Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 205

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 205 (NJ DDR 1950, S. 205); Die sonstige Rechtprechung auf diesem Gebiet war nicht glücklich. Sie wurde stark von liberalistischen und individualistischen Tendenzen getragen und entsprach dem Rechtsbewußtsein einer Zeit, die wir heute überwunden haben. Man ließ außer acht, daß das maßgebliche Ziel unserer demokratischen Rechtspflege der Schutz unserer neuen, vom Monopolkapitalismus und Imperialismus befreiten demokratisch-antifaschistischen Gesellschaftsordnung ist, daß insbesondere die Sicherung des Aufbaus unserer neuen sozialen Ordnung die Hauptaufgabe des Strafrichters sein muß. Jede Gefährdung unserer Wirtschaftspläne muß hart geahndet werden, und dies gilt in besonderem Maße, wenn die Gefährdung von Volkseigentum in Frage steht. Die Motive, aus denen heraus der Täter gehandelt hat, sollen zwar nicht völlig unberücksichtigt bleiben, müssen aber doch bei der Urteilsflndung stark in den Hintergrund treten. Dieses neue Rechtsbewußtsein hatte sich in unserer Justiz immer noch nicht in dem notwendigen Ausmaß durchgesetzt. Es war höchste Zeit, daß sich alle Anklagevertreter und Richter darüber völlig klar wurden, daß der Gedanke des Gesellschaftsschutzes das Grundprinzip unserer Strafrechtspflege sein muß. Erst im Spätherbst 1949 setzte eine Wandlung in der Rechtsprechung unserer Gerichte ein. Sie wurde hervorgerufen durch die auffällige Vermehrung der Buntmetalldiebstähle. Insbesondere machte sich bei der Staatsanwaltschaft Potsdam bemerkbar, daß seit Anfang November 1949 große Mengen von Buntmetall nach Berlin, insbesondere nach Westberlin, verschoben wurden. Der Oberstaatsanwalt in Potsdam wies darauf hin, daß Berliner Ablieferungsstellen in den Potsdamer Tageszeitungen inserierten und für Buntmetalle höchste Preise in Aussicht stellten. Er erblickte darin mit Recht ein System. Seine konkreten Vorschläge zur Bekämpfung der Metalldiebstähle (Abstellung der Zeitungsinserate, die zur Abgabe von Buntmetallen auffordern, Aufklärungskampagnen in Presse und Rundfunk, Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit, enge Zusammenarbeit mit der Volkspolizei, von der insbesondere eine Verstärkung der Straßen- und Bahnhofskontrollen erbeten wurde) wurden vom Generalstaatsanwalt sofort aufgegriffen. Der Generalstaatsanwalt hatte schon vorher sämtliche Oberstaatsanwälte des Landes auf die Gemeingefährlichkeit der Buntmetalldiebstähle und die wichtigsten Gegenmaßnahmen hingewiesen. Insbesondere wies er schon am 3. November 1949 alle Anklagevertreter an, in keinem Falle Strafverfahren gegen Buntmetalldiebe wegen Geringfügigkeit einzustellen, sondern schärfste Strafen zu beantragen. Am 17. Dezember 1949 fand im Wirt-6chaftsministerium eine Konferenz aller beteiligten Dienststellen und des FDGB über die Bekämpfung der Buntmetalldiebstähle statt. Der Ministerpräsident ersuchte Ende Dezember die Landräte und Oberbürgermeister um scharfe Kontrollmaßnahmen. Es wurde enger Kontakt mit der Presse gehalten, die von Ende Dezember ab fast täglich über die Gefährlichkeit der Buntmetalldiebstähle berichtete. Der Generalstaatsanwalt führte eine genaue Kontrolle über die einzelnen Buntmetalldiebstahlssachen durch. Das erste in diesem Zusammenhang bemerkenswerte Strafurteil stammt vom 4. Oktober 1949. Das Schöffengericht in Rüdersdorf verurteilte einen Arbeiter, der im Laufe des August 1949 nach und nach 40 m Telefonkabel abgebaut und nach Westberlin verschoben hatte, zu einem Jahr Zuchthaus. Das Schöffengericht Eberswalde verhandelte Anfang Dezember 1949 im Rathaussaal in Finow vor etwa 400 Personen gegen drei Buntmetalldiebe. Der Haupttäter hatte im Oktober 1949 3000 m Kupferkabel aus der Telefonleitung des Wasserstraßenbauamtes am Oder-Havel-Kanal abgebaut und nach Westberlin verkauft. Er wurde zu 2Vz Jahren Zuchthaus und 2lA Jahren Ehrverlust verurteilt. Sein Vermögen wurde eingezogen. Zwei Stunden nach der Verhandlung teilte die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft telefonisch mit, daß bereits eine Anzahl von Einwohnern der Stadt Finow auf der Polizeidienststelle erschienen seien, um Buntmetalle abzugeben! Der Prozeß hat also seine Wirkung nicht verfehlt. Als Gegenstück ist ein Urteil des Schöffengerichts -Treuenbrietzen anzuführen. Der Angeklagte war Fernmeldebauarbeiter und hat im September und Oktober 1949 von dem Gebäude der Post, in dem er beschäftigt war, ingesamt 4% Zentner