Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 566 (NJ DDR 1960, S. 566); Der Kreisvorstand des FDGB und die Schöffenkollektive werden in den Betrieben Wandzeitungsartikel über die Bedeutung der Richterwahl und Kurzbiographien der zu wählende Richter veröffentlichen. In den Lichtspieltheatern der Stadt und bei Vorführungen durch den Landfilm in den Gemeinden des Kreises werden Diapositive auf die Bedeutung der Richterwahl hinweisen. &u{j dem U)ecfc zur soziatistisdtau Justiz Über die Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsstils in der Zivilrechtsprechung Bericht über den 1. Zivilrechtslehrgang in Ettersburg vom 20. Juni bis 1. Juli 1960 Von GERHARD KRÜGER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz, und Dr. LUDWIG LANGNER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Beim Aufbau des Sozialismus in der DDR kommt es darauf an, die Rolle des Zivilrechts bei der sozialistischen Umgestaltung zu erkennen und die Zivilrechtsprechung als ein wichtiges Mittel bei der Erfüllung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben auszunutzen. Auf den Erfahrungen im Strafverfahren aufbauend, entwickeln die Gerichte ständig neue Methoden in der Durchführung der Verfahren, um von der abstrakten, nur den einzelnen Fall lösenden Entscheidung loszukommen und zur Lösung der im einzelnen Zivilverfahren sichtbar werdenden Widersprüche und Hemmnisse beizutragen. Zahlreiche Beispiele beweisen das1. Diese Beispiele gilt es zu analysieren und die guten Erfahrungen zu verallgemeinern. Gleichzeitig kommt es darauf an, die Erfahrungen der Gerichte für die Gesetzgebungsarbeiten nutzbar zu machen und andererseits die Erkenntnisse der Gesetzgebungskommissionen in die tägliche Praxis einfließen zu lassen, um so die Gesetzgebung und die Rechtsprechung ständig auf einen höheren Stand zu bringen2. In der Zeit vom 20. Juni bis 1. Juli 1960 fand deshalb an der Justizschule in Ettersburg der erste Zivilrechtslehrgang statt. Dem Lehrgang hafteten noch einige Mängel und Schwächen an. Schon bei der Eröffnung stellte sich heraus, daß die Vorbereitung auf diesen Lehrgang nicht gründlich genug erfolgt war. Obwohl die Leiter der Justizverwaltungsstellen rechtzeitig auf die Bedeutung des Lehrgangs hingewiesen und dazu aufgefordert worden waren, die Auswahl der Teilnehmer so rechtzeitig zu treffen, daß diese sich auf den Lehrgang vorbereiten und mit den erforderlichen Informationen über die Situation und den Stand der Arbeit auf dem Gebiet der Zivilrechtsprechung innerhalb des gesamten Bezirks hätten vertraut machen können, ergab eine entsprechende Befragung der Teilnehmer, daß in den meisten Fällen eine Anleitung durch die Justizverwaltungsstelle überhaupt gefehlt hat, und die Teilnehmer zwar von ihren eigenen, nicht aber von den weiteren in den Bezirken bereits vorhandenen Erfahrungen berichten konnten. So kam es auch dazu, daß nicht immer die richtigen Beispiele vorgetragen bzw. aus diesen Beispielen nicht die richtigen Schlußfolgerungen gezogen wurden. 1 vgl. Schreier/Krüger, Neue Formen der Zivilrechtsprechung, NJ 1960 S. 227 ff., insbes. Fußnote 1 auf S. 228; ferner; Fritzsche/ Hexelschneider/Brauer, Durch den neuen Arbeitsstil der Justizorgane die sozialistische Entwicklung in der Landwirtschaft fördern, NJ 1960 S. 393 ff.; Eberhardt, Hausversammlung statt Mietaufhebung, NJ 1960 S. 409; Efflnowicz, Erziehung durch Auswertung von Zivilverfahren, NJ 1960 S. 409 f.; Kludßuweit, Für die Durchsetzung des neuen Arbeitsstils im Zivilrechtsstreit, NJ 1960 S. 440 f.; Rössner/Baatz, Wie verwirklicht das Kreisgericht Bitterfeld die