Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 708

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 708 (NJ DDR 1960, S. 708); wissenschaftliche Arbeit stets in irgendeiner Weise auf unmittelbare Praxis gestützt ist.8 Das bedeutet nicht, daß nun etwa jeder Wissenschaftler zugleich Sekretär oder Vorsitzender des Rates eines Kreises oder Bezirks oder Richter oder Staatsanwalt sein muß. Aber es wird sehr nützlich sein, wenn für einige je nach ihrem Forschungsgebiet der Weg gefunden wird, der ihre* Zugehörigkeit zu einem wissenschaftlichen Institut mit einer solchen verantwortlichen staatlichen Tätigkeit verbindet. Das Ministerium der Justiz hat bereits verschiedentlich Vorschläge gemacht, wie eine praktische Arbeit von Wissenschaftlern organisiert werden könnte, damit sie wirklich auch Zeit zur wissenschaftlichen Tätigkeit behalten und nicht als „zusätzliche Kraft" mit Arbeit „eingedeckt“ werden, wie manche Wissenschaftler wohl befürchten. Ich benutze diese Gelegenheit, um zu erklären, daß die Bereitschaft zur Verwirklichung entsprechender Vorschläge nach wie vor besteht. Die Praxis wird nicht nur studiert, sie muß erlebt werden! Dabei ist zugegeben, daß das Verhältnis unmittelbarer und mittelbarer Erfahrung sich weitgehend ausgleichen kann, soweit Praktiker und Wissenschaftler in Kollektiven Zusammenarbeiten. Entwickelt sich hier eine wirkliche sozialistische Gemeinschaftsarbeit, so kann die unmittelbare Erfahrung der „Praktiker“ zur unmittelbaren Erfahrung des ganzen Kollektivs werden. Der Arbeitsplan des Prorektorats für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ für 1960 führt eine Reihe solcher For- 8 Zu der Frage mittelbare und unmittelbare Praxis vgl. Mao Tse-tung, Über die Praxis, in: Ausgewählte Schriften, Berlin 1956, Bd. I, S. 353. echungskollektive auf, an denen auch Wissenschaftler der Humboldt-Universität beteiligt sind. Diese Kollektive können einen nützlichen Anfang für eine sozialistische Gemeinschaftsarbeit darstellen; sie sind allerdings nach meiner Einschätzung noch nicht zu der notwendigen Einheit zusammengeschmolzen. Aber es steht fest, daß der Wissenschaftler, der führen will, d. h. der unmittelbar durch die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Forschung die Praxis verändern will, sich auch vor allem auf seine unmittelbare Erfahrung stützen muß. In diesem Sinne liegt, meine ich, keine subjektivi-6tische Interpretation der Auffassung Walter Ulbrichts vor, wenn man seine Forderung: „Die Staats- und Rechtswissenschaft möge aktiver teilnehmen an der großen Erziehungsarbeit, die unter den Werktätigen zu leisten ist“9 * S., auch auf die Staats- und Rechtswissenschaftler persönlich bezieht. Wenn die Rechtswissenschaft als Hebel wirken soll, muß man auch diesen Hebel selbst ansetzen und seine Wirkung berechnen können, d. h. die Praxis kennen. Wir „Praktiker“, deren Liebe der Staats- und Rechtswissenschaft gilt, wünschen der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, ihrem Lehrkörper und ihren Studenten, daß sie nach dem Vorbild ihres Gründers, Wilhelm von Humboldt, und ihres größten Studenten, Karl Marx, die Einheit von Praxis und Wissenschaft als wahre Marxisten-Lendnisten meistern werden! 9 Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus S. 25. Die sozialistische Studentengruppen wesentliches Mittel zur Schaffung einer sozialistischen juristischen Fakultät Von HANS PANZRAM, DIETRICH MASKOW und BOLESLAW ZIMMERMANN, Studenten der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin Die 150-Jahr-Feier der Humboldt-Universität ist für uns Anlaß zu zeigen, welche Erfolge wir auf dem Weg zur sozialistischen Fakultät schon erreicht haben. Unsere Vorbereitung auf das Jubiläum bedeutete deshalb, um höchste wissenschaftliche Ergebnisse im Studium zu ringen. Die Studentengruppen* die um ihre Anerkennung als sozialistische Studentengruppen kämpfen, stehen vor ihrer größten Bewährungsprobe, und ihre Vorbereitungen lassen erkennen, daß sie sie bestehen werden: Elf sozialistische Studentengruppen fertigen in einem Wettbewerb kollektive wissenschaftliche Arbeiten an. 15 Studenten, z. T. ganze Studiengruppen, beteiligen sich an der Vorbereitung des internationalen Studentenseminars, das anläßlich der 150-Jahr-Feier von der FDJ-Kreisleitung der Humboldt-Universität durchgeführt wird. 13 Studenten arbeiten in Sektionen an der Vorbereitung der internationalen wissenschaftlichen Konferenz zum Thema „Frieden, Demokratie und Freiheit“ mit. 21 Studenten stellten eine Ausstellung über die Entwicklung der juristischen Fakultät unter dem Motto „Staat und Recht im Klassenkampf 150 Jahre juristische Fakultät der Humboldt-Universität“ zusam- *) Unter Studentengruppe verstehen wir eine Seminargruppe, die darum ringt, eine sozialistische Gemeinschaft zu werden. Jede Studentengruppe bildet drei bis vier Studiengruppen mit je fünf bis sechs Studenten, deren Hauptaufgabe es ist, das wissenschaftliche Niveau zu erhöhen. men. Die Freunde unserer Fakultät besuchten zahlreiche Wahlkreiskonferenzen, Veranstaltungen zur Richterwahl, Brigadeversammlungen in volkseigenen Betrieben sowie Wirkungsbereichsversammlungen der Nationalen Front und erklärten die nationale und internationale Bedeutung der 150-Jahr-Feier unserer Universität. Ein Tag der beiden Festwochen ist den Studenten Vorbehalten. Er wird von den Studentengruppen gestaltet werden. In einem Referat werden zunächst die Erfolge der Bewegung zur Schaffung sozialistischer Studentengruppen und ihre weiteren Aufgaben im Prozeß der Entwicklung zur sozialistischen juristischen Fakultät dargelegt werden. Absolventen der Fakultät werden in einem Referat ihre Erfahrungen vermitteln, die sich aus der sozialistischen Praxis für die Ausbildung sozialistischer Staatsfunktionäre ergeben. Dann werden wir in drei Arbeitskreisen unsere wissenschaftlichen Arbeiten verteidigen. Diese Arbeitskreise arbeiten unter folgenden Themen: Die Rolle und Bedeutung der Brigaden der sozialistischen Arbeit in der Periode der vollen Entfaltung des Sozialismus in der DDR; Probleme des neuen, sozialistischen Dorfes in der DDR; Die juristische Fakultät der Humboldt-Universität auf dem Wege zur sozialistischen Fakultät. 708;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 708 (NJ DDR 1960, S. 708) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 708 (NJ DDR 1960, S. 708)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die in der Richtlinie für die Auswahl und Überprüfung von Kandidaten generell festgelegten Aufgaben und Maßnahmen auch vollinhaltlich für Kandidaten durchgesetzt werden müssen. Der konkrete Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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