Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 48 (NJ DDR 1960, S. 48); Schutz des Gesetzes steht. Die Obersten Sowjets der Unionsrepubliken werden beauftragt, die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Fälle vorzusehen, in denen Bürger in Ausübung ihrer Pflichten beim Schutz der öffentlichen Ordnung beleidigt wurden, in denen Gewalt gegen sie angewendet oder ihnen Gewaltanwendung angedroht wurde. Bürger, die aktiv am Kampf gegen Verletzungen der öffentlichen Ordnung und gegen die Kriminalität teilnehmen, sind von den Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen zu belohnen. Artikel 18 Zur Durchführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Aufsichtslosigkeit und der Gesetzesverletzungen der Minderjährigen sowie zur Organisierung der Arbeit auf dem Gebiet der Verhütung dieser Rechtsverletzungen sind bei den Exekutivkomitees der Rayon-und Stadtsowjets (in Städten ohne Rayoneinteilung sowie in den den Republiken unterstellten Städten), bei den Exekutivkomitees der Bezirks-, Gebiets- und Rayon-Sowjets der Deputierten der Werktätigen sowie bei den Ministerräten der autonomen Republiken und bei den Ministerräten der Unionsrepubliken ohne Gebietseinteilung Kommissionen für Jugendsachen zu bilden. Die Kommissionen für Jugendsachen werden von den Exekutivkomitees der Sowjets der Deputierten der Werktätigen aus den Reihen der Deputierten der Sowjets, aus Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen, aus Mitarbeitern des Volksbildungswesens, des Gesundheitswesens und des Sozialversicherungswesens sowie der Dienststellen des Ministeriums für Innere Angelegenheiten gebildet. Die Kommissionen stützen sich in ihrer Tätigkeit auf ein umfangreiches Aktiv, das aus Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen und der Kollektive der Werktätigen besteht, und führen diese Arbeit gemeinsam mit den Gewerkschafts- und Komsomolorganisationen sowie anderen gesellschaftlichen Organisationen, mit den ständigen Kommissionen der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen, mit den Elternausschüssen an den Schulen, mit den Kommissionen zur Unterstützung der Hausverwaltungen, mit den Straßenkomitees sowie mit den Institutionen für Kultur und Volksbildung und anderen Institutionen durch. Die „Rahmenverordnung über die Kommissionen für Jugendsachen“ ist zu bestätigen, und die Obersten Sowjets der Unionsrepubliken sind zu beauftragen, auf der Grundlage dieser Verordnung Bestimmungen über die Kommissionen für Jugendsachen herauszugeben und in Kraft zu setzen. Artikel 19 Die Kommissionen für Jugendsachen ermitteln die Kinder und Jugendlichen, die der staatlichen und ge- sellschaftlichen Hilfe bedürfen; sie treffen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, diese Kinder in Schulen unterzubringen und den Jugendlichen Arbeitsplätze nachzuweisen, sie untersuchen Sachen, die Rechtsverletzungen und gesellschaftswidrige Handlungen von Jugendlichen betreffen, und üben die gesellschaftliche Kontrolle über die Tätigkeit der Erziehungskolonien, der Arbeitskolonien für Minderjährige, der Kindersammellager, der besonderen Heil- und Erziehungsanstalten für Kinder und Jugendliche aus. Sie üben ferner die Aufsicht über das Verhalten der Minderjährigen nach deren Entlassung aus diesen Anstalten aus. Den Kommissionen wird das Recht eingeräumt, bei den Gerichtsorganen folgende Anträge zu stellen: den Antrag, daß von einer Bestrafung abgesehen wird, den Antrag auf Anwendung einer milderen Strafe, auf Anwendung der bedingten Verurteilung, auf vorzeitige Strafaussetzung und auf vorzeitige Streichung der Vorstrafen von Minderjährigen. Die Kommissionen für Jugendsachen haben das Recht, zu kontrollieren, ob die Betriebs- und Dienststellenleitungen die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsordnung einhalten, die für Jugendliche erlassen wurden, und ob die erforderlichen materiellen Lebensbedingungen für diese geschaffen worden sind. Die Entlassung von Jugendlichen aus Betrieben und Dienststellen auf Initiative der Betriebsleitung darf nur im Einvernehmen mit der Rayon- (Stadt-) Kommission für Jugendsachen erfolgen. Artikel 20 Die Kommissionen für Jugendsachen können gegenüber minderjährigen Rechtsverletzern sowie gegenüber den Eltern oder Personen, welche diese vertreten, die in den Bestimmungen über die Kommissionen für Jugendsachen vorgesehenen Erziehungsmaßnahmen anwenden. Artikel 21 Der Ministerrat der UdSSR und die Ministerräte der Unionsrepubliken werden beauftragt, praktische Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen Minderjähriger auszuarbeiten und die Stellenpläne für die Kommissionen für Jugendsachen aufzustellen. Artikel 22 Die Obersten Sowjets der Unionsrepubliken werden beauftragt, die Gesetzgebung der Unionsrepubliken mit diesem Gesetz in Einklang zu bringen. (Übersetzt von Alfred Werner, Hauptreferent im Ministerium der Justiz. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Ilse Zimmermann, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“) Auf dem Wege zur sozialistischen Justiz Gedanken über die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Erfüllung des Siebenjahrplanes i Von Rechtsanwalt Dr. HANS EBERLE, Gardelegen, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Magdeburg Mit der Verkündung des Gesetzes über den Siebenjahrplan wurden alle Bürger unserer Republik aufgerufen, an der Vollendung des Sieges des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik mitzuarbeiten. Auch die Rechtsanwaltschaft muß sich aktiv an der Lösung der großen, im Siebenjahrplan gestellten Aufgaben beteiligen. Dabei hat sie Aufgaben auf ideologischem, gesellschaftlichem und beruflichem Gebiet zu erfüllen. I 1. Der enge Kontakt des Anwalts zu den Werktätigen bei Rechtsberatungen im Büro der Zweigstelle oder in den Kreisen und Betrieben gibt ihm viele Möglichkeiten zur ideologisch-erzieherischen Einwirkung auf seine Mandanten. Die Anwaltschaft hat es bisher noch nicht allseitig verstanden, von diesen Möglichkeiten im Sinne einer klaren und parteilichen Rechtsberatung Gebrauch zu machen. Gerade bei diesen Gelegenheiten 48;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 48 (NJ DDR 1960, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 48 (NJ DDR 1960, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Im engen Zusammenhang damit steht die konsequente Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung in der Arbeit mit den GMS. Überprüfungen, besonders in den daß der Konspiration und Geheimhaltung zu entsprechen, weshalb sich im Sprachgebrauch der Begriff operative Befragung herausgebildet hat und dieser auch nachfolgend, in Abgrenzung von der Befragung Verdächtiger und der Befragung auf der Grundlage des inoffiziellen Voraussetzungen für das Erbringen des strafprozessualen Beweises zu schaffen, wenn die inoffiziell bewiesenen Feststellungen in einem Strafverfahren benötigt werden.

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