Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 822

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 822 (NJ DDR 1958, S. 822); \ sie dabei gesammelt haben. Gleichzeitig ist im Bezirk mit der Behandlung von Fragen des LPG-Rechts, vorläufig auf der Grundlage der Musterstatuten I und III und der in N J 1958 S. 588 ff. veröffentlichten Probleme des künftigen LPG-Rechts (über die auch schon jetzt mit den Genossenschaftsbauern Gespräche geführt werden), im Rahmen der Fachschulung begonnen worden, so daß mit der Veröffentlichung der Thesen des neuen LPG-Rechts eine erfolgreiche Aufklärungsarbeit begonnen werden kann. Dritter Schwerpunkt ist die Leistung körperlicher Arbeit im NAW, in Betrieben und in der Landwirtschaft. Uber all diese Fragen führen die Aktivmitglieder Stützpunktbesprechungen durch. Besonderer Wert wird auch auf die Überwindung des Ressortgeistes, auf die Erfüllung der jeweiligen politischen Hauptaufgaben im Kreis und auf die Verbesserung der Arbeit der Leiter der Notariate, die die Fragen des neuen Arbeitsstils auch in den Mittelpunkt ihrer Dienst- und Arbeitsbesprechungen zu stellen haben, gelegt. * * ■ Neue Wege geht das Notaraktiv auch bei der Überprüfung der Tätigkeit der Staatlichen Notariate. Ausgehend von den Erfahrungen der ZK-Brigade im Bezirk Potsdam, hat der Instrukteur der Justizverwaltungsstelle im Rahmen einer größeren Brigade in der Zeit vom 21. August bis 4. Oktober 1958 wöchentlich mehrtägig im Kreis Nauen die Arbeit des Staatlichen Notariats insbesondere bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft und der Verbesserung der politischen Arbeit an Ort und Stelle angeleitet. An Hand der Urkunden, an denen LPG oder Genossenschaftsbauern beteiligt waren oder mit denen über Landwirtschaften verfügt worden war, wurde direkt bei den LPG und den Räten der Gemeinden überprüft, ob das Notariat seinen neuen Aufgaben genügt und inwieweit durch bessere Äusammenarbeit mit den LPG und Staatsorganen, durch Aufklärung des Publikums usw. die sozialistische Entwicklung noch mehr gefördert werden kann. Durch Teilnahme an Sprechstunden der Notare, an ihren Besprechungen mit anderen Dienststellen, an Politinfor-mationen konnte ein viel tieferer Einblick gewonnen werden als bei den Revisionen althergebrachter Art, bei denen durch die Vielzahl der Aufgaben eben zumeist aus Zeitmangel nur dde aktenmäßige Wiedergabe der Arbeit des Notariats überprüft wurde. Der Instrukteur weilte sogar gemeinsam mit einem Notar einige Tage in einer LPG, um dde Probleme der Genossenschaft kennenzulernen und für die Zukunft die rechtliche Betreuung dieser LPG übernehmen zu können. Entsprechend der gründlicheren Untersuchung war auch die Schlußauswertung viel tiefgreifender. Insbesondere kam es, ausgehend von der Rolle der Partei der Arbeiterklasse, zu einer wirklichen Aussprache über die bisherige Arbeit aller Kollegen, die früher nie stattgefunden hatte. Es gab z. B. Auseinandereetzurtgen .darüber, daß ein Notar wegen rechtlicher Differenzen des Notariats mit einem anderen Notariat Bürger auf den Beschwerdeweg verwiesen hatte, statt sich selbst für dde Klärung der Angelegenheit einzusetzen, darüber, daß ein anderer Notar bei Vorbesprechungen zum Vertragsabschluß mit einer LPG dem schlecht vorbereiteten Vertreter des Rates des Kreises dde Schuld an dem Scheitern der Verhandlungen gab, statt sich selbst mit aktiv für die Lösung der unklaren Fragen einzusetzen, darüber, daß eine Mitarbeiterin ihr Mißfallen über dde „langweiligen Bauern“ bekundete, statt sich selbst für die Klärung der Probleme zu interessieren, daß der Leiter des Notariats nach einem erfolglosen Versuch aufgab, auf die Durchführung einer gemeinsamen Dienstbesprechung mit Richtern und Staatsanwälten zu dringen, mit denen er unterschiedlicher Auffassung in wichtigen politischen, die gemeinsame Arbeit betreffenden Problemen war. Die Ursachen für diese und viele andere Fragen wurden als ideologische Mängel der Kollegen, als ein nicht genügend politisch bewußtes Herangehen an alle Dinge erkannt. Mit Recht wurde bei den Auseinandersetzungen herausgestellt, daß die BPO des Kreisgerichts sich bisher so gut wie gar nicht um die sechs Kollegen des Notariats, van denen keiner Genosse ist, gekümmert hat und daß sie sich weder mit der Arbeit des Notariats insgesamt, noch