Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 595

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 595 (NJ DDR 1961, S. 595); Ehemann, zum Verlassen unserer Republik zu bewegen. Dabei instruierte „Bender“ die Angeklagte, daß es darauf ankomme, die Lebensgewohnheiten dieser Bürger kennenzulernen und ihre persönlichen Schwächen wie außereheliche Verhältnisse, Hang zu alkoholischen Getränken, finanzielle Schwierigkeiten usw. zu erforschen. Nach Möglichkeit solle sie mit diesen Bürgern intime Verhältnisse aufnehmen, ihnen gegen Quittung Geld leihen und sie zum Genuß alkoholischer Getränke bewegen. Er übergab ihr auch mehrere pornografische Abbildungen, mit denen sie auf die anzuwerbenden Bürger einwirken sollte. Je nach dem „Wert“ der von ihr abgeworbenen Personen versprach „Bender“ der Angeklagten Kopfgelder zwischen 500 und 1500 Westmark Zu vier der genannten Personen nahm die Angeklagte nähere Beziehungen auf. Sie unterhielt sich mit ihnen und versuchte, ihre Charaktereigenschaften und Lebensgewohnheiten festzustellen. Zu einem Bürger trat sie auftragsgemäß in außereheliche Beziehungen. Bereits 1958 unternahm es die Angeklagte aus eigener Initiative, die in ihrem Hause wohnenden Eheleute Roh-loff zum Verlassen der DDR zu verleiten. Diese gingen darauf jedoch nicht ein. Außerdem forderte die Angeklagte in den Jahren 1960/61 wiederholt in Gaststätten, Verkaufsstellen usw, Bürger auf, nach Westdeutschland zu gehen. Sie diskriminierte dabei die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Staat und verherrlichte die westdeutschen Verhältnsse. Für die Tätigkeit der Angeklagten, ihrer Tochter und ihres Schwiegersohnes wurde eine monatliche Bezahlung von 220 Westmark vereinbart, von denen 100 Westmark auf ein westdeutsches Konto eingezahlt wurden. b) Der aus einer kleinbürgerlichen Familie stammende Angeklagte Herde studierte nach bestandenem Abitur und daran anschließendem Einsatz als Krankenhelfer und Soldat im 1. Weltkrieg Staats- und Rechtswissenschaften. Im Jahre 1921 promovierte er zum Dr. rer. pol. Anschließend war er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Greifswald tätig. Danach arbeitete er als Vorsitzender des Arbeitsamtes Neustettin und in verschiedenen Funktionen in den Landesarbeitsämtern Brandenburg und Berlin. Von 1943 bis 1945 war er Soldat. Der Angeklagte gehörte einer studentischen Sängerschaft und ab 1934 der NSDAP an. Wegen seiner Tätigkeit in der faschistischen Arbeitsverwaltung war der Angeklagte ab 1946 interniert. Danach arbeitete er beim Magistrat von Groß-Berlin und in der Konsum-Genossenschaft Friedrichshain. Aus gesundheitlichen Gründen ließ sich der Angeklagte 1955 invalidisieren. Er half lediglich seiner Ehefrau in der von ihr betriebenen Massagepraxis. Auf seinen Antrag erhält der Angeklagte seit 1956 als „131er“ in Westberlin ein sogenanntes Ruhegehalt, das zuletzt 400 Westmark und 600 DM monatlich betrug. Ende 1955 besuchte der Angeklagte in Westberlin einen ihm durch seine Nichte bekannten Schulte, der einige Zeit vorher die DDR illegal verlassen hatte. Bei einem dieser Besuche stellte Schulte dem Angeklagten einen Bekannten vor, der sich „Otto“ nannte. Einige Zeit später erkundigte sich Schulte beim Angeklagten, ob er gewillt sei, für ihn im demokratischen Berlin Ermittlungen über die Gründe anzustellen, die von Schulte benannte Personen in Westberlin als Ursache für ihr illegales Verlassen der DDR angegeben hätten. Schulte erklärte dabei, daß sich fast alle Personen als politische Flüchtlinge ausgäben und, da das die zuständigen Dienststellen anzweifelten, nähere Ermittlungen erforderlich seien. Der Angeklagte erklärte sich dazu bereit, stellte entsprechende Erkundungen an und teilte das Ergebnis in drei Fällen dem Schulte mit. Anfang 1957 erklärte Schulte dem Angeklagten, daß er künftig mit „Otto“ Zusammenarbeiten und diesem seine Ermittlungen übergeben solle. Dazu war der Angeklagte bereit. Von „Otto“ bekam er eine Westberliner Telefonnummer, unter der er mit diesem Treffs vereinbaren konnte, und es wurde ihm geraten, sich einen Decknamen zuzulegen. Der Angeklagte wählte den Namen ;,Oversen“. Bis zum Jahre 1959 traf der Angeklagte zunächst alle acht Wochen, später in kürzeren Abständen mit „Otto“ zusammen; danach wurde er an einen „Bernhard“ weitergegeben. Dabei war dem Angeklagten bekannt, daß sowohl „Otto“ als auch „Bernhard“ Agenten des sogenannten Bundesamtes für Verfassungsschutz waren. Der Angeklagte erhielt jeweils kleine Zettel mit maschinengeschriebenen Angaben über die Personalien ehemaliger Bürger der DDR und sollte neben der Ermittlung der Gründe, die zum illegalen Verlassen der DDR