Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 803

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 803 (NJ DDR 1961, S. 803); tionen niedergelegten völkerrechtlichen Grundprinzip der Erhaltung des Friedens und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, legte das Potsdamer Abkommen die „Abrüstung und Entmilitarisierung (und) die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage“ (Abschn. III A 3 I und IV) einheitlich für ganz Deutschland fest, um so die ungehinderte Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes auf der Grundlage der Achtung der Rechte aller anderen Völker durch die Errichtung eines deutschen demokratischen Friedensstaates sicherzustellen. Bekanntlich haben die Arbeiterklasse und alle Werktätigen der DDR diese historische und völkerrechtliche Verpflichtung erfüllt. Sie haben denjenigen Staat errichtet, in dem Militarismus und Faschismus mit der Wurzel ausgerottet sind und die ökonomischen und kulturellen Potenzen des Landes im Dienst des friedlichen sozialistischen Aufbaus stehen. Dieser Staat ist fest mit dem sozialistischen Weltsystem verbunden, kämpft für die Sicherung des Friedens, erstrebt freundschaftliche Beziehungen zu allen Völkern und verkörpert damit den rechtmäßigen, für ganz Deutschland zu schaffenden einheitlichen deutschen Friedensstaat. Um diese friedliche Entwicklung in ganz Deutschland zu verhindern sowie die verlorenen Machtpositionen zurückzuerobern, hat der deutsche Imperialismus und Militarismus nach seiner völligen Niederlage im zweiten Weltkrieg, gestützt auf die gegen das Potsdamer Abkommen gerichtete Politik der Westmächte und um den Preis der Verwandlung Westdeutschlands in einen Satellitenstaat der USA und in die zentrale Militärbasis der NATO, erneut eine den Frieden bedrohende Situation im Herzen Europas geschaffen. Westdeutschland ist zum Hauptkriegsherd in Europa geworden. Jede Provokation der militaristischen Kräfte in Westdeutschland beschwört unmittelbar die Gefahr eines Weltkrieges herauf, wie jede Gefährdung des Friedens in der Welt unmittelbar den Frieden in Deutschland bedrohen muß. Die grundsätzliche Verpflichtung besonders der Staaten der ehemaligen Anti-Hitler-Koalition und beider deutscher Staaten aus dem Potsdamer Abkommen, diejenigen „Maßnahmen (zu treffen), die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann“ (Abschn. III Abs. 2), erfordert daher, endlich die prinzipiellen Festlegungen des Potsdamer Abkommens durchzusetzen. Die Ausrottung des Militarismus und Faschismus in Westdeutschland muß vor allem auf dem Wege der Abrüstung und Entmilitarisierung, dem einzigen Weg, auf dem dieses ZieLunter den gegenwärtigen Bedingungen erreicht werden kann, erfolgen. Im Mittelpunkt der Abrüstung und Entmilitarisierung in Westdeutschland als entscheidenden Bestandteil seiner Umwandlung in einen Friedensstaat muß die Beseitigung seiner Stellung als zentrale Militärbasis der NATO in Europa und der antinationalen Bindung Westdeutschlands an die NATO stehen. Der Kampf um die militärische Neutralität Deutschlands ist der Kampf um diesen wichtigen Schritt der Lösung der grundlegenden nationalen Aufgabe des deutschen Volkes überhaupt, den Imperialismus und Militarismus in Westdeutschland endgültig zu überwinden, die Macht der friedliebenden und demokratischen Kräfte unter Führung der Arbeiterklasse zu errichten und damit zugleich im Interesse aller Völker den Weg des Friedens und der Demokratie p""h Westdeutschland durchzusetzen. Die Stellung der deutschen Imperialisten zur Neutralität Es ist nicht verwunderlich, daß die westdeutschen Machthaber sich der militärischen Neutralität Deutschlands, diesem Weg ihrer Bändigung und der Sicherung des Friedens in Deutschland, widersetzen und die Volksmassen vom Kampf um dieses Ziel abzuhalten suchen. Dabei bestimmt der Antikommunismus, das