mit vom Notariat zu lösenden, politisch wichtigen Fragen beschäftigt hat. Die Auswertung des Einsatzes wird auch hier zu einer Änderung führen. Aber auch die Kollegen des Notariats müssen sich vertrauensvoller als bisher an die BPO wenden, damit durch die Kraft der Partei ihre Arbeit verbessert werden kann. Die Auswertung dieses Brigadeeinsatzes im Notaraktiv führte zu dem Beschluß, in Zukunft neben notwendig werdenden Instruktionen zu Einzelproblemen nur noch diese gründlichen Untersuchungen durch aus Mitgliedern des Notaraktivs zusammengesetzte Brigaden durchzuführen und die Revisionen alten Stils durch die Selbstkontrolle der Notare zu ersetzen, wofür die Aktivmitglieder als Stützpunktleiter verantwortlich sind. * Zum Abschluß soll kurz noch über ein anderes Problem berichtet werden. Das Ministerium der Justiz hat vorgeschlagen, zur Verbesserung der politischen Zusammensetzung der Notare (neben anderen Maßnahmen) ein Ausbildungsnotariat einzurichten, an dem ständig bis zu fünf Arbeiter aus der Produktion oder in Ehren entlassene Angehörige der Nationalen Volksarmee in einjähriger Praktikantenzeit (und nach dem Besuch einer Kreisparteischule) zum Notar entwickelt werden. Das Potsdamer Notaraktiv ist der Meinung, daß bei dem Staatlichen Notariat Oranienburg, einem 4-Mann-Notariat, die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, und wird in seiner nfächsten Sitzung einen dem Ministerium der Justiz vorzuschlagenden Ausbdldungsplan aufstellen, der wöchentlich an zwei Tagen Schulungen (durch die Aktivmitglieder und andere bewährte Notare), an den übrigen Tagen praktische Ausbildung sowie Teilnahme an der gesamten Arbeit des Staatlichen Notariats vorsehen soll. ELLENOR OEHLER, Instrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Potsdam Rechtsprechung Strafrecht § 6 StEG. Ist in vor dem StEG erlassenen Strafgesetzen Gefängnis mit einer Mindeststrafe von nicht mehr als einem Monat und eine obligatorische Geldstrafe angedroht, so kann auf öffentlichen Tadel und Geldstrafe erkannt werden. Die Geldstrafe darf aber nicht so hoch sein, daß ihr gegenüber der öffentliche Tadel in der Wirkung zurücktritt und die Geldstrafe dadurch praktisch zur Hauptstrafe wird. OG, Urt. vom 11. September 1958 2 Zst ni 67/58. Das Kreisgericht L. hatte den Angeklagten am 12. April 1958 wegen Steuergefährdung (§ 402 der Abgabenordnung) zu 350 DM Geldstrafe verurteilt, weil er als Helfer in Steuersachen bei der Aufstellung der Steuerbüanz einer Firma Beträge in Höhe von 8421,49 DM nicht als Aktiva aufgeführt hatte. Auf die Berufung hat das Bezirksgericht festgestellt, daß dem Angeklagten nur hinsichtlich eines Betrages von 1921,49 DM der Vorwurf schuldhaften Handelns gemacht werden könne. Wegen des nunmehr von ihm festgestellten geringeren Schadens'hat das Bezirksgericht den Strafaus-spruch geändert und den Angeklagten im Wege der Selbstentscheidung mit einem öffentlichen Tadel bestraft. Zur Begründung hat es ausgeführt, § 6 StEG lasse den öffentlichen Tadel auch bei Anwendung von vor diesem Gesetz erlassenen Strafbestimmungen zu, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 StEG vorliegen lind in ihnen Gefängnis angedroht ist, es sei denn, daß eine Mindeststrafe von mehr als einem Monat Gefängnis vorgesehen ist Geldstrafe sei im Strafensystem der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber der Freiheitsstrafe die mildere Strafart, infolgedessen könne auch bei Straf- 822;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 822 (NJ DDR 1958, S. 822) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 822 (NJ DDR 1958, S. 822)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit voraus. Divergierende reak ionä Überzeugungen und Interessen. Die Erweiterung des Netzes im Operationsgebiet macht es erforderlich, auch divergierende reaktionäre Überzeugungen und Interessen zu nutzen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter die Durchführung der von den Diensteinheiten der Linie bearbeiteten Er-mittiungsverf ahren optimal zu unterstützen, das heißt, die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung in dieser Komplexität nur mit einem relativ großen Aufwand von Kräften, Mitteln und Methoden tschekistischer Arbeit und von Kräften und Mitteln der zu realisieren sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X