Buntmetall gestohlen und nach Westberlin verkauft. Das Schöffengericht nahm mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte sich vorzeitig verheiratet hatte und die Geburt eines Kindes bevorstand, einen minderschweren Fall an und verurteilte ihn nur zu 6 Monaten Gefängnis. Eine viel zu milde Strafe. Durch eingehende Belehrungen, die teils durch die Rundschreiben des Generalstaatsanwalts, teils durch die periodisch stattfindenden Richtertagungen bei den Landgerichten und auf sonstige Weise erfolgten, verbesserte sich die Rechtsprechung auf dem Gebiet der Buntmetalldiebstähle zusehends. Wichtig war auch die zielbewußte Arbeit unserer Presse. Sie veröffentlichte namentliche Listen der Buntmetalldiebe, sie berichtete über den größten Teil der einschlägigen Verfahren, sie brachte Aufsätze von Richtern und Staatsanwälten. Sie wies auf die ungeheure Menge des nach Westberlin verschobenen Metalls hin. Dabei konnte sie sich auf eine im „Sozialdemokrat“ mitgeteilte Statistik berufen, nach der im Dezember 1949 Westberlin an Westdeutschland 10 000 t Metalle geliefert hat, d. h. je Arbeitstag 400 000 Kilogramm!! Sie forderte die Bevölkerung zu größerer Wachsamkeit auf. Diese Mitarbeit der Presse ist von einer gar nicht zu überschätzenden Bedeutung. Wir von der Justiz können ebenso wie unsere Volkspolizei der Presse dafür gar nicht genug dankbar sein. Daß hierbei gelegentlich auch einmal Pannen vorgekommen sind, war nicht völlig zu vermeiden. So berichtete die „Tagespost“ am 19. Januar 1950: „Kabel fünf Jahre herrenlos. Seit 1945 (!) liegen an der Babelsberger Straße, dicht am Eisenbahngelände, größere Mengen Kabeldraht als herrenloses Gut umher. Eines Abends zwickten sich zwei Eisenbahner aus Babelsberg mehrere Meter von diesem Draht ab, um das Metall bei dem Konsum im Ostsektor in Berlin gegen Textilscheine einzutauschen. Am Bahnhof Babelsberg aber wurde bei der Abfahrt nach Berlin das Metall beschlagnahmt und Anzeige wegen „schweren Diebstahls an Eisenbahngut“ erfolgte. Beide Angeklagte, bisher unbestraft und fleißige Arbeiter, beteuerten immer wieder, daß ihnen eine strafbare Fortnahme nicht bewußt gewesen sei, denn keiner hatte sich jemals um den Kabeldraht gekümmert. Auch das Amtsgericht Potsdam unter Vorsitz von Frau Amtsrichterin Müller stellte sich auf den bemerkenswerten Standpunkt, daß die Aneignung von herrenlosem Gut nicht als Diebstahl zu bewerten sei, zumal dieses herrenlose Gut fast fünf Jahre ungenutzt umherliegt. Das Verfahren wurde eingestellt.“ Nun, das Urteil war ein Fehlurteil, denn der Kabeldraht war selbstverständlich nicht herrenlos, sondern Eigentum des Volkes, wenn auch schlecht behütetes Volkseigentum. Veröffentlicht hätte das Urteil keinesfalls werden sollen. Denn diese Zeitungnotiz brachte natürlich nicht wenige andere Metalldiebe auf den trefflichen Gedanken, zu behaupten, auch das bei ihnen gefundene Buntmetall habe herrenlos umhergelegen. Im Januar 1950 fand eine außerordentlich große Anzahl von Prozessen gegen Buntmetalldiebe statt, die von besonders guter Wirkung waren. In Potsdam waren es vor allem die Prozesse in erweiterter Öffentlichkeit in der Oberpostdirektion und im Landestheater, die Erwähnung finden müssen. In der Oberpostdirektion handelte es sich um Telefondrahtdiebe, im Landestheater wurden abgeurteilt: Ein Werkzeugmacher aus dem Karl-Marx-Werk, der dort zwei Rotgußlagerschalen und drei Messinghähne gestohlen hatte, ein Materialverwalter vom Seddiner Verschiebebahnhof, der sechs Rotgußbolzen, neun Tafeln Weißgußmetall und zwei Hohlstangen entwendet hatte, und zwei Brüder, die drei Zentner Buntmetall vom Hof des Stadthauses Potsdam an sich gebracht und nach Westberlin verschoben hatten. Sämtliche Angeklagten erhielten mehr oder minder hohe Zuchthausstrafen. Aber auch an zahlreichen anderen Gerichten kam es zu empfindlichen Strafen. Ich möchte nicht mit ihrer Aufzählung ermüden. Erwähnen möchte ich nur, daß die Justizbehörden in Frankfurt/Oder zu Anfang d. J. den etwas problematischen Weg von Massenverfahren in 205;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 205 (NJ DDR 1950, S. 205) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 205 (NJ DDR 1950, S. 205)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bereits in Friedeuszeiten sichergestellt ist. Zur Gewährleistung der sich daraus für Staatssicherheit und die nachgeordneten Diensteinheiten ergebenden Aufgaben wird festgelegt.

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