Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 232

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 232 (NJ DDR 1958, S. 232); jenigen, die gegen die Schaffung neuer Beziehungen zwischen den Werktätigen und dem Staatsapparat auf-treten, auch gegen die weitere Festigung des sozialistischen Aufbaus. Das neue Gesetzeswerk bietet die reale Möglichkeit, daß neue Beziehungen zwischen den Werktätigen und dem Staatsapparat entstehen, die geeignet sind, den Aufbau des Sozialismus unter Einbeziehung aller Menschen durchzusetzen. Diesen Fragen müssen auch die Richter und Staatsanwälte größeres Augenmerk zuwenden, denn es hat den Anschein, daß hier noch viele Unklarheiten beseitigt werden müssen. Wir stellen an die Genossen in der Justizverwaltungsstelle Leipzig die Frage, ob es mit der notwendig gewordenen Veränderung des Arbeitsstils vereinbar ist, wenn sie Richter in den Kreisen einsetzt und diesen gestattet, in Leipzig wohnen zu bleiben? Das ist ein ernstes Zurückweichen vor Schwierigkeiten und vor einer Auseinandersetzung mit diesen Richtern. Die Genossen in der Justizverwaltungsstelle Leipzig schrecken davor zurück, den Richtern zu sagen, daß sie nicht nur für ein paar Monate in einen Kreis zu gehen haben, sondern als verantwortliche Funktionäre für eine längere Zeit in einem Kreis arbeiten müssen. Wir brauchen eine solche Stabilität, damit die Genossen ihren Kreis gut kennenlernen, mit dem Leben in ihrem Kreis vertraut werden und sich als verantwortliche Funktionäre des Kreises fühlen. Das sind sie aber nicht, solange sie sozusagen nur „ins Amt gehen“, um am Abend in die Leipziger Wohnung zurückzukehren. Unter solchen Umständen leidet nicht nur die richterliche Tätigkeit, sondern auch die massenpolitische Arbeit. Der neue Arbeitsstil aber besteht ja gerade darin, daß der Funktionär sich unter den Werktätigen auf-hält, mit ihnen diskutiert und arbeitet und an ihrem Leben teilnimmt. Richter und Staatsanwälte müssen mit der Arbeiterklasse Hand in Hand gehen und sich mit ihr eins fühlen; ein bürgerlicher Individualismus kann nicht geduldet werden. Wenn die Justizverwaltungsstelle in Leipzig aber duldet, daß Richter, die in verschiedenen Kreisen tätig sind, in Leipzig wohnen bleiben, bzw. ihnen in dieser Hinsicht noch Versprechungen macht, so fördert sie letzten Endes das individualistische Denken ihrer Kader. Das aber ist Verzicht auf die Erziehungsarbeit durch ein leitendes Staatsorgan und eine Verletzung der politischen Leitungsprinzipien. Leider scheinen einige Instrukteure des Ministeriums der Justiz diese ernsten Mängel nicht zu sehen, weil sie in diesen Fragen mit den Genossen in Leipzig keine oder nur ungenügende Auseinandersetzungen führen. Auch sie müssen begreifen lernen, daß allein mit einer Auswechslung oder Neubesetzung die bestehenden Mängel nicht behoben werden können; notwendig ist vielmehr eine ständige und systematische Erziehungsarbeit. Es ist offensichtlich, daß auch in den Justizorganen die Erziehungsarbeit vernachlässigt wurde; daher konnte es in einer Reihe von Fragen zu parteifremden Auffassungen kommen. Dazu hat wesentlich auch die Geringschätzung der marxistisch-leninistischen Theorie und die Tatsache beigetragen, daß einzelne Parteiorganisationen den Genossen gestatteten, sich aus dem Kampf herauszuhalten. Wenn aber Genossen im Namen unserer Weltanschauung auftreten und vorgeben, Marxisten zu sein, so müssen sie konsequenter handeln, denn unsere Weltanschauung verlangt Konsequenz, sie ist ja nicht schlechthin nur eine Theorie, sondern sie muß im Leben verwirklicht werden. Das aber ist nur meßbar an den praktischen Ergebnissen der Arbeit jedes einzelnen Genossen. In dieser Hinsicht kann kein Ausweichen geduldet werden; denn die beste Theorie bleibt nur Theorie, wenn sie nicht in Taten und Ergebnisse umgesetzt wird. Wenn z. B. ein Funktionär der Justizverwaltungsstelle in Potsdam in der Frage der Westbesuche selbst keine Klarheit besitzt, so wird er auch in den Fragen der Anwendung des Paßgesetzes keine sonderlich klare Haltung zeigen, er wird zu lavieren versuchen und eine neutrale Position einnehmen. Diesen Fragen werden die Genossen in Potsdam ihr besonderes Augenmerk schenken müssen, und es wird notwendig sein, solche Fragen mit dem Studium des dialektischen Materialismus zu verbinden. Im Brief des ZK heißt es hierzu: „Das Studium der marxistisch-leninistischen Philosophie hat bei uns nur Sinn, wenn es hilft, die Aufgaben des sozialistischen Aufbaus zu lösen. Das erfordert, daß wir den dialektischen Materialismus in untrennbarem Zusammenhang mit den praktischen, politischen, ökonomischen und kulturellen Problemen, die gegenwärtig vor uns stehen, studieren.