Bestreben, durch Verleumdung der Friedenspolitik der sozialistischen Staaten die Volksmassen in Westdeutschland zu diesen Staaten in Gegensatz zu bringen und sie damit an die Atomkriegspolitik der Imperialisten zu ketten, ihre gesamte Argumentation. Die militärische Neutralität Deutschlands würde laut Adenauer „in einer unvermeidlich kurzen Zeit Sowjetrußland gestatten, seine Macht über ganz Europa auszudehnen“2, „zwangsläufig zyr Isolierung Deutschlands“3 führen, es „ohnmächtig und hilflos“4 machen, „ein militärische Vakuum inmitten hochgerüsteter Staaten“ erzeugen, was „immer eine Gefahr für den Frieden“5 darstelle, sie würde „das Ende Deutschlands bedeuten“6 usw., usf. Tatsächlich ist die entscheidende Grundlage dafür, daß sich heute mit militärischer Neutralität eine echte Perspektive der nationalen Entwicklung in Deutschland wie in vielen anderen Ländern der Erde verbindet, die Existenz und der wachsende Einfluß des sozialistischen Weltsystems auf -die internationale Entwicklung im allgemeinen und der Einfluß der DDR in Deutschland im besonderen. Solange es in der Welt keinen sozialistischen Staat gab, hatte militärische Neutralität mit der Sicherung des Friedens und der Gewährleistung der friedlichen Entwicklung der Völker der betreffenden Länder grundsätzlich nichts zu tun. Lenin, der den Imperialismus einer eingehenden Analyse unterzog, wies nach, daß die gewaltsame Auseinandersetzung der Imperialisten nicht ausschließt, daß sie ihre Ziele auch mit „friedlichen Mitteln“ verfolgen, daß ihr Kampf „heute friedlich, morgen unfriedlich, übermorgen wieder unfriedlich“ ist und daß es hieße, zum Sophisten herabzusinken, wollte man „an die Stelle der Frage nach dem Inhalt des Kampfes und der Vereinbarungen zwischen den Kapitalistenverbänden die Frage nach der Form (des) Kampfes und der Vereinbarungen setzen“7. Damit ist aber auch das Wesen der Neutralität im Imperialismus enthüllt, die nichts anderes als die Durchsetzung relativ „friedlicher“ Beziehungen unter den Bedingungen imperialistischer Raubkriege, also nur eine andere Form der einheitlichen imperialistischen Politik darstellte und Anwendung fand, soweit sie gerade unter den jeweiligen konkreten Bedingungen sowohl vom Standpunkt der Interessen der kriegführenden wie dritter imperialistischer Staaten zweckmäßig erschien. Der deutsche Imperialismus hat seine räuberischen Interessen relativ selten durch militärische Neutralität verfolgt. Im Burenkrieg z. B. erkauften sich die deutschen Imperialisten für ihre Neutralität den Verzicht Englands auf das 1889 über die Samoa-Inseln errichtete Kondominium und die Zustimmung zu deren Aufteilung unter die deutschen und amerikanischen Imperialisten. Die meisten und schwersten imperialistischen Kriege des 20. Jahrhunderts hat der deutsche Imperialismus selbst ausgelöst, oder er war an ihnen beteiligt. Das bedeutet nicht, daß die Neutralität fremder imperialistischer Mächte hierbei für ihn keine Rolle gespielt hätte. Im Gegenteil. Die Neutralität der USA im ersten Weltkrieg war für die deutschen Imperialisten ein wichtiges Moment ihrer Fehlspekulation auf das militärische Übergewicht und für die USA selbst 2 Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, 1955. Nr. 109. S. 905. 3 Brentano, ebenda, 1955, Nr. 108, S. 878. ' Strauß, ebenda, 1961, Nr. 136, S. 1328. 5 Heusinger in: „Das Parlament“ vom 5. September 1956. ß Adenauer in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, 1961. Nr. 130. 7 Lenin, Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus, Ausgew. Werke, Bd. I, Moskau 1946, S. 828. -SM;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 803 (NJ DDR 1961, S. 803) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 803 (NJ DDR 1961, S. 803)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen.

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