verstärkte Einbeziehung der Werktätigen in die Arbeit des Gerichts? NJ 1960 S. 459 ff.; Glowacz/ Oehmke/Klabuhn/Andersch/Spindler/Heinze, Neue Formen der gerichtlichen Tätigkeit in Zivil- und Familiensachen, NJ 1960 S. 493 ff. 2 vgl. auch Schreier/Krüger, NJ I960 S. 227 ff. Trotz dieser Mängel, die sich naturgemäß auf die Durchführung des Lehrgangs auswirken mußten, kann dieser aber als erfolgreich eingeschätzt werden. Das Wesentliche war, daß die Teilnehmer sich gründlich mit den neuen Aufgaben in der Zivilrechtsprechung bekannt machen, die aufgeworfenen Probleme umfassend diskutieren und zu ihrer Klärung beitragen konnten. Alle Teilnehmer haben den Wunsch ausgesprochen, etwa im Frühjahr 1961 erneut zusammen zu kommen, um die generellen Erfahrungen auszutauschen. Da diesem Lehrgang eine Reihe weiterer Lehrgänge folgen wird, ist es erforderlich, sowohl über die Arbeitsweise zu berichten als auch auf einige der behandelten Probleme näher einzugehen. Wenn auch die weiteren Lehrgänge mehr und mehr spezielle Fragen zu behandeln haben werden und deshalb die Themenstellung jeweils verschieden sein kann, bilden die Erkenntnisse des ersten Lehrgangs doch eine geeignete Grundlage zu ihrer Vorbereitung und zur weiteren Verbesserung der Praxis der Zivilrechtsprechung. Die Lehrgangsaufgabe lautete; „Welche Erfahrungen gibt es bei der Durchsetzung des neuen Arbeitsstils in der Zivilrechtsprechung als ein Mittel der staatlichen Leitungstätigkeit zur Erfüllung des Siebenjahrplans.“ Zur Erfüllung der Lehrgangsaufgabe wurden fünf Arbeitsgruppen gebildet. Die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse wurde dadurch verwirklicht, daß jede dieser Gruppen von einem Mitglied der von den Teilnehmern des Lehrgangs alle Teilnehmer waren Mitglieder der Sozialistischen Einheitspartei gewählten Parteileitung angeleitet wurde. Die Teilnehmer setzten sich aus Kreisgerichtsdirektoren und Kreisstaatsanwälten, Richtern der Kreis- und Bezirksgerichte und Staatsanwälten bei den Bezirksstaatsanwälten zusammen. Sie alle sind auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Der Anteil der Frauen entsprach leider nicht dem Anteil der als Richter und Staatsanwälte tätigen Frauen, er betrug nur 16 Prozent. Die Arbeitsgruppen hatten die Aufgabe, an Hand der durchgeführten Lektionen und Seminare die Lehrgangsaufgabe zu konkretisieren, zu beraten und die Ergebnisse zusammenzufassen. In mehreren gemeinsamen Beratungen wurde gegen Ende des Lehrgangs das Ergebnis aller fünf Gruppen zusammengefaßt, schriftlich niedergelegt und jedem Teilnehmer ausgehändigt. Die Konkretisierung der Lehrgangsaufgabe auf die fünf Gruppen erfolgte nach folgenden Gesichtspunkten: I. Planmäßigkeit der Rechtsprechung, Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen; II. gesellschaftliche Erziehung, Einbeziehung der Werktätigen; III. Konzentration des Verfahrens; IV. Mitwirkung des Staatsanwalts; V. Rolle und Aufgaben der Zivilrechtsprechung des Bezirksgerichts. 566;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 566 (NJ DDR 1960, S. 566) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 566 (NJ DDR 1960, S. 566)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren in ihrer subversiven Tätigkeit bestärkt fühle und sich noch mehr in die Konspiration zurückziehen. Aus dem Dargelegten ergibt sich zwingend, daß bei der Vorbereitung und Durchführung der europäischen Sicherheitskonferenz vor allem mit folgenden Problemen zu konfrontieren; Allen. Menschen müßte der unkontrollierte Bezug von Druckerzeugnissen möglich sein.

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