Neue Justiz 1954, Seite 617

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 617 (NJ DDR 1954, S. 617); Gesetzeskraft haben, wurde die Maschinentechnik der Maschinen-Traktoren-Stationen, diese entscheidende Kraft bei der Entwicklung der kollektivwirtschaftlichen Produktion, nicht genügend ausgenutzt. Dies wurde 'besonders deutlich in der Verordnung des Ministerrats der UdSSR und des Zentralkomitees der KPdSU „Über Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeit der Maschinen-Traktoren-Stationen“ unterstrichen, in der die strenge Einhaltung der zwischen den Maschinen-Traktoren-Stationen und den Kollektivwirtschaften abgeschlossenen Verträge angeordnet wurde. In der Verordnung des Septemberplenums des Zentralkomitees der KPdSU und den zu ihrer Ergänzung erlassenen Verordnungen des Ministerats der UdSSR und des ZK der KPdSU wurden konkrete Maßnahmen beschlossen, um das Prinzip der richtigen Übereinstimmung der gesellschaftlichen und der persönlichen Interessen in den Kollektivwirtschaften zu verwirklichen und um Möglichkeiten für die Entwicklung der persönlichen Wirtschaft der Kollektivbauern in den von der Satzung zugelassenen Grenzen zu gewähren. Eine große Bedeutung auf dem Gebiet der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Kollektivwirtschaften hat das neue Gesetz über die Landwirtschaftssteuer, das auf der fünften Tagung des Obersten Sowjets der UdSSR angenommen worden ist. Die konsequente Durchführung des Prinzips der sozialistischen Gesetzlichkeit wird unzweifelhaft die weitere Festigung des Bündnisses der Arbeiterklasse und der Kollektivbauernschaft dieses höchsten Prinzips der Diktatur der Arbeiterklasse fördern. Die strenge und genaue Einhaltung der Erfordernisse der sozialistischen Gesetzlichkeit ist auch für die Regelung der arbeitsrechtlichen Verhältnisse von entscheidender Bedeutung. Die sowjetische Arbeitsgesetzgebung enthält ausführliche Bestimmungen über die Einteilung und die Dauer des Arbeitstages, deren genaue Erfüllung völlig den Interessen des Staates entspricht und die eine wichtige Garantie der verfassungsmäßigen Rechte der Werktätigen auf Erholung sind. Der Kampf gegen die Verletzung der Arbeitsgesetze, das- Gesetz über die Ordnung des Arbeitstages in den Ministerien, leitenden Verwaltungen und den anderen Sowjetinstitutionen festigt die sozialistische Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Arbeitsverhältnisse. Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Entscheidung von Fragen, die mit der Einstellung und Entlassung von Arbeitskräften verbunden sind, und unversöhnlicher Kampf gegen die Entstellungen des Parteiprinzips bei der Auswahl der Kader entsprechend ihren politischen und sachlichen Qualitäten dies ist eine der wichtigsten Aufgaben auf dem Gebiet der Regelung der Arbeitsverhältnisse. Oer sichere Schutz der Rechte der Bürger auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hilft unseren Kadern, energisch die Beseitigung der Mängel in Angriff zu nehmen, gegen die Unterdrückung der Kritik zu kämpfen und die schlechte, die Interessen des Staates schädigende Behandlung von Angelegenheiten aufzudecken. Der Schutz der Rechte der Bürger auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist nicht zu trennen von dem Kampf gegen die Verletzer der Arbeitsdisziplin, gegen Schädlinge, Bummelanten und die übrigen Desorganisatoren der Produktion. Die strenge Anwendung derjenigen Normen der Arbeitsgesetzgebung, die die Aufgabe haben, die Arbeitsdisziplin zu festigen und die Interessen der sozialistischen Produktion gegen ungesetzliche Ansprüche gewissenloser Arbeiter zu schützen, ist eine der wichtigen Aufgaben auf dem Gebiet der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Arbeitsverhältnissen. Im sozialistischen Staat wurde gerade deshalb, weil er erstmalig in der Geschichte der Menschheit ein wahrhaft demokratischer Staat ist, die scharfe Waffe des strafrechtlichen Zwanges als Hilfsmittel für die Lösung der Aufgaben angewandt, die dem von der Kommunistischen Partei geführten Sowjetvolk gestellt sind. Im Kampf gegen die Verbrechen nehmen im sozialistischen Staat den wichtigsten Platz Maßnahmen wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Charakters ein, die bekanntlich ihre vollständige Entwicklung in der zweiten Hauptphase des sozia- listischen Staates erfahren haben. Im Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 27. März 1953 „Über die Amnestie“ wird das bedeutende Absinken der Kriminalität im Lande durch die Festigung der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, durch das Steigen des Wohlstandes und des kulturellen Niveaus der Bevölkerung, durch das Wachsen des Bewußtseins der Bürger, ihr ehrliches Verhalten zur Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Pflicht erklärt- Das bedeutende Absinken