Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1953, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 5 (NJ DDR 1953, S. 5); Während die besten Wissenschaftler vor Marx und Engels „nur das Phänomen sahen und sich in den widersprechendsten Versuchen abquälten, es zu deuten“2), gelang es erst den Klassikern des Marxismus, der gesellschaftlichen Erscheinungen Flucht auf ihre Gesetzmäßigkeiten, auf das Dauerhafte und Wesentliche in der Bewegung des Universums3) hin zu analysieren; in seinem Hauptwerk gelang es Marx, das ökonomische Bewegungsgesetz der bürgerlichen Gesellschaft zu enthüllen. Die Lehre von den Zusammenhängen, von den allgemeinsten Gesetzen der geschichtlichen Entwicklung und aller Bewegung, wie Engels die Dialektik charakterisiert4), ist die „Seele des Marxismus“5) der „Fels, auf dem die ganze Lehre des Marxschen Sozialismus beruht“6), sie ist Grundlage und Voraussetzung wirklicher Wissenschaft überhaupt. Unsere Klassiker betonten immer wieder den objektiven Charakter der historischen Gesetze, deren Anerkennung als solche wie Lenin sagte7) eine conditio sine qua non des Materialismus ist. Engels schrieb8), daß „der Lauf der Geschichte durch innere, allgemeine Gesetze beherrscht wird“ und daß die „Dialektik des Kopfes nur Widerschein der Bewegungsformen der realen Welt“ sei. Sicherlich ist die Anerkennung objektiver historischer Gesetze für uns Maßstab bei der Aneignung unseres fachwissenschaftlichen Kulturerbes, wie die Leugnung des Fortschritts und der Gesetzmäßigkeiten in der Gesellschaft Kriterium von Unwissenschaftlichkeit und Apologie ist9). Schon Hegel ironisierte jene, denen die Dialektik „weiter nichts als ein subjektives Schaukelsystem von hin- und herübergehendem Räsonnement ist, wo der Gehalt fehlt und die Blöße durch Scharfsinn bedeckt wird“10 11), und Marx wies nach, wie den bürgerlichen Theoretikern, deren „beschränktes Hirn die Erscheinungsform von dem, was drin erscheint, nicht trennen kann“, noch vor dem praktischen Zusammensturz „aller theoretische Glauben in die permanente Notwendigkeit der bestehenden Zustände“ schmilzt und sie in ihrer „brutalen Interessiertheit“ jene Gesetzmäßigkeiten wider besseres Wissen leugnen, denen sie ihre Herrschaft danken11). Diese Sophistik findet sich nicht bloß bei Theologen (die Encyklika Humani generis, 1950, nennt als wichtigste ideologische Gefahr die Evolutionslehre), bei Philosophen (Rickert: Geschichte und Gesetzmäßigkeit sind Begriffe, die einander ausschließen) und bei Historikern (Ranke: Alle Epochen sind gleich nahe zu Gott)12), sondern sie ist naturgemäß auch bei den Juristen gang und gäbe. Georg Jellinek, dem ja von Kelsen bescheinigt wurde, daß seine Meinung „als die durchschnittliche (bürger-gerliche H. K.) Schulmeinung“ gelten könne, behauptete obendrein noch unter Zitierung von Engels „Anti- 1 Dühring“ dreist: „Das angebliche (historische H. K.) Gesetz erweist sich in der Regel als eine Konstruktion auf Grund unbeweisbarer Voraussetzungen und ungenügender Kenntnis der Tatsachen“13). Richard Thoma 2) Marx, Das Kapital, Berlin 1949, Bd. 3 S. 240. 3) Lenin, Aus dem philosophischen Nachlaß, Berlin 1949, S. 69 72, 200 f. 4) Engels, Dialektik der Natur, Berlin 1952, S. 53, 285. Schon in der „Deutschen Ideologie“ lehrten Marx und Engels, daß es nur eine einzige Wissenschaft gäbe, die Wissenschaft der Geschichte. MEGA 1/5 S. 554. 5) Stalin, Fragen des Leninismus, Moskau 1947, S. 302. 6) Luxemburg, Ausgewählte Reden und Schriften, Berlin 1951, Bd. 1 S. 161. V Lenin, Materialismus und Empiriokritizismus, Berlin 1949, S. 144. 8) Marx-Engels, Ausgewählte Schriften, Moskau 1950, Bd. 2 S. 364. Engels, Dialektik der Natur, Berlin 1952, S.216. 0) Bychowski in Enzyklopädie der UdSSR, Berlin 1950, Bd. 2 S 1344: „Ein System jedoch, das objektive Gesetzmäßigkeiten leugnet und die Erkenntnis objektiver Gesetze der historischen Entwicklung verneint, ist bewußt und vorsätzlich pseudowissenschaftlich.“ 10) Hegel, Encyklopädie der philosophischen Wissenschaften, § 81. 