Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 47

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 47 (NJ DDR 1960, S. 47); Artikel 8 Die gesellschaftliche Organisation oder das Kollektiv der Werktätigen legen die Kontrolle über das Verhalten der Person fest, für die sie die Bürgschaft übernommen haben, und treffen ihr gegenüber die erforderlichen Erziehungsmaßnahmen. Hat die Person, für welche die Bürgschaft übernommen wurde, im Verlauf eines Jahres durch vorbildliche Führung und ehrliche Arbeit bewiesen, daß sie sich gebessert hat, dann setzt die gesellschaftliche Organisation oder das Kollektiv der Werktätigen das Gericht oder die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis. Falls sich die Person, für welche die Bürgschaft übernommen wurde, den Normen der sozialistischen Gesellschaft nicht unterordnet und die Erziehung keinen Einfluß auf sie hat, fassen die gesellschaftliche Organisation oder das Kollektiv der Werktätigen, die für diese Person die Bürgschaft übernommen haben, einen Beschluß über die Ablehnung der Bürgschaft und übermitteln diesen Beschluß der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zum Zwecke der Entscheidung darüber, ob das Strafverfahren wiederaufgenommen werden soll. Artikel 9 Die Aufsichtskommissionen der Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen sind berechtigt, auf Antrag der gesellschaftlichen Organisationen und der Kollektive der Werktätigen oder aus eigener Initiative die bedingte Strafaussetzung oder die vorzeitige Befreiung von der Strafe für Verurteilte oder die Ersetzung des nicht verbüßten Teils der Strafe durch eine mildere Strafe bei Gericht zu beantragen, wobei die in den Artikeln 44 und 45 in den Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken vorgesehenen Fristen für die Strafverbüßung und die sonstigen Bedingungen einzuhalten sind. Die Aufsicht über die Personen, für die die Strafe bedingt ausgesetzt wurde, sowie über die Erziehungsarbeit während der Bewährungsfrist wird durch die Gesetzgebung der Unionsrepubliken geregelt. Artikel 10 Das Gericht, die Staatsanwaltschaft, die Untersuchungsorgane, die Miliz und die sonstigen Ermittlungsorgane haben zur Aufdeckung und Beseitigung der Ursachen und Bedingungen, die das Begehen von Verbrechen begünstigen, sowie bei der Aufdeckung von Verbrechen und bei der Fahndung nach Verbrechern die Hilfe der Öffentlichkeit in größerem Maße in Anspruch zu nehmen. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen, auf Antrag der Staatsanwälte und der Milizorgane sowie aus eigener Initiative haben die Leiter von Betrieben, Institutionen, Organisationen und Kollektivwirtschaften unter Teilnahme der Öffentlichkeit die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen zu treffen, welche die Begehung von Verbrechen begünstigen. Artikel 11 Zur Erhöhung der erzieherischen Rolle der Gerichtsverhandlungen und zur Verhütung von Verbrechen sind die Gerichte verpflichtet, falls es sich als notwendig erweist, die Werktätigen am Arbeitsplatz der Angeklagten oder in ihrem Wohnort über die bevorstehenden Gerichtsverhandlungen in Kenntnis zu setzen; desgleichen sind den Werktätigen die Ergebnisse der verhandelten Strafsache mitzuteilen, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist. In verstärktem Maße sind die Gerichtsverhandlungen unmittelbar in den Betrieben, auf den Baustellen, in den Sowjetwirtschaften, Kollektivwirtschaften und nötigenfalls auch unter Teilnahme gesellschaftlicher Ankläger und gesellschaftlicher Verteidiger durchzuführen. Einzelne von den Volksgerichten oder von den Kameradschaftsgerichten verhandelte Sachen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, sollen in Presse und Rundfunk behandelt werden. Artikel 