Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 596

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 596 (NJ DDR 1961, S. 596); deshalb ihren in Zittau wohnenden Bruder um Unterstützung bitten. Die Angeklagte schrieb jedoch nicht an ihren Bruder. Mit dem amerikanischen Agenten führte sie noch zwei weitere Aussprachen durch. Etwa eine Woche später traf sich die Angeklagte erneut mit ihrer Nichte. Dabei wurde sie von den Sicherheitsorganen unseres Staates festgenommen. d) Der aus einer Beamtenfamilie stammende Angeklagte Wegn.er gehörte in seiner Jugend dem monarchistischen Blücherbund an und wurde 1932 Mitglied der NSDAP und der SA. Als aktives Mitglied dieser Organisationen beteiligte er sich 1933 an der Verfolgung und Terrorisierung von Antifaschisten. In der SA hatte er zuletzt den Dienstgrad eines Oberscharführers inne. Auch nach 1945 hat der Angeklagte seine faschistische Einstellung nicht geändert, wie sich aus zwei von ihm verfaßten Niederschriften ergibt. Im Jahre 1952 wurde dem Angeklagten in Westberlin eine Hetzzeitung „Freie Junge Welt“ angeboten. Er beteiligte sich an der Lösung eines in dieser Zeitung befindlichen Rätsels, für das Lebensmittel als Preise ausgeschrieben waren. Da er ohne Nachricht blieb, schrieb er an diese Zeitung, worauf er die Aufforderung erhielt, in der Redaktion vorzusprechen. Dort wurde ihm von einer Angestellten, die sich mit dem Namen „Renate“ vorstellte, erklärt, daß er zwar nicht zu den Gewinnern gehöre, gleichwohl aber öfters Lebensmittel erhalten könne. Er bekam etwas Butter, Milchpulver, Nudeln und fünf Westmark, die er mit einem Decknamen quittieren mußte. Bis 1957 fanden mit „Renate“ etwa 80 bis 90 Treffs statt. Noch im Jahre 1952 wurde der Angeklagte von dieser Agentin aufgefordert, sich mit einem „Bach“ zu treffen. Dieser Aufforderung leistete er Folge. „Bach“ erklärte ihm, daß er Geld verdienen könne, wenn er Briefe in das demokratische Berlin befördere und dort in Briefkästen einwerfe. Der Angeklagte erklärte sich dazu bereit und nahm Sofort ca. 20 Briefe mit. In der Folgezeit traf er sich bis 1955 wöchentlich einmal und von da ab wöchentlich zweimal mit verschiedenen Agenten des sog. Ostbüros der SPD. Durch das Öffnen einzelner Briefe erfuhr er nämlich, daß diese Agentenorganisation die Druckschriften verfaßte, und lernte ihren hetzerischen Inhalt kennen. Insgesamt führte er etwa 700 Treffs mit den Agenten des Ostbüros durch. Er nahm zunächst wöchentlich etwa 20, später 100 bis 120 Briefe entgegen und warf sie im demokratischen Berlin in Briefkästen ein. Nach seinen eigenen Einlassungen hat er etwa 20 000 bis 30 000 Briefe an verschiedene in der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Hauptstadt wohnende Bürger, insbesondere an Wissenschaftler, Techniker, Ärzte usw., versandt. Er erhielt dafür pro Brief fünf, später sieben Westpfennige, insgesamt etwa 1600 Westmark. Bei seinen Treffs ließ sich der Angeklagte regelmäßig von seiner Ehefrau begleiten. In einigen Fällen erhielt der Angeklagte hetzerische Bücher, die er im demokratischen Berlin wohnenden Bürgern zugänglich machte. Bei vielen Gelegenheiten verunglimpfte er unsere gesellschaftlichen Verhältnisse und verherrlichte die westdeutschen. Er sah sich hauptsächlich die Sendungen des westdeutschen Fernsehens an und machte diese auch dem Zeugen Leitert zugänglich. Der Angeklagte schaltete sich auch unmittelbar und intensiv in den vom Ostbüro der SPD organisierten Menschenhandel ein. Entsprechend den ihm von der. Agentin „Renate“ erteilten Aufträgen, Jugendliche anzusprechen und sie zum Besuch der Redaktion der „Freien Jungen Welt“ zu bewegen, veranlaßte er seinen Neffen Dietmar Götz und dessen Schwester, die Agentin „Renate“ aufzusuchen. Beide Jugendliche verließen später die DDR. Auch einen Freund -seines Neffen brachte der Angeklagte mit der Agentin „Renate“ in Verbindung. Dieser verriet gleichfalls die DDR. Bereits 1953 forderte der Angeklagte einen ihm bekannten Landwirt aus dem Kreis Wernigerode auf, die Redaktion der „Freien Jungen Welt“ zu besuchen; eine gleiche Aufforderung richtete er im Jahre 1958 an eine Frau Kohlbach und an eine Frau Hofmeister. Beide Frauen verließen ebenfalls- die DDR. Weitere Aufforderungen, die Agentin „Renate“ aufzusuchen, richtete der Angeklagte an die Jugendlichen Klaus-Dieter Beck und Heinz Aigner in Berlin und an einen Landwirt in Solbge. Auch diesen Personen gegenüber verherrlichte er die Verhältnisse in Westdeutsch- land. Außerdem bot er diesen Bürgern beim Verlassen der DDR seine Hilfe an. Auch Heinz Aigner verließ illegal die DDR. Der Angeklagte, war und ist ein Feind unseres Staates. So schrieb er in dem bereits erwähnten Artikel: „Audi heute kämpfe ich gegen den Bolschewismus und den Kommunismus und leiste Widerstand, wo ich ihn nur leisten kann. Damals mit illegalen Mitteln und heute teils mit legalen, teils auch illegalen. Je nachdem sich die Situation ergibt“. Faschistische Literatur, wie z. B. Hitlers Machwerk „Mein Kampf“ bewahrte er bis zu seiner Verhaftung auf. III Die Angeklagten sind schuldig, im Aufträge des westzonalen Bundesnachrichtendienstes, des . Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Ostbüros der SPD und des amerikanischen Geheimdienstes CIA die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik, den sozialistischen Aufbau, das Recht der Bürger auf Selbstbestimmung und die Freiheit ihrer Willensentscheidung sowie die Würde ihrer Persönlichkeit angegriffen zu haben. Sie unterstützten aktiv den voh-den imperialisti-schenWestmächten und den Bonner Ultras organisierten Menschenhandel. Die Angeklagten Vogt, Herde und Wegner sind weiterhin schuldig, sich als angeworbene Agenten westdeutscher Spionageorganisationen gegen die Sicherheit der Deutschen Demokratischchen Republik vergangen zu haben. Des weiteren hat der Angeklagte Wegner umfangreiche Hetze betrieben. Die Beweisaufnahme ergab, daß die Angeklagte Vogt ab Dezember 1959 als. besoldete und fest eingebaute Agentin des Bundeshachrichtendienstes tätig war. Sie hat bis zu ihrer Festnahme in umfangreichem Maße Militärspionage betrieben und in ihre Spionagetätigkeit vier Personen einbezogen. Die systematische Übermittlung der von ihr erkundeten Vorgänge und Tatsachen trug dazu bei, dem Bundesnachrichtendienst Kenntnis von geheimzuhaltenden Vorgängen zu geben. Zur Übermittlung der Spionagenachrichten wurde sie mit technischen Hilfsmitteln ausgerüstet. Des weiteren erfüllte sie den Auftrag, Stimmungsberichte und Informationen über die Versorgungslage in der Deutschen Demokratischen Republik zu überbringen. Seit Dezember 1959 hat die Angeklagte im Aufträge der Agenten „Hildebrand“ und „Bender“ den vom westdeutschen Staat planmäßig organisierten Menschenhandel dadurch unterstützt, daß sie ihre Schwester, ihren Neffen und eine bestimmte Anzahl Jüterboger Bürger zum illegalen Verlassen der DDR aufforderte. Ab Ende 1960 konzentrierte die Angeklagte auftragsgemäß ihre Bemühungen darauf, ihr namentlich bekannte Spezialisten und Fachkräfte den Kopfjägern des Bundesnachrichtendienstes zuzuführen. Die von der Angeklagten bespitzelten Bürger sollten durch Erpressung, Versprechungen und Überredung zum Verrat an den Interessen des deutschen Volkes verleitet und damit zum Kampf gegen das sozialistische Lager mißbraucht werden. Die Handlungen der Angeklagten Vogt sind Verbrechen nach § 14 StEG in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG. Der Angeklagte Herde war seit 1956 als fest eingebauter Agent des Bundesamtes für Verfassungsschutz tätig. Mit der von ihm betriebenen „Aufklärungstätigkeit“ hat er den vom Bundesamt für Verfassungsschutz organisierten Menschenhandel aktiv unterstützt. Durch die Feststellung der Ursachen, die dem illegalen Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik zugrunde lagen, sowie durch die Übermittlung der Namen derjenigen Personen, die in der Deutschen Demokratischen Republik die entsprechenden , Angaben gemacht hatten, ergaben sich für den Geheimdienst neue Anknüpfungspunkte, um diesen Menschenhandel zu forcieren. Die vom Angeklagten übermittelten Informationen versetzten das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Lage, die Methoden festzustellen, 596;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 596 (NJ DDR 1961, S. 596) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 596 (NJ DDR 1961, S. 596)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland. Weitere Möglichkeiten können die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der andere Gewaltakte mit folgenschweren Auswirkungen für die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit, aber auch - Morddrohung, Erpressungsversuche unter Vortäuschung von Ereignissen oder Straftaten, die ernsthafte Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind aktenkundig zu machen. Über die Anwendung von Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen ist der Staatsanwalt oder das Gericht unverzüglich zu informieren.

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