Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 484

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 484 (NJ DDR 1958, S. 484); Aus der Praxis für die Praxis Uber die Arbeit mit den neugewählten Schöffen Die Richter haben eine besondere Verantwortung bei der Zusammenarbeit mit den Schöffen, die durch ihre 14tägige Schöffentätigkeit einmal im Jahr unmittelbar in die Lenkung und Leitung des Staates einbezogen sind. Wenn die Schöffen auch außerhalb des Gerichtsgebäudes eine gute erzieherische Arbeit unter solchen Bürgern leisten, deren Bewußtsein in bezug auf die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zurückgeblieben ist, so kann dies unter Umständen wirksamer sein als die Erziehungsarbeit der Justizfunktionäre selbst. Besonders die Schöffen in den Betrieben, LPG, MTS und Gemeinden haben günstige Voraussetzungen für die Organisierung und Lenkung der gesellschaftlichen Erziehung eines Verurteilten. Deshalb kommt der Bildung der Schöffenkollektive in den Betrieben, LPG, MTS und Gemeinden eine große Bedeutung zu. In einer Tagung am 9. Mai 1958 beschäftigten sich die Direktoren der Kreisgerichte des Bezirks Neubrandenburg u. a. eingehend mit der Schöffenarbeit. Als Ergebnis der gründlichen Beratung übernahmen sie die Verpflichtung, bis zum V. Parteitag der SED und zu Ehren dieses Parteitags die Bildung der Schöffenkollektive u:nd -aktive zu beenden. Dabei sollen die im folgenden dargelegten Gedanken im wesentlichen als Grundlage dienen. Den neuen Kollektiven und Aktiven soll ständige Hilfe und Anleitung zuteil werden. In den vergangenen Jahren ist beim Kreisgericht Neubrandenburg die Arbeit des Schöffenaktivs keineswegs schlecht, aber doch noch unbefriedigend gewesen, weil eine ungenügende Verbindung zur Masse der Schöffen bestand. Wohl -hat sich das Richterkollektiv bemüht, arbeitsfähige Schöffenkollektive zu bilden, aber dies gelang nur in drei Fällen, und die Arbeit dieser Kollektive War, insbesondere in letzter Zeit, unbefriedigend. Dieser Mangel mußte überwunden werden. Da sicherlich auch andere Gerichte mit solchen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten und wir beim Kreisgericht Neubrandenburg in den letzten Wochen ein gutes Stück vorangekommen sind, möchte ich hier unsere Erfahrungen schildern. Wenn sich die Direktoren und Richter des Bezirks Karl-Marx-Stadt in ihrer Arbeitsentschließung (NJ 1958 S. 267) die Aufgabe gestellt haben, bis Ende des Jahres in bedeutenden Betrieben und größeren Gemeinden Schöffenkollektive zu bilden, so scheint mir das doch etwas zu bescheiden. Bei vielleicht 300 Schöffen an den größten Kreisgerichten und angesichts der Konzentration von Schöffen in größeren Betrieben bedeutet dies etwa die Bildung von 20 Kollektiven je Kreisgericht. Also bei fünf Richtern die Bildung von je vier Kollektiven durch einen Richter! Daß die Konzentrierung der Schöffen in den Betrieben der südlichen Bezirke größer ist als z. B. bei uns in Mecklenburg, ergibt sich u. a. eindeutig daraus, daß wir beim Kreisgericht Neubrandenburg während der Schöffenwahlen 94 Wahlversammlungen benötigten, um 214 Schöffen vorzustellen, während z. B. das Kreisgericht Oschensleben für 180 Schöffen nur 22 Wahlversammlungen durchzuführen brauchte. Mit einer solchen Aufgabenstellung wie in Karl-Marx-Stadt kann man nicht den Schwung, den die Schöffenwahlen mit sich gebracht haben, ausnutzen. Wie groß dieser Aufschwung war, zeigt schon die Tatsache, daß z. B. an unserem Gericht die Schulungen im Monat März' von 71 Prozent und im Monat April von 80 Prozent der Schöffen besucht waren, während es früher nur 35 bis 40 Prozent waren. Weil unser Richterkollektiv diesen Schwung auch bei der Bildung der Schöffenkollektive ausnutzen wollte, haben wir schon im Arbeitsplan für das II. Quartal 1958 wir waren zu dieser Zeit noch mitten in der Durchführung der Wahlen an Hand der Kandidatenlisten festgelegt, wo wir die Bildung von Schöffenkollektiven bis zum 30. April 1958 in Angriff nehmen wollten. Wir gingen