12 Die Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen sowie die Leiter von Betrieben, Institutionen und Organisationen haben dafür zu sorgen, daß die aus den Haftanstalten Entlassenen nach Verbüßung ihrer Strafe oder die vorzeitig aus den Haftanstalten Entlassenen in den Arbeitsprozeß aufgenommen werden. Die gesellschaftlichen Organisationen haben diese Bürger dahingehend zu unterstützen, daß ihnen entsprechende Arbeitsplätze zugewiesen und für sie die erforderlichen sozialen Bedingungen geschaffen werden. Artikel 13 Es ist festzulegen, daß Sachen, die verwaltungsrechtlich zu ahndende Gesetzesverletzungen betreffen, von den Verwaltungskommissionen bei den Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen unter Teilnahme der Öffentlichkeit verhandelt werden. Zu diesem Zweck sind Vertreter der Gewerkschafts- und Komsomolorganisationen sowie anderer gesellschaftlicher Organisationen aufzunehmen. Artikel 14 Es ist erforderlich, die Erziehungsarbeit sowie die Kultur- und Aufklärungsarbeit der Sowjets, der Gewerkschafts- und Komsomolorganisationen sowie der anderen gesellschaftlichen Organisationen auf dem Gebiet des Kampfes gegen die Trunksucht zu verstärken. Fälle ständiger Trunkenheit und eines ungebührlichen Benehmens in betrunkenem Zustand sind zur Beurteilung vor die Öffentlichkeit zu bringen. In den Betrieben, Institutionen und Organisationen sind Personen, die sich solcher Verstöße schuldig gemacht haben, zu Versammlungen zu laden, damit sie öffentlich zu ihrem Benehmen Stellung nehmen, und, falls es sich als notwendig erweist, sind solche Sachen den Kameradschaftsgerichten zur Verhandlung zu übergeben. Artikel 15 Die Obersten Sowjets der Unionsrepubliken werden beauftragt, Gesetze zu erlassen, welche die Heranziehung der Öffentlichkeit zur Bekämpfung der Trunksucht gewährleisten. In diesen Gesetzen soll die Verantwortlichkeit der Personen vorgesehen sein, die in betrunkenem Zustand auf den Straßen und an öffentlichen Orten angetroffen werden und gegen die gesellschaftliche Moral verstoßen; desgleichen soll in diesen Gesetzen die Verantwortlichkeit der Werktätigen des Handels und der öffentlichen Speisebetriebe vorgesehen sein, welche die Bestimmungen über den Verkauf von geistigen Getränken verletzen, sowie der Personen, die Minderjährige zum Trunk verleiten. Die Verletzung der dienstlichen oder beruflichen Pflichten in angetrunkenem Zustand ist als ein die Verantwortlichkeit erschwerender Umstand zu bewerten. Artikel 16 Den Volksgerichten ist das Recht einzuräumen, auf Antrag gesellschaftlicher Organisationen, auf Antrag von Kollektiven der Werktätigen oder von Organen des Gesundheitswesens für Trinker Zwangsheilverfahren in Trinkerheilanstalten anzuordnen, die ein besonderes Heilverfahren und eine besondere Arbeitsordnung haben. Das Volksgericht ordnet das Zwangsheilverfahren bei Vorliegen eines Gutachtens einer Heilanstalt in einer Gerichtssitzung an, zu der obligatorisch zu laden sind die Person, über deren Angelegenheit verhandelt wird, sowie die Vertreter des Kollektivs der Werktätigen und der Organisationen und Institutionen, die den Antrag gestellt haben. Die Einstellung des Zwangsheilverfahrens erfolgt auf der Grundlage eines Beschlusses der Heilanstalt, in welcher die betreffende Person zur Heilung untergebracht war. Artikel 17 Es ist festzulegen, daß die auf den Schutz der öffentlichen Ordnung und den Kampf gegen Rechtsverletzungen gerichtete Tätigkeit der Bürger unter dem 47;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 47 (NJ DDR 1960, S. 47) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 47 (NJ DDR 1960, S. 47)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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