führten, Feststellungen über die berufliche Tätigkeit, die Zugehörigkeit zu Parteien und Massenorganisationen, die gesellschaftspolitische Arbeit, die politische Einstellung und den Leumund treffen. Entsprechend diesen Aufträgen führte der Angeklagte in mindestens 15 Orten der Deutschen Demokratischen Republik und im demokratischen Berlin über ca. 30 Personen, die das Gebiet der DDR verlassen hatten, eingehende Ermittlungen durch und übermittelte deren Ergebnisse den genannten Agenten. Seine Informationen holte er sich dabei im Wohngebiet der ehemaligen Bürger, in den Kaderabteilungen der Betriebe, in denen diese beschäftigt waren, und in einem Fall sogar in einem Revier der Deutschen Volkspolizei. Soweit der Angeklagte die Namen der Auskunftspersonen feststellen konnte, teilte er sie ebenfalls den Agenten mit. Der Angeklagte stellte fest, daß in keinem Fall politische Gründe für den Verrat an der DDR Vorgelegen hatten, sondern daß die Bürger der systematischen Beeinflussung der Menschenhändler erlegen waren. Seine Aufträge führte der Angeklagte nach seinen Angaben ohne jede Vergütung durch. Er ließ sich lediglich seine tatsächlichen Auslagen bezahlen. Auftragsgemäß hat der Angeklagte auch versucht, Ermittlungen über eine im Ministerium für Post- und Fernmeldewesen beschäftigte Angestellte und über einen in Leipzig wohnenden Ingenieur zu führen. Über den Ingenieur konnte er nichts in Erfahrung bringen, dagegen nannte er dem Agenten'„Bernhard“ die genaue Wohnanschrift der im Ministerium für Post- und Fernmeldewesen beschäftigten Angestellten. Beide Personen sollten für eine solche Ermitllungstätigkeit angeworben werden, wie sie der Angeklagte ausübte. Ende 1957 oder Anfang 1958 fuhr der Angeklagte nach Naumburg, um dort den Zeugen Possögel, der als Agent des Bundesamtes für Verfassungsschutz in gleicher Art wie der Angeklagte tätig war, daran zu erinnern, daß er sich wieder mit der Spionageorganisation in Verbindung setzen solle. Außerdem überbrachte der Angeklagte einmal einen Brief an eine in Mahlsdorf wohnende Bürgerin. Auf Antrag seines Verteidigers hat der Senat ein nerven-fachärztliches Gutachten darüber erstatten lassen, ob der beim Angeklagten Herde vorhandene hirnarteriosklerotische Schwächezustand derartig ausgeprägt ist, daß er einer Geistesstörung oder Geistesschwäche im Sinne des §51 Abs. 1 oder 2 StGB gleichzusetzen ist. In Übereinstimmung mit der vom Senat aus dem Ergebnis der Hauptverhandlung gewonnenen Überzeugung kommt auch der Sachverständige zu der Feststellung, daß der Angeklagte voll zurechnungsfähig und für die von ihm begangenen Verbrechen verantwortlich ist. c) Die aus einer kleinbürgerlichen Familie stammende Angeklagte P a u e 1 s war nach dem Besuch der Grund-und Mittelschule als Hausgehilfin, als Haushälterin und als kaufmännische Angestellte tätig. Ab 1955 war sie mit Unterbrechung als „Notstandsangestellte“ bei der sog. Wehrmachtsauskunftsstelle in Westberlin beschäftigt. Seit 1956 ist sie Mitglied der SPD. Am 15. Juli 1961 erhielt die Angeklagte den Besuch eines Agenten des amerikanischen Geheimdienstes. Dieser erklärte ihr, daß gegen den Ehemann ihrer Nichte, der Offizier der Nationalen Volksarmee ist, ein Verfahren schwebe und die Familie deshalb nach Westberlin geholt werden solle. In einer Besprechung am 18. Juli 1961 erklärte sich die Angeklagte aus Sorge um das Schicksal ihrer Angehörigen und im Vertrauen auf die Behauptungen des Agenten des Geheimdienstes bereit, diesen Auftrag zu übernehmen. Sie bestellte unter einem Vorwand ihre Nichte zu einem S-Bahnhof im demokratischen Berlin und erklärte dieser, daß gegen ihren Ehemann ein Verfahren schwebe, weih er seine Westverwandtschaft verschwiegen habe. Gleichzeitig forderte sie ihre Nichte auf, mit ihrer Familie die DDR zu verlassen, und versprach ihr in Westberlin Unterstützung der amerikanischen Dienststelle. Sie verlangte weiter, daß ihre Nichte mit nach Westberlin komme, um sich mit dem Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes zu beraten. Das lehnte diese jedoch ab. Bei einer anschließenden Aussprache der Angeklagten mit dem Agenten erklärte ihr dieser, sie müsse unbedingt erreichen, daß der Ehemann ihrer Nichte die DDR verlasse; sie solle 5 95;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 595 (NJ DDR 1961, S. 595) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 595 (NJ DDR 1961, S. 595)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen ihren pflichten und Verantwortlichkeiten immer besser nachkommen. Wir sind uns darüber im klaren, daß gerade auf diesem Gebiet noch weitere Untersuchungen erforderlich sind.

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