Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1988, Seite 301

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988, Seite 301 (GBl. DDR Ⅰ 1988, S. 301); 301 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 16. Dezember 1988 vestitionen bzw. Plänen der Vorbereitung festgelegten Zielstellungen, der bestätigten Aufgabenstellung und der Grundsatzentscheidung zwischen dem Auftraggeber und der Projektierungseinrichtung festgelegten Effektivitätskriterien zu vereinbaren. Der Extragewinn ist für Leistungen, zur Vorbereitung der Investitionen höher festzulegen als für die Ausführungsprojektierung. Bei der Vereinbarung von Extragewinn sind nicht mehr als drei der in den speziellen Preisvorschriften festzulegenden Effektivitätskriterien anzuwenden. Der Extragewinn entfällt, .wenn die vereinbarten Effektivitätskriterien nicht vollständig erreicht werden. (4) Bei Überschreitung staatlicher Investitionsaufwandsnormative und -aufwandskennziffern ist ein Abzug vom kalkulatorischen Gewinn vorzunehmen. (5) Erwirtschaftete Extragewinne sind in der Rechnungsführung und Statistik der Kombinate und Betriebe gesondert auszuweisen. §42 Projektpaß (1) Als Leitungsinstrument für die Vorgabe und Abrechnung hoher Zielstellungen sowie für die Bewertung der erreichten Leistungen der Projektierungskollektive ist der Projektpaß in den Projektierungseinrichtungen verbindlich anzuwenden. £ *■ (2) Im Projektpaß sind progressive Kennziffern für die Leistungs- und Effektivitätsziele, die Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen, die zu erreichenden Projektierungsund Realisierungszeiten und die Inanspruchnahme von Ressourcen und Fonds Vorhaben- bzw. objektkonkret vorzugeben. Grundlage für diese Vorgaben sind bestätigte staatliche Normen, internationale Aufwandsvergleiche, der Staatsplan Investitionen bzw. der Plan der Vorbereitung sowie die bestätigte Aufgabenstellung und die Grundsatzentscheidung. Eine Orientierung für den Inhalt des Projektpasses ist in der Anlage 2 zu dieser Verordnung enthalten. (3) Das Projektierungskollektiv ist in die Vorgaben des Projektpasses einzuweisen. Der Projektpaß bedarf der Bestätigung durch den zuständigen Leiter. Die erreichten Ergebnisse der Projektierung sind vor dem Leiter zu verteidigen und abzurechnen. Der Projektpaß ist prüffähig bis zur Erreichung der bestätigten Leistungs- und Effektivitätsziele des Investitionsvorhabens aufzubewahren. (4) Die Vorgaben hinsichtlich des Investitionsaufwandes sowie der Leistungs- und Effektivitätsziele im Projektpaß sind nach Bestätigung der Aufgabenstellung bzw. nach der Grundsatzentscheidung neu vorzugeben oder zu konkretisieren und zu ergänzen. (5) Über die Ausarbeitung und Abrechnung des Projektpasses haben die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane zweigspezifische Regelungen in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission zu erlassen. §43 Registrierung von Projektierungseinrichtungen (1) Die zentralen Staatsorgane und Räte der Bezirke haben über die Projektierungseinrichtungen ihres Verantwortungsbereiches ein Register zu führen, mit dem insbesondere die Art der Projektierungsleistungen entsprechend der Erzeugnis-und Leistungsnomenklatur der DDR, der Leistungsumfang der Projektierungseinrichtung und die Bilanzverantwortung in Übereinstimmung mit dem Bilanzverzeichnis für die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung sowie für die Baubilanzierung festzulegen sind. Das gilt auch für zeitweilige Projektierungsabteilungen. (2) Die Projektierungseinrichtungen sind mit der Aufnahme in das Register zur. Projektierungstätigkeit entsprechend dem festgelegten Leistungsumfang verpflichtet. (3) Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik ist in Zusammenarbeit mit den zentralen Staatsorganen und Räten der Bezirke für die Herausgabe und periodische Ergänzung eines zusammenfassenden Verzeichnisses der ständigen Projektierungseinrichtungen verantwortlich. Abschnitt 6 Folgeinvestitionen §44 /- Begriffsbestimmung (1) Folgeinvestitionen sind Investitionen 1. in den ersten vor- und nachgelagerten Produktionsstufen sowie in den Bereichen der sozialen und technischen Infrastruktur des Territoriums für die volle Nutzung der mit der auslösenden Investition neu zu schaffenden Grundmittel; 2. für den Ersatz, die Verlagerung bzw. die Veränderung von Grundmitteln anderer Rechtsträger oder Eigentümer zur Herstellung der Baufreiheit oder zur Sicherung der - ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und Nutzung der auslösenden Investition; 3. zum Schutz vor Einwirkungen auf bestehende Grundmittel anderer Rechtsträger oder Eigentümer durch die Nutzung der auslösenden Investition. (2) Die bei einer ortsveränderlichen Produktion (z. B. Gewinnung von mineralischen Rohstoffen im Tagebau) entstehenden Auswirkungen auf Grundmittel anderer Rechtsträger oder Eigentümer sind wie Folgeinvestitionen gemäß Abs. 1 Ziffern 2 und 3 zu behandeln; ausgenommen sind Bergschäden.1 (3) Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit vorhandener Grundmittel, die nur für den Zeitraum der Durchführung der auslösenden Investition bei dem Investitionsauftraggeber selbst bzw. anderen Rechtsträgern oder Eigentümern notwendig werden, sind keine Folgeinvestitionen. Diese Maßnahmen sind Bestandteil der auslösenden Investition. §45 Verantwortung für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen (1) Für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen sind die Rechtsträger von Volkseigentum, die sozialistischen Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen verantwortlich, bei denen Folgeinvestitionen erforderlich werden (im folgenden fachlich zuständige Investitionsauftraggeber genannt), sofern in Rechtsvorschriften nichts anderes festgele'gt ist. Die fachlich zuständigen Investitionsauftraggeber haben die Folgeinvestitionen terminlich und in der erforderlichen Kapazität so zu realisieren, daß die notwendige Baufreiheit sowie die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Nutzung der auslösenden Investition gewährleistet sind. (2) Die fachlich zuständigen Investitionsauftraggeber haben für die Folgeinvestitionen die volkswirtschaftlich günstigste Lösung zu erarbeiten. i i Z. Z. gelten die §§ 18 bis 25 des Berggesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Mai 1969 (GBl. I Nr. ä S. 29).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 30 vom 30. Dezember 1988 auf Seite 358. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1988 (GBl. DDR Ⅰ 1988, Nr. 1-30 v. 18.1.-30.12.1988, S. 1-358).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

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