Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 567

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 567 (NJ DDR 1960, S. 567); An Hand einiger, von der Lehrgangsleitung zu diesen Abschnitten vorbereiteten Thesen wurde unmittelbar nach den ersten Vorlesungen und Seminaren mit der Erarbeitung der Lehrgangsaufgabe begonnen. Es kam dabei darauf an, die theoretischen Kenntnisse zu vertiefen und sie für die praktische Arbeit zunutze zu machen. So war es z. B. erforderlich, sich zunächst über den Inhalt bestimmter theoretischer Begriffe, wie Planmäßigkeit der Rechtsprechung, gesellschaftliche Erziehung u. a., Klarheit zu verschaffen, um daraus die richtigen Schlußfolgerungen für.die Zivilrechtsprechung zu ziehen. Daziu bildeten die Vorlesungen eine gute Grundlage. Sie umfaßten folgende Themen: 1. Die Partei als Leiter, und Organisator des sozialistischen Aufbaus; 2. Die neuen Aufgaben der Zivilrechtsprechung; 3. Die Bedeutung der Zivilrechtsprechung für die Lösung der Aufgaben der Versorgung der Bevölkerung; 4. Die Durchsetzung des LPG-Rechts im Zivilverfahren; 5. Die Zivilrechtsprechung des Bezirksgerichts, insbesondere als Anleitung gegenüber den Kreisgerichten; 6. Die Mitwirkung des Staatsanwalts in Zivilrechtsverfahren; 7. Stand der Gesetzgebungsarbeiten auf dem Gebiete des Zivilrechts und des Zivilverfahrensrechts; 8. Praktische Probleme des internationalen Privatrechts in der Zivilrechtsprechung unserer Gerichte. Die von Wissenschaftlern und Praktikern, insbesondere auch Mitgliedern der Gesetzgebungskommissionen gehaltenen Vorlesungen und Seminare boten zahlreiche Ansatzpunkte für gründliche Diskussionen und Streitgespräche und trugen wesentlich zur Erfüllung der Lehrgangsaufgabe bei. Allerdings soll kritisch erwähnt werden, daß die Reihenfolge der Vorlesungen nicht immer der zielstrebigen Erfüllung der Lehrgangsaufgabe entsprach, da einige an den Beginn gehörende Lektionen erst gegen Abschluß des Lehrgangs stattfanden. Der Erleichterung der Arbeit hätte es auch gedient, wenn mehr Zeit für das Selbststudium geplant und das Studienmaterial konkreter auf die einzelnen Themen aufgeschlüsselt worden wäre. Zur Lösung der Lehrgangsaufgabe wurde folgendes Ergebnis erarbeitet, das entsprechend den fortschreitenden Erkenntnissen laufend überprüft und ergänzt werden muß: Es wurde davon ausgegangen, daß die Voraussetzung für die Verbesserung der Rechtsprechung in Zivilsachen die Verwirklichung der führenden Rolle der Partei in den Justizorganen ist. Die Grundorganisationen haben in den Mitgliederversammlungen die Rechtsprechung regelmäßig einzuschätzen und kritische Auseinandersetzungen zu führen. Es genügt nicht, daß sich allein die Parteileitungen mit diesen Fragen beschäftigen. Neben den gemeinsamen Leitungssitzungen der Justizorgane müssen auch gemeinsame Mitgliederversammlungen zum Zweck der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches durchgeführt werden. Diese von den Lehrgangsteilnehmern in der Allgemeinheit richtig dargelegte Forderung bedarf aber noch weiterer Konkretisierung. Es muß herausgestellt werden, daß sich die Aufgaben der Zivilrechtsprechung aus der einheitlichen Aufgabenstellung für die Tätigkeit der Gerichte ergeben. Deshalb wirken in Zivilverfahren keine anderen Prinzipien als bei der Durchführung von Strafsachen. Das, was die Teilnehmer des Lehrgangs gefordert haben, trifft also auch für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Strafverfahren zu. Es kommt aber darauf an, das Spezifische des Zivilrechts und des Zivilverfahrens herauszustellen und die von den Gerichten bei der Durchführung von Strafverfahren gewonnenen Erfahrungen für die Zivilverfahren auszuwerten. Dabei sind jeder Schematismus und jede mechanische Übertragung strafprozessualer Maßnahmen zu vermeiden, um den Charakter des