Neue Justiz 1954, Seite 618

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 618 (NJ DDR 1954, S. 618); für die Fällung eines ungesetzlichen Urteils, für ungesetzliche Verhaftung, für Erpressung von Aussagen durch Anwendung ungesetzlicher Mittel usw. fest. Die Verfassung der UdSSR (Art. 127) und die sowjetische Strafprozeßgesetzgebung bestimmen, daß niemand der Freiheit beraubt und verhaftet werden kann, außer in den vom Gesetz angegebenen Fällen und außer in der im Gesetz festgelegten Weise. Die sowjetische Strafprozeßgesetzgebung enthält Normen, die ein objektives Verhalten des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zu der Sache gewährleisten, die die Beteiligung eines Verteidigers an der Sache und eine objektive Durchführung der Voruntersuchung sichern. Das Sowjetgesetz regelt die Art und Weise der Anwendung von Sicherungsmaßnahmen gegen den Angeklagten, falls er sich dem Gericht oder der Untersuchung entzieht, im speziellen die Haft als Vorbeugungsmaßregel, die Art und Weise der Vornahme von Haussuchungen, die Rechtsmittel gegen Strafurteile auf dem Kassations- oder Aufsichtswege und dergleichen. Indem das Sowjetgericht seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Prinzipien des sozialistischen Humanismus und Demokratismus ausübt, wendet es, getreu dem im Gesetz ausgedrückten Willen des Sowjetvolkes, die strafrechtlichen Repressionen nur gegen solche Personen an, deren Handlungen mit Gewißheit alle Merkmale des einen oder des anderen Tatbestandes eines im Gesetz beschriebenen Verbrechens erfüllt haben. Die gesamte Tätigkeit der sowjetischen Untersu-chungs- und Gerichtsorgane wird in dem Bewußtsein ausgeübt, daß die sozialistische Gesetzlichkeit in unserem Staate die wichtigste Methode des staatlichen Aufbaus, die Methode der Erziehung der Sowjetmenschen im Geiste des Kommunismus ist. * Die Rolle der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserem Lande ist groß. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger. Auf dem Gebiet der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit nimmt die sowjetische Rechtswissenschaft einen wichtigen Platz ein. Sie ist dazu berufen, die Propaganda des sozialistischen Sowjetrechts durchzuführen, seinen wahrhaften Demokratismus und Humanismus zu erklären, seine Rolle bei der Verwirklichung des ständigen Wachstums des materiellen Wohlstandes und kulturellen Niveaus der Sowjetmenschen hervorzuheben. Diese Maßnahmen werden die weitere Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins des Sowjetvolkes einer der wichtigsten Garantien der Unerschütterlichkeit der sozialistischen Gesetzlichkeit fördern. Dank der weisen Führung durch die Kommunistische Partei dient die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande. Die ersten Urteile des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofes in politischen Verfahren Die Urteile gegen Reichel/Beyer und Neumann/Dickel/Bechtle Von Prof. Dr. HANS GERÄTS, Direktor des Instituts für Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, Mitglied des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft Dem folgenden Artikel kommt besondere Aktualität dadurch zu, daß das Bundesverfassungsgericht auf den jahrelang zurückliegenden Antrag der Bonner Regierumg, die Kommunistische Partei Deutschlands als verfassungswidrig zu erklären, trotz des Protestes aller rechtlich denkenden und friedliebenden Kräfte der ganzen Welt jetzt Verhandlungstermin auf den 23. November 1954 anbe-beraumt hat. Die Redaktion Die ersten Entscheidungen des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in politischen Verfahren verdienen die Aufmerksamkeit der demokratischen Öffentlichkeit, insbesondere der deutschen Juristen im Osten und Westen unseres Vaterlandes. Hat doch der Senat damit dokumentiert, gegen welche politische Tätigkeit Verfahren wegen Hochverrat und Staatsgefährdung durchgeführt, welche Grundsätze und Methoden bei der Durchführung der Verfahren angewendet werden sollen und wie durch das Beispiel eines politischen Sondersenats des höchsten westdeutschen Gerichts die Tätigkeit der unteren Gerichte gelenkt werden soll. Deshalb soll in dieser Arbeit versucht werden, die Urteile gegen Reichel und Beyer1) sowie gegen Neumann, Dickel und Bechtle* 2) vom Standpunkt des geltenden Rechts der Bundesrepublik zu beurteilen und den politischen Inhalt zu erfassen, der sich in der juristischen Gestaltung der beiden Verfahren äußert. Grundlage dieser Analyse bilden die Anklage- und Erwiderungsschriften, die schriftliche Ausfertigung des Urteils gegen Reichel und Beyer und die stenografische Niederschrift der mündlichen Verhandlung und Urteilsverkündung im Verfahren gegen Neumann, Dickel und Bechtle. I Um eine sachliche Beurteilung der politischen Verfahren vom Standpunkt des geltenden Rechts der Bun- t) Urteil des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1954 (St E 207/52). 2) Urteil des '6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. August 1954. desrepublik zu gewährleisten, ist es erforderlich, zunächst die grundlegenden und allgemein verbindlichen Anforderungen zu kennzeichnen, die Grundgesetz, positives Strafrecht und Strafverfahrensrecht an eine Entscheidung stellen. Auszugehen ist von den materiell-rechtlichen Prinzipien, die Art. 103 GG und § 2 StGB verankern. Es handelt sich um Grundsätze, die das ehemalige Reichsgericht als „eine Garantie staatsbürgerlicher Freiheit und Rechtssicherheit“, der Leipziger Kommentar als „Magna Charta der Bürger“ und das Gutachten des ständigen Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 4. Dezember 1935 als „Kennzeichen des Rechtsstaates im Sinne der Verfassungen des 19. Jahrhunderts“ bezeichneten3), somit also um entscheidende Grundsätze bürgerlicher Rechtsstaatlichkeit. Die beiden inhaltlich und wörtlich übereinstimmenden Normen enthalten nicht nur die Grundsätze „Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz!“ (d. h. faktisch ohne bürgerliches Gesetz), sondern auch einen dritten Grundsatz, den Feuerbach in prägnanter Weise mit folgenden Worten formulierte: „Die Zufügung einer Strafe ist bedingt durch das Dasein der bedrohten Handlung (nulla poene sine crimine). Denn durch das Gesetz ist die gedrohte Strafe an die Tat als rechtlich notwendige Voraussetzung geknüpft.“4) Die angeführten Normen können also in dreifacher Weise verletzt werden. Einmal, wenn eine gesetzlich nicht strafbare Handlung bestraft, zum anderen, wenn eine gesetzlich nicht angedrohte Strafe verhängt, und drittens, wenn der Angeklagte wegen einer von ihm nicht begangenen Tat oder einer Nichttat, einer Gesinnung oder einer politischen Einstellung als solcher bestraft wird. Da es sich um grundgesetzlich festgelegte Prinzipien handelt, erweist sich eine Strafrechtsnorm, 3) EG St 32/186; Ebermayer, Lobe, Kosenberg, Kommentar zum StGB (Leipziger Kommentar), 4. Aufl. (1929), S. 120. 4) Feuerbach, Lehrbuch des peinlichen Rechts, 1801, § 20. Es kann auf den Wortlaut des gesetzlichen Textes verwiesen werden : „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“. 618;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 618 (NJ DDR 1954, S. 618) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 618 (NJ DDR 1954, S. 618)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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