der Kriminalität, die Festigung der Gesetzlichkeit und der sozialistischen Rechtsordnung machen die Revision der Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken unter dem Gesichtspunkt des Ersatzes der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für einige Amts-, Wirtschafts-, Sittlich-keits- und einige andere weniger gefährliche Verbrechen durch Verwaltungs- und Disziplinarmaßnahmen und ebenso auch die Milderung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für einzelne Verbrechen notwendig. Der Erlaß vom 27. März 1953 bewies die Unrichtigkeit der Ansicht einiger sowjetischer Strafrechtler, die annah-men, daß die Festigung des Sowjetstaates von einer Verschärfung des staatlichen Zwanges, insbesondere von einer Verstärkung und Erweiterung der strafrechtlichen Repressionen „an der ganzen Front“, begleitet werden wird. Das Studium der Nachkriegs-Strafgesetz-gebung zeigt, daß eine Verschärfung der strafrechtlichen Maßnahmen nur in bezug auf einige Arten von Verbrechen stattfindet, die unter den Bedingungen der jetzigen Periode eine gesellschaftliche Gefahr darstellen (Entwendung von staatlichem oder gesellschaftlichem Eigentum, Angriffe auf das persönliche Eigentum, Verletzung des Staatsgeheimnisses). Die Herausgabe des Erlasses vom 27. März 1953 bedeutet nicht eine Abschwächung des Kampfes gegen die Verbrechen, die eine große Gefahr für den Staat darstellen, wie z. B. Angriffe auf die innere und äußere Sicherheit des Staates von seiten seiner Feinde und in erster Linie durch Spionageagenturen der imperialistischen Staaten, Angriffe auf die grundlegenden politischen, ökonomischen und nationalen Errungenschaften der sozialistischen Revolution, auf das sozialistische Eigentum, auf die Persönlichkeit und das persönliche Eigentum der Sowjetbürger. Ganz im Gegenteil, das sowjetische Gericht und die Staatsanwaltschaft müssen einen energischen Kampf gegen diese Verbrechen führen und dadurch den Schutz der Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft gewährleisten, die „die einzig dauerhafte Garantie des Schutzes der Interessen der Persönlichkeit“ darstellt. Durch den Kampf um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Rechtsprechung wird einerseits die Stärkung der Verteidigung der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung der UdSSR, des sozialistischen Wirtschaftssystems und des sozialistischen Eigentums, der politischen und der anderen, persönlichen und materiellen Rechte und Interessen der Sowjetbürger gegen verbrecherische Angriffe durch Mittel des Strafrechts gewährleistet, andererseits die genaue und unbedingte Verwirklichung der sowjetischen Gesetze durch alle Institutionen und Staatsfunktionäre der UdSSR gesichert, denn die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit läßt keinerlei Äußerungen einer Willkür und Gesetzlosigkeit durch Funktionäre des sowjetischen Staatsapparates zu. Durch seine ganze Tätigkeit erzieht das Gericht die Bürger der UdSSR im Geiste der Treue zur Heimat und zur Sache des Sozialismus, im Geiste einer genauen und unbedingten Einhaltung der Sowjetgesetze, eines sorgsamen Verhaltens zum sozialistischen Eigentum, im Geiste der Arbeitsdisziplin, eines ehrlichen Verhaltens zu staatlichen und gesellschaftlichen Pflichten, im Geiste der Achtung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens. Indem sie die Rechte und Interessen der Sowjetmenschen schützt, legt die sowjetische Strafgesetzgebung eine strenge strafrechtliche Verantwortlichkeit für Totschlag, Körperverletzungen usw. fest. Die sowjetische Gesetzgebung legt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Mißbrauch der Amtsgewalt oder der dienstlichen Stellung, insbesondere wenn die Folge dieses Mißbrauchs eine Verletzung der vom Gesetz geschützten Rechte und Interessen der Bürger war, für die Überschreitung der Amtsgewalt oder der dienstlichen Befugnisse, für ein nachlässiges Verhalten zum Dienst, 617;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 617 (NJ DDR 1954, S. 617) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Seite 617 (NJ DDR 1954, S. 617)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 8. Jahrgang 1954, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Die Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1954 auf Seite 740. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 8. Jahrgang 1954 (NJ DDR 1954, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1954, S. 1-740).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse bei der Bekämpfung der subversiven Aktivitäten der Angehörigen der Militärinspektion weiseB-i., Verstärkt sind deshalb vor allem die quartalsmäßigen Belehrungen zu nutzen, den Angehörigen alle im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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