Zivilverfahrens nicht zu verwischen. Es gelten zwar die gleichen Prinzipien, jedoch erfordert ihre Durchsetzung entsprechend dem Charakter der jeweiligen Verfahren andere Methoden. Es sei nur darauf hingewiesen, daß z. B. einem Strafverfahren eine umfangreiche und gründliche Ermittlungstätigkeit vorangegangen ist, während im Zivilverfahren erst das Gericht unter Einbeziehung der Parteien alle Umstände aufklären muß, um zur Lösung der aufgetretenen Widersprüche beizutragen. Schon daraus ergibt sich eine Reihe von Besonderheiten, die eine gleichartige Behandlung nicht zulassen. Bei der Verwirklichung der führenden Rolle der Partei darf es darüber hinaus keine Vermischung der Aufgaben der staatlichen Leitung und der Parteiorganisation geben. Die Mitgliederversammlungen haben nicht die Aufgaben der Dienst- und Arbeitsbesprechungen zu übernehmen oder diese gar zu ersetzen. Die Parteiorganisationen haben die Aufgabe, den Genossen und darüber hinaus allen Mitarbeitern des Gerichts die sich aus den Beschlüssen ergebenden Aufgaben für die Zivilrechtsprechung herauszuarbeiten und zu erläutern und auf der Grundlage der Parteibeschlüsse zu allen auftretenden Fragen vom Standpunkt des Marxismus-Leninismus Stellung zu nehmen. Nicht aber dürfen Fragen der Arbeitsorganisation und der Durchführung von Verfahren erledigt werden. Die klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben gewinnt gerade durch den Beschluß des Ministerrats vom 14. Juli 1960 zur weiteren Qualifizierung der Arbeit des Staatsapparates besondere Bedeutung. In ihm wird u. a. gefordert, daß auf der Grundlage der ständigen Qualifizierung der Mitarbeiter des Staatsapparates die Einhaltung und Verwirklichung der Beschlüsse zu gewährleisten ist. Wenn dieser Beschluß die Fragen der zentralen Leitung und Kontrolle besonders hervorhebt, so sei doch davor gewarnt, seine Bedeutung auf die Anwendung durch die zentralen Organe zu beschränken. Er gilt in gleicher Weise für alle Organe unseres sozialistischen Staates. Auf ihn muß deshalb auch in den weiteren Darlegungen noch öfter verwiesen werden. Zur Planmäßigkeit der Rechtsprechung und zur Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht 1. Die Justizorgane sind ein Teil der volksdemokratischen Staatsmacht. Sie haben deshalb genau wie jedes andere Staatsorgan durch Einsatz ihrer spezifischen Mittel zur Erfüllung der gesamtstaatlichen Aufgaben, die ihren Niederschlag in den Volkswirtschaftsplänen finden, beizutragen. Das erfordert, daß auch sie ihre Aufgaben planmäßig durchführen. Für die Zivilrechtsprechung bedeutet das ebenso wie im Strafverfahren, mit Hilfe der Entscheidung planmäßig die dem Einzelkonflikt zugrunde liegenden gesellschaftlichen Widersprüche zu erforschen und an ihrer Beseitigung mitzuwirken. Grundlage der gesamten Arbeit der Justizorgane ist der Arbeitsplan, der auf dem Arbeitsplan der örtlichen Volksvertretung und ihres Rates aufbaut. Die von der örtlichen Volksvertretung festgelegten komplexen Schwerpunkte sind deshalb auch der Ausgangspunkt für eine planmäßige Zivilrechtsprechung wie für die gesamte Tätigkeit der Gerichte überhaupt. Die Arbeitspläne müssen darüber hinaus auch diejenigen Schwerpunkte enthalten, die von den zentralen Justizorganen gestellt werden oder sich aus der jeweiligen territorialen Zivilrechtsprechung selbst ergeben (z. B. Mietstreitigkeiten in bezug auf Fragen des 567;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 567 (NJ DDR 1960, S. 567) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 567 (NJ DDR 1960, S. 567)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei zutragen. Die erforderliche hohe gesellschaftliche und politiS politisch-operativen Arbeit insgesamt ist durch einf samkeit der Arbeit mit den zu erreichen.

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