11) Marx, Das Kapital, Berlin 1947, Bd. 1 S. 596, 568. Briefe an Kugelmann, Berlin 1952, S. 68 f. 12) Ist es nicht für die Einsicht der Herren Apologeten in ihre eigene Hilflosigkeit bezeichnend, daß der Theologe philosophisch, der Philosoph historisch und der Historiker theo- logisch argumentiert? * iS) Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, Berlin 1914, S. 28 f. Kelsen, Allgemeine Staatslehre, Berlin 1925, S. IX. spricht von der „großartigen, aber unhaltbaren Illusion, Soziologie in der Weise der Naturwissenschaft betreiben zu können mit dem Ziel und Ergebnis, ,Gesetze1 des sozialen und politischen Geschehens zu entdecken“14), und Coing gibt ebenfalls den Interessen der Bourgeoisie einen hinterhältig beschönigenden Ausdruck, wenn er erklärt, daß in der Rechtsgeschichte wie in der Weltgeschichte „ein allgemeines Entwicklungsziel nicht erkennbar sei“15). Dies alles klar begriffen zu haben, ist für die Gegenstandsbestimmung der Staats- und Rechtswissenschaft von außerordentlicher Wichtigkeit und Bedeutung. Wir wissen, daß nicht bloß die Ergebnisse der Gesellschaftswissenschaften, sondern auch die Bestimmung ihrer Gegenstände Klassencharakter tragen bringen sie doch die Ziele und Aufgaben der von den Ideologen repräsentierten Klassen zum Ausdruck. Wohin man bei Nichtachtung der objektiven Gesetzmäßigkeiten kommt, zeigen die bürgerlichen Vertreter der sog. Allgemeinen Staatslehre, deren Gegenstand (laut Auffassung der Positivisten) im Nachweis des Übereinstimmenden und Verschiedenartigen in den Einrichtungen der Staaten liegt, während die politischen Existenzialisten ideologischer Ausdruck des Faschisierungsprozesses das „Problem der Vergemeinschaftung der individuellen Willen zur Wirkungseinheit eines Gesamtwillens“ (Smend) in Angriff nehmen, zu gut deutsch: die „Volksgemeinschaft“ in den Dienst des aggressiven Monopolkapitals zu stellen trachteten. Am deutlichsten kommt der fatale Eklektizismus bürgerlicher Gegenstandsbestimmung bei Richard Thoma zum Ausdruck, der in den zwanziger Jahren noch verhältnismäßig offenherzig schrieb: „Der fragwürdigen Wissenschaft Allgemeine Staatslehre bleibt nur die Wahl zwischen einem uferlosen Universalismus der Erarbeitung und systematischen Ordnung juristischen, soziologischen, historischen, philosophischen und praktisch politischen, ja, auch anthropologischen, theologischen und technischen Wissens; oder der strengen Beschränkung auf eine allgemein formale, überwiegend nur zu Begriffserklärungen führende Feststellung des Begriffes und etwaigen ,Wesens“ des Staates “ Thoma tröstet sich allerdings, da er meint, dieses „Dilemma werde praktisch dadurch vermieden, daß die Autoren und Dozenten dieser Disziplin eine gewisse traditionelle Auswahl treffen “, und so trotz allem die Allgemeine Staatslehre „ein pädagogisch lebensvolles und unentbehrliches“, wenn auch „methodologisch etwas verwahrlostes Konglomerat“ sei!16) Es läßt sich eben irgendeine haltbare Gegenstandsbestimmung der Staats- und Rechtstheorie ohne Anerkennung der Existenz objektiver historischer Gesetze, denen auch Staat und Recht unterworfen sind, gar nicht geben. II Die Anerkennung der grundsätzlichen Unterworfenheit von Staat und Recht unter die historischen, speziell die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten darf keinesfalls etwa zum Eingeständnis der Bedeutungslosigkeit von staatlichen Normativakten für den Verlauf der Geschichte führen. Die Bemerkung Friedrich Engels17), aus der Geschichte des französischen Feudalstaates im Gegensatz zum deutschen leuchte eine „seltne objektive Logik“ hervor, zeigt die für den Marxismus-Leninismus charakteristische Auffassung vom Prozeß der Entwicklung gesellschaftlicher Verhältnisse, der nicht mechanisch etwa in dem Sinne verläuft, daß jedes Heute besser, vernünftiger, wirklicher als jedes Gestern ist. Lenin äußerte in einem Gespräch zu Clara Zetkin18): „Warum das Neue als Gott anbeten, dem man gehorchen soll, nur weil es ,das Neue“ ist? Das ist Unsinn “ Für historische Gesetze allgemein trifft zu, was Marx von den ökonomischen Gesetzen sagt19): sie gelten 14) Thoma, Artikel „Staat“ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 7 S. 753. 15) Coing, Grundzüge der Rechtsphilosophie, Berlin 1950, S. 280. 18) Thoma, Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 7 S. 728. ii) Marx-Engels, Ausgewählte Schriften, Moskau 1950, Bd. 2 S. 470. 18) Clara Zetkin, Lenin über die Kunst, abgedruckt in: Neue Deutsche Literatur 1952, Heft 1 S. 19 f. iS) Marx, Das Kapital, Berlin 1949, Bd. 3 S. 200. 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 5 (NJ DDR 1953, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Seite 5 (NJ DDR 1953, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 7. Jahrgang 1953, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Die Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1953 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 7. Jahrgang 1953 (NJ DDR 1953, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1953, S. 1-624).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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