Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 300

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 300 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 300); 300 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 16. Dezember 1988 Projektierungsleistungen für den Export von Ausrüstungen, technologischen Linien, Anlagen einschließlich Zulie- ' ferungen, für die Rekonstruktion von Anlagen im Ausland, Bauleistungen und immateriellen Leistungen sowie für die Ausarbeitung von Angeboten für Anlagenexportvorhaben, Projektierungsleistungen für Generalreparaturen, Baureparaturen und für die laufende Instandhaltung der vorhandenen Grundmittel. (2) Weitere Leistungen der Projektierungseinrichtungen sind insbesondere: Mitwirkung an grundfondswirtschaftlichen Untersuchungen, Ausarbeitung von kompletten zentral zu bestätigenden standortlosen Angebotsprojekten als verbindlich anzuwendende Bestlösung für die Modernisierung vorhandener Anlagen und Gebäude mit einem hohen Grad der Wiederholbarkeit, / Erarbeitung von Standards, Normativen -und Kennzahlen, Katalogisierung -der wissenschaftlich-technischen Arbeitsergebnisse für die Projektierung sowie Bau- und Montagedurchführung, Ausarbeitung wiederverwendungsfähiger Projektlösungen durch Erarbeitung kombinationsfähiger und variabel nutzbarer Teilprojekte, Projektteile, Konstruktions- und sonstiger Teillösungen auf der Grundlage staatlich festgelegter Bausysteme und Normative, Durchführung von Aufgaben zur Rationalisierung der Projektierung, insbesondere die Ausarbeitung von Projektierungstechnologien und EDV-Programmen, Durchführung von weiteren Aufgaben der Pläne Wissenschaft und Technik, Anfertigen von Studien, Gutachten, Analysen und Be-standsunterlagen sowie Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten, Kontrolle der projektgerechten Durchführung und Mitwirkung bei der Inbetriebnahme der Investitionen, sonstige Projektierungsleistungen entsprechend den speziellen Predsvorschriften. Leitung und Planung der Projektierung §38 (1) Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Räte der Bezirke und Kreise, die Generaldirektoren der Kombinate und die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe haben die Leitung -und Planung der Projektierung auf die weitere Ausprägung der gesellschaftlichen Verantwortung der Projektanten für eine hohe Qualität und Effektivität der Investitions- und Bautätigkeit zu richten. Sie haben die Pfo-jektierungskapazdtäten auf der Grundlage der mit dem Fünfjahrplan 'und den Jahresvolkswirtschaftsplänen festgelegten Aufgaben so zu entwickeln, daß der volkswirtschaftlich begründete Projektierungsbedarf gedeckt und der erforderliche Projektierungsvorlauf erreicht werden. Die Leitung und Planung sind darauf zu konzentrieren, daß die Projektierungs-ledstungen in kürzestem Zeitraum in hoher Qualität und mit geringstem Aufwand für die Projektierung bei rationeller Auslastung der Produktionskapazitäten durchgeführt werden können. Dabei -ist die Projektierung, ausgehend von Weltstandsvergleichen, auf die schnelle Umsetzung neuester wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse zu richten. (2) Die Projektierungseinrichtunge-n haben die von ihnen zu erbringenden Leistungen auf ihre Verwertbarkeit für den Export zu prüfen. Geeignete Projektierungsleistungen sind in Abstimmung mit den zuständigen Außenhandelsbetrieben zum Verkauf anzubdeten. 3 (3) Die Projektierungskapazitäten sind unter Berücksichtigung einer zweckmäßigen Spezialisierung in leistungsstarken Projektierungseinrichtungen zu konzentrieren. Die Projektierungskapazitäten der Investitionsgüterindustrie und des Bauwesens sind grundsätzlich den ausführenden Betrieben z-uzu-ordnen. Projektierungseinr-ichtungen sind: Kombinatsbetriebe, andere volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe, Projektierungsabteilungen von Kombinaten, Kombinatsbetrieben und anderen volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, staatlichen bzw. wirtschaftsleitenden Organen sowie von Einrichtungen, die ständig Projektierungsleistungen durchführen. Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke können vorhabenbezogen -in Betrieben und Einrichtungen zeitweilige Projektierungsabteilungen bilden. (4) Die Durchführung von Projektierungsleistungen darf nur durch registrierte Projektier-ungseinrich-tungen erfolgen. Für die Durchführung von bautechnischen Projektierungsleistungen ist darüber hinaus entsprechend den Rechtsvorschriften eine Projektienmgsgenehmigung erforderlich. §39 Die technischen und ökonomischen Zielstellungen und die zu übergebenden Arbedtsunterlagen für die Projektierung sind vorhabenkonkret zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jede Projektierungsauf gäbe dm Wirtschaftsvertrag zu vereinbaren. §40 Die Kombinate und Betriebe der Investitionsgüterindustrie, des Bauwesens und der investierenden Zweige und Bereiche haben die Projektierungsleistungen gemäß den Rechtsvorschriften über die Planung in den Kombinaten und Betrieben auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffern zu planen und zu bilanzieren. §41 Grundsätze der Preisbildung für Projektierungsleistungen (1) Die Preise für Projektierungsleistungen sind so festzulegen, daß sie die Projektierung zur schnellen Umsetzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse bei der Herstellung von Bauwerken und Ausrüstungen sowie in Technologien bei einem günstigen .Verhältnis von .Aufwand und Ergebnis wirksam stimulieren. Auf der Grundlage der speziellen Preisvorschriften sind die Preise zwischen den Auftraggebern und Projektanten zu vereinbaren. (2) Der Bildung der Preise sind die kalkulationsfähigen Selbstkosten, die der Anwendung rationeller und moderner Projektierungsmethoden entsprechen, und der kalkulatorische Gewinnzuschlag zugrunde zu legen. Der kalkulatorische Gewinnzuschlag ist in der Höhe festzusetzen, die die planmäßigen Zuführungen zu den aus dem Nettogewinn zu bildenden betrieblichen Fonds gewährleistet. Der kalkulatorische Gewinnzuschlag darf 15 % der Verarbeitungskosten der eigenen Projektierungsleistungen gemäß den Rechtsvorschriften nicht überschreiten. Die Preise sind vorrangig in Abhängigkeit von technischen oder technisch-ökonomischen Parametern festzulegen. Ist das nicht möglich, sind die Preise auf der Grundlage des Zeitaufwandes und bestätigter Stundenverrechnungssätze zu ermitteln. (3) Zur Stimulierung hervorragender Leistungen bei der Ausarbeitung effektiver Projektlösungen ist ein Extragewinn in den Preis einzubeziehen. Der Extragewinn ist in Abhängigkeit von der Verbesserung der auf der Grundlage bestätigter staatlicher Normen, der mit dem Staatsplan In-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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