Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 558

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 558 (NJ DDR 1959, S. 558); Die Staatsanwaltschaft muß die Entwicklung des Handels unterstützen! Feststellungen aus einem Brigadeeinsatz im Großhandel Von DIETER AUST, RUTH BARUCK und HANS KAISER, Staatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirks Cottbus Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft kann nicht von der volkswirtschaftlichen Entwicklung in unserer Republik losgelöst betrachtet werden. Sie muß vielmehr der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne dienen und sich auf die Schwerpunkte bei der Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe orientieren. Die Verwirklichung dieser Forderung setzt einen neuen Arbeitsstil voraus, der mehr und mehr in der Praxis entwickelt wird. Auch im Bezirk Cottbus sind in dieser Richtung die ersten Erfolge erzielt worden. Besonders bewährt hat sich der Einsatz einer Komplexbrigade im Lebensmittelgroßhandel, welche die Aufgabe hatte, Probleme der Warenverluste zu untersuchen und durch umfassende Auswertung der getroffenen Feststellungen zur Senkung der Verluste beizutragen. Die Brigade, die insgesamt sechs Großhandelskontore und Konsumlager für Lebensmittel, Obst und Gemüse überprüfte, konnte an die Erfahrungen der Bezirksstaatsanwaltschaft Gera (vgl. NJ 1959 S. 84 ff.) anknüpfen. Es hat sich für die Arbeit unserer Brigade als sehr zweckmäßig erwiesen, daß die am Einsatz beteiligten Staatsanwälte der Abteilungen II, IV und V der Bezirksstaatsanwaltschaft und ein weiteres Brigademitglied vor Beginn der eigentlichen Untersuchungen in vier Großhandelsbetrieben mehrere Tage lang als Lagerarbeiter und Beifahrer gearbeitet hatten. Dadurch schufen sie einen guten Kontakt mit den Arbeitern und bekamen einen unmittelbaren Einblick in die Handelstätigkeit. Die Hinweise, die wir bei diesem körperlichen Einsatz erhalten haben, waren uns für die späteren Untersuchungen von großem Nutzen. Bewährt hat sich auch die Teilnahme von Funktionären und Arbeiterkontrolleuren des FDGB an dem Brigadeeinsatz. Die reichen Erfahrungen dieser Kollegen waren für die Untersuchung der Probleme und die Einschätzung der Situation sehr wertvoll. Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Brigade, die im übrigen den Erfahrungen von Gera entsprach, gewährleisteten eine allseitige Untersuchung des Problems der Warenverluste. So wurden nicht allein bereits eingetretene Verluste und deren Behandlung durch die Betriebsleitung überprüft, sondern auch Fragen der Arbeitsorganisation, der Bedarfsforschung und -lenkung, des Arbeitsschutzes, der Teilnahme der Arbeiter und Angestellten an der Leitung des Betriebes, die Tätigkeit der Konfliktkommission, die Arbeit mit den Verträgen u. a. Die Brigade ging davon aus, daß der Einsatz maximal zur Verbesserung der Arbeit des Handels beitragen und daher alle Probleme erfassen mußte, die das zu untersuchende Gebiet berühren. Die in Vorbereitung der Handelskonferenz veröffentlichten Thesen der Wirtschaftskommission des Politbüros des Zentralkomitees der SED und des Ministeriums für Handel und Versorgung „Der Handel im Siebenjahrplan der DDR und seine Aufgaben zur weiteren Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung“ zeigen uns, daß die in Gera und Cottbus getroffenen Feststellungen auf dem Gebiet der Warenverluste von allgemeiner Bedeutung sind. Unser Brigadeeinsatz hat eine Fülle von Hinweisen ergeben, wie die Staatsanwaltschaft zur Verwirklichung dieser Thesen beitragen kann und worauf sie dabei ihr Augenmerk richten muß. Einige Beispiele mögen das erläutern. Dem Großhandel wird im Zuge der Rekonstruktion die Aufgabe gestellt, Transportgemeinschaften zu bilden und im Transport zur Schichtarbeit und zum Fahrzeugeinsatz in der Nacht überzugehen. Diese Forderung ist auch für die Senkung von Warenverlusten von größter Bedeutung. Unsere Feststellungen in einem GHK für Obst und Gemüse ergaben z. B., daß vor allem bei l l „Neues Deutschland“ (Ausgabe A) vom 30. Juni 1959, S. 5 f. Frischobst und Frischgemüse erhebliche