dabei davon aus, daß dies überall dort geschehen sollte, wo drei und mehr Schöffen in einem Betrieb, einer LPG, MTS, Gemeinde oder einem Wohnbezirk vorhanden sind. Wir legten die Bildung von 22 Kollektiven fest und bestimmten zugleich, welcher Richter hierfür verantwortlich sein sollte. Bis zum 30. April 1958 wurden 16 Schöffenkollektive gebildet (davon acht in Betrieben, fünf in LPG, zwei in MTS und eins im VEG), und auch die Bildung der übrigen sechs ist inzwischen 'bereits abgeschlossen. Damit haben wir dann 108 Schöffen, also fast die Hälfte, in Kollektiven erfaßt Als sehr nützlich erwies es sich, daß wir frühzeitig ein Merkblatt ausgearbeitet hatten, worin die Aufgaben eines Schöffenkollektivs wie sie das Richterkollektiv zur Zeit sieht festgelegt und Hinweise für seine Arbeitsweise gegeben wurden. Bei der Schöffenschulung des Monats März, zu der wir die neuen Schöffen schon geladen hatten, haben wir bereits in vorbereitender Weise auf die Bildung der Kollektive hingewiesen und dadurch eine große Bereitschaft hierfür erreicht. Jedes Kollektiv wählte sich einen Vorsitzenden, der als erstes die Aufgabe erhielt, den Bürgermeister oder den Betriebsleiter, den BGL-Vorsitzenden und den Sekretär der Grundorganisation der SED von der Bildung des Kollektivs in Kenntnis zu setzen, um auch von diesen evtl. Anregungen für ihre Tätigkeit zu erhalten. Nach Abschluß der Kollektivbildung wird dem Rat des Kreises eine Aufstellung insbesondere mit den Namen der Vorsitzenden von Schöffenkollektiven auf dem Lande übersandt werden, damit sich die Mitarbeiter des Rates des Kreises gegebenenfalls an die Schöffenkollektive wenden können. Ferner werden ihm diejenigen Gemeinden mitgeteilt, in denen nur ein oder zwei Schöffen wohnen. Jedes Kollektiv wählte einen bis drei Schöffen, die im Schöffenkollektiv des Kreisgerichts mitarbeiten werden; sie bilden den Kern des Schöffenaktivs, dessen Konstituierung im Mai erfolgte. Die wichtigsten Fragen werden stets mit dem ganzen Aktiv behandelt, und das dort Erörterte wird in den Kollektiven ausgewertet und beachtet. Die Richter des Kreisgerichts Neubrandenburg haben darüber beraten, in welcher Weise sie den Schöffenkollektiven Anleitung und Hilfe geben können. Wir haben uns vorgenommen, vorerst etwa vierteljährlich ein Mitteilungsblatt herauszugeben, welches den Mitgliedern des Aktivs, den Vorsitzenden der Kollektive und einigen anderen aktiven Schöffen überreicht werden wird, späterhin vielleicht auch allen Schöffen. Das Mitteilungsblatt soll die vom Schöffenaktiv gestellten Aufgaben, Hinweise und Arbeitserfahrungen vermitteln und einige Schwerpunktfälle behandeln. Dies soll den Schöffen erleichtern, Schwerpunkte der Erziehung in den Betrieben unseres Kreises schnell zu erkennen und zu beachten. Gleichzeitig liefert der Inhalt dieses Blattes aktuelles Material für Wandzeitungen, das bestimmt Beachtung finden wird. Die Grundorganisation der SED des Kreisgerichts, des Kreisstaatsanwalts und des Staatlichen Notariats wird hierbei aktive Unterstützung geben. Soweit unsere eigenen Erfahrungen und Pläne. Es wäre von Interesse zu erfahren, welche Methoden an anderen Kreisgerichten entwickelt worden sind. HEINZ VENHUES, Direktor des Kreisgerichts Neubrandenburg Zur Anwendung des öffentlichen Tadels I In NJ 1958 S. 285 ist ein Urteil des Kreisgerichts Leipzig-Süd vom 28. Februar 1958 1 II S 38/58 veröffentlicht, durch das eine Schaffnerin wegen Unterschlagung von Fahrgeldern in Höhe von 216,40 DM mit einem öffentlichen Tadel bestraft wurde. Ich halte die Anwendung des öffentlichen' Tadels in diesem Fall aus folgenden Gründen für nicht richtig: Das Urteil befaßt sich eingehend damit, daß die Angeklagte eine gute Arbeiterin gewesen ist und die 484 #;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 484 (NJ DDR 1958, S. 484) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 484 (NJ DDR 1958, S. 484)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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