“ Die Arbeitsweise der Justizorgane die ein Teil des Staatsapparates der Arbeiter-und-Bauern-Macht sind ist aber nicht neutral, sondern dient aktiv der Umwälzung der alten, kapitalistischen Verhältnisse und dem Aufbau der neuen, sozialistischen Gesellschaft. Diese Tatsache wird noch nicht von allen Justizfunktionären begriffen. So hat z. B. das Kreisgericht in Gransee einen Bauunternehmer, der 240 Zentner Zement aufgekauft und zu erheblichen Überpreisen weiterverkauft hatte, nur 'bedingt verurteilt, obwohl es sich hier um einen Fall von typisch kapitalistischer Spekulation handelt. Er hat die vorhandene Baustoffknappheit ausgenutzt, um sich persönlich zu bereichern. In diesem Falle kann man von den Richtern nicht sagen, sie hätten ihre fachliche Tätigkeit so durchgeführt, daß sie dem sozialistischen Aufbau nützt. Im Gegenteil, sie haben objektiv spekulative Elemente ermuntert. Unser gewaltiges Wohnungsbauprogramm erfordert aber ein diszipliniertes Umgehen mit den vorhandenen Baustoffen und duldet kein Abfließen in schwarze Kanäle. Zur näheren Begründung des Fehlens von Parteilichkeit bei einzelnen Richtern sollen noch zwei Fälle aufgeführt werden, die die vorhandenen Schwächen ganz deutlich machen: Ein Arbeiter kommt aus Westdeutschland zu uns. Er hatte sich zuvor ein Moped auf Teilzahlung gekauft und hatte noch 300 DM zu zahlen. Die westdeutsche Firma hatte Strafantrag gestellt, und der betreffende Arbeiter wurde bedingt zu einem Jahr Gefängnis wegen Betruges verurteilt und die Bewährungsfrist auf drei Jahre festgesetzt. Ganz abgesehen davon, daß es sich hier wohl eher um eine Unterschlagung als um einen Betrug handelt, ist das Urteil nicht zu verstehen. Der Vorsitzende der Strafkammer äußerte sich zu dem Urteil folgendermaßen: „Daß er (der Angeklagte J. S.) vor Gericht kam, ist darauf zurückzuführen, daß er es nicht begreifen konnte, daß unser Staat das Privateigentum kapitalistischer Firmen aus Westdeutschland schützt.“ Im Gegensatz dazu wurde vom Kreisgericht Oranienburg ein Angeklagter wegen Unterschlagung von 1688 DM gesellschaftlichen Eigentums ebenfalls bedingt zu einem Jähr Gefängnis verurteilt, die Bewährungszeit aber hier nur auf zwei Jahre festgesetzt. Der Vorsitzende dieser Strafkammer hat offensichtlich noch nicht begriffen, daß unser Staat in erster Linie das gesellschaftliche Eigentum schützt. Worauf kommt es also jetzt an, was muß getan werden, um Versäumnisse aufzuholen und um zu einer neuen Qualität der Arbeit zu gelangen? Erstens müssen sich die Parteiorganisationen und die Leitungen darüber Gedanken machen, wie die Mängel im Studium des dialektischen Materialismus und insbesondere der marxistischen Staats- und Rechtstheorie überwunden werden können. Das ist eine schwierige Frage, weil ein hoher Prozentsatz der Richter und Staatsanwälte sich im Fernstudium befindet und gerade an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in diesen Wissenschaftszweigen erhebliche Mängel zu verzeichnen sind. Das Fernstudium kann und darf uns aber nicht davon abhalten, das Studium des dialektischen Materialismus in den Parteiorganisationen zu organisieren. Zweitens müssen die Parteiorganisationen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Staatsanwälte und Richter enger mit der 'gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Das ergibt sich auch aus dem Beschluß der Partei über das Studium des dialektischen Materialismus. Denn bei diesem Studium kommt es ja nicht darauf an, irgendwelche abstrakten Prinzipien auswendig zu lernen. Vielmehr ist es das Ziel des Studiums, eine unmittelbare Verbindung mit den gegenwärtigen Aufgaben der Partei zu erreichen. Das Studium soll helfen, die Aufgaben der Partei besser zu 232;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 232 (NJ DDR 1958, S. 232) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 232 (NJ DDR 1958, S. 232)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der Angaben der zu befragenden Person erfolgen kann. Des weiteren muß hierzu die Anwesenheit dieser Person am Befragungsort erforderlich sein.

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