Qualitätsminderungen und Warenverluste dadurch eintreten, daß die Ware oft stundenlang in der größten Hitze auf dem LKW liegt, bis sie endlich bei den letzten Verkaufsstellen der Tour abgeladen wird. Die letzten Verkaufsstellen werden erst in den Nachmittagsstunden erreicht, so daß die Ware mitunter erst am nächsten Morgen zum Verkauf gelangt. Daß sie dann erheblich in der Qualität gemindert, deshalb schwer absetzbar ist und schließlich verdirbt, liegt auf der Hand. Die Staatsanwaltschaft kann wesentlich zur Beseitigung solcher Verlustquellen beitragen, wenn sie in Durchsetzung der Handelsthesen auf die Betriebsleitung einwirkt, im Transportwesen Veränderungen herbeizuführen. Der Großhandel hat ferner die Organisation der innerbetrieblichen Warenbewegung grundlegend umzugestalten. Auch diese Aufgabe hängt mit dem Kampf gegen Warenverluste eng zusammen. Durch mangelhafte Ausnutzung vorhandener Kühlkapazitäten, mangelhafte Kleinmechanisierung (Transportbänder, Schurren), durch Mängel in der Beschaffenheit der Lagerräume (z. B. Fehlen von Lattenrosten, Bodenunebenheiten) und beim Verpackungsmaterial werden latente Verlustquellen geschaffen. Die dadurch eintretenden Verluste sind im Einzelfall oft unbedeutend und werden deshalb nicht genügend beachtet. Die Summe der dadurch verursachten Verluste ist aber beträchtlich. , ( Die Brigade hat festgestellt, daß in sehr vielen Fällen die Verpackung, und zwar sowohl seitens des Produktionsbetriebes als auch seitens des Großhandels, nicht den handelsüblichen Anforderungen entspricht. Besonders bei gläsernen Behältnissen treten Verluste auf, weil die Transportstiegen überlastet und Gläser und Flaschen ohne Zwischenlagen verpackt werden. Auf dem Transport entsteht infolgedessen häufig Bruch. Die Betriebsleitungen leiten nur ungenügende Maßnahmen dagegen ein, weil dieser Transportschaden von der Versicherung getragen wird und das Betriebsergebnis nicht belastet. Die volkswirtschaftliche Seite dieser Schäden wird dabei übersehen. Auch die Deutsche Versicherungs-Anstalt überprüft die Fälle nur formal auf die Richtigkeit der Angaben, veranlaßt aber nichts zur Beseitigung dieser Verlustquellen. Abgesehen davon werden durch die Überlastung der Transportstiegen laufend Verletzungen der VO zum Schutze der Arbeitskraft provoziert, da die in den Lagern beschäftigten Frauen solche Lasten von 30 bis 40 kg nicht heben oder tragen dürfen, anderweitig aber kaum bewegen können. Hier muß durch bessere Mechanisierung der Arbeit, aber auch durch Anwendung des Vertragsgesetzes Änderung geschaffen werden. Solche unzulänglichen Verpackungsmittel sind nicht als handelsüblich anzusehen und berechtigen den Empfänger zur Geltendmachung von Vertragsstrafe. Von dieser Möglichkeit wurde nach unseren Feststellungen in keinem Fall Gebrauch gemacht. Besonderes Augenmerk muß auch der Verbesserung der Bedarfsforschung und Bedarfslenkung zugewandt werden. Die Erfüllung dieser Forderung hat für die Senkung der Warenverluste große Bedeutung. Durch ungenügende Zusammenarbeit der Disponenten, Lageristen und Verkaufskräfte sind in einigen von uns überprüften Großhandelsbetrieben unvertretbare Lagerbestände entstanden, die nicht schnell genug umgesetzt werden können und damit zur Quelle für Warenverluste werden. So wurden in einem GHK in einem Zeitraum von sechs Monaten 1077,5 kg Pfeffer eingekauft, obwohl im gleichen Zeitraum vom Einzelhandel nur 156,5 kg abgenommen wurden. Die Bestände reichen also für rund drei Jahre. Nach einer derart langen Lagerfrist wird die Würzkraft fast völlig verschwunden sein, zumal der Pfeffer nicht gut verpackt ist. In einem anderen Betrieb blieben mehrere Tonnen Ostereier lie- 5 58;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 558 (NJ DDR 1959, S. 558) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 558 (NJ DDR 1959, S. 558)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen spiegeln sich auf spezifische Weise in einem vierten Komplex innerer sozialer Bedingungen wider, der die unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern umfaßt.

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