügige Verletzungen von strafrechtlichen Bestimmungen durch Werktätige, die nicht vor den Gerichten verhandelt werden, entscheiden. Es wurden weiter die Wahlen der Richter zu den örtlichen Gerichten durchgeführt. Diese Entwicklung hat den Kampf gegen die Kriminalität verstärkt. In verschiedenen Publikationen, Anleitungen und Richtlinien wurden die Fragen, die damit im Zusammenhang stehen, erörtert'-. Es wurde dazu beigetragen, die Tätigkeit der Straforgane zur stärkeren Wirksamkeit zu bringen. Die Behandlung der Probleme der Freiheitsstrafe ist abgesehen von den Arbeiten am neuen Strafgesetzbuch demgegenüber mehr in den Hintergrund getreten, obwohl z. B. auf der Sektionstagung 1 vgl. Lekschas/Renneperg, Zur Organisierung des Kampfes der Volksmassen gegen die Kriminalität in der Periode des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus, Staat und Recht 1960, Heft 10, S. 1618. 2 vgl. z. B. Lekschas/Renneberg, a. a. O., S. 1615 ff.; M. Benjamin, Kriminalitätsbekämpfung und Absehen von Strafver- folgung, Staat und Recht 1961, Heft 1, S. 35 ff.; M. Benjamin, Die Rolle der Konfliktkommission bei der Bekämpfung geringfügiger Verletzungen der Strafgesetze. NJ 1961 S. 336 ff.; Das Strafensystem im künftigen sozialistischen Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1961; Richtlinie Nr. 12 des Plenums des Obersten Gerichts in NJ 1961 S. 289 ff.; Direktive über die Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen, NJ 1961 S. 661 ff. Strafrecht Ende 1959 auch die Aufgabe gestellt wurde, die Probleme der Freiheitsstrafe zu klären3. Hier gilt es m. E., Versäumtes nachzuholen. Das ist eine Forderung, die sich nicht nur an die Theoretiker, sondern auch an die Praktiker wendet. Denn einmal kommt der Unterdrückung aller konterrevolutionären Verbrechen und anderer schwerer Straftaten, die die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens angreifen oder die Ausdruck einer grundsätzlichen Mißachtung der sozialistischen Verhältnisse darstellen, im Kampf gegen die Kriminalität weiterhin entscheidende Bedeutung zu. Hierauf weisen sowohl die Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates vom 4. Oktober 1960 als auch der Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege vom 30. Januar 1961 mit Nachdruck hin. Zum anderen zeigen sich in der Justizpraxis verschiedene Unklarheiten über die Rolle und bei der Anwendung der Freiheitsstrafe in der gegenwärtigen Periode des Klassenkampfes. Rolle und Anwendungsbereich der Freiheitsstrafe In der Richtlinie Nr. 12 des Plenums des Obersten Gerichts wird über die Rolle und den Anwendungsbereich der Freiheitsstrafe gesagt: „Die volle Durchsetzung der gesellschaftlich-erzieherischen Funktion und Wirksamkeit unseres Strafrechts und der Strafrechtsprechung hat aber zugleich zur unerläßlichen Bedingung, daß mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen solche Täter vorgegangen wird, die Verbrechen gegen den Frieden und die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere schwere Angriffe auf die sozialistische Gesellschaftsordnung oder gegen-die Interessen der Bürger begehen. Die Sicherung des Friedens und der Arbeiter-und-Bauern-Macht, des sozialistischen Aufbauwerkes und der Lebensinteressen jedes einzelnen Bürgers vor gefährlichen Verbrechen ist ein Gebot der Gerechtigkeit unseres sozialen und nationalen Befreiungskampfes und damit selbst Ausdruck des Humanismus unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung und Gesetzlichkeit. Dementsprechend muß die Freiheitsstrafe Anwendung finden bei Verbrechen gegen den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, 3 vgl. Staat und Recht 196, Heft 1, S. 113 ff. 810;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 810 (NJ DDR 1961, S. 810) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 810 (NJ DDR 1961, S. 810)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, wenn dies unumgänglich ist. Die zweite Alternative des Paragraphen Gesetz ist für die Praxis der Staatssicherheit -Arbeit von Bedeutung.

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