Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 169

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 169 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 169); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 9. Mai 1978 169 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom 16. März 1978 Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Um die Aufgaben des Strafverfahrens erfüllen zu können und um zu erreichen, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, ist es erforderlich, wahre Feststellungen über die straftatverdächtige Handlung und ihre Umstände sowie über die Persönlichkeit des Angeklagten zu treffen. Die Feststellung der Wahrheit fördert das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger sowie die Bereitschaft der Werktätigen, an der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität mitzuwirken. Sie ist Voraussetzung dafür, daß die Durchführung und Auswertung von Strafverfahren wirksam zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den gesellschaftlichen Bereichen beiträgt. Die gesellschaftliche Entwicklung stellt höhere Anforderungen an die Rechtsprechung und ihre Leitung, die auch die Maßstäbe für eine hohe Qualität der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung einschließlich ihrer rationellen Gestaltung bestimmen. I. Grundsätze der Beweisführung ' Für die Beweisführung gelten folgende Grundsätze: 1. Der Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreinge-nommenheit der Beweisführung beruht auf der Einheit von Wahrheit, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit; Wahrheit und sozialistische Parteilichkeit bedingen einander. Die sozialistische Parteilichkeit erfordert und gewährleistet die objektive und allseitige Feststellung der Wahrheit über jede Straftat durch gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung. Der Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung steht in enger Beziehung zum sozialistischen Prinzip der Präsumtion der Nichtschuld. Niemand darf als einer Straftat schuldig behandelt werden, bevor seine strafrechtliche Verantwortlichkeit nachgewiesen und in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt ist. Im Zweifel ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ' (Artikel 4 Abs. 5 StGB, § 6 Abs. 2 StPO). 2. Die Beweisführung ist Pflicht des Gerichts (§ 22 StPO). Dieser Grundsatz ist unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag des Gerichts zur Feststellung der Wahrheit herzuleiten und umfaßt die Pflicht des Gerichts, alle erforderlichen Beweismittel festzustellen und der Beweisführung zugrunde zu legen; das Recht des Angeklagten, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken; das Verbot, dem Angeklagten eine Beweisführungspflicht aufzuerlegen (§ 8 StPO). - Daraus folgt, daß es unzulässig ist, Verteidigungsvorbringen des Angeklagten als sogenannte Schutzbehauptung zurückzuweisen, ohne zu beweisen, daß dieses Vorbringen unwahr ist. Aus der Beweisführungspflicht des Gerichts ergibt sich, daß alle Feststellungen, die der Verurteilung zugrunde gelegt werden, bewiesen sein müssen. Es dürfen nur solche Feststellungen verwendet werden, die das Gericht selbst in der Hauptverhandlung getroffen hat und die sich aus Beweismitteln ergeben, die Gegenstand der Beweisaufnahme waren. Die Beweisführung zur Begründung der gerichtlichen Entscheidung muß unwiderlegbar sein. 3. Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ergibt sich aus der besonderen Stellung des Gerichts im Strafverfahren, das die Entscheidung über Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten und über die Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu treffen hat. Er umfaßt die Pflicht des Gerichts, Angeklagte, Zeugen und Kollektivvertreter in der gerichtlichen Beweisaufnahme grundsätzlich mündlich zu vernehmen (§§ 222 ff. StPO); das Gebot, Beweisgegenstände grundsätzlich in der Hauptverhandlung vorzulegen und Aufzeichnungen im erforderlichen Umfang den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu bringen (§ 51 StPO); das Verbot, die Aussagen von Zeugen über die gesetzlich geregelten Ausnahmefälle hinaus durch Verlesen des Protokolls über eine frühere Vernehmung zu ersetzen (§ 225 Abs. 1 StPO). 4. Aus dem Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung ergeben sich für das Gericht folgende Anforderungen: der Beweis darf nur auf der Grundlage der gesetzlich zugelassenen Beweismittel geführt werden; die Erlangung der Beweismittel und die Führung des Beweises hat auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Wege zu erfolgen; kein Beweismittel besitzt eine im voraus festgelegte Beweiskraft. Zum Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung gehört auch die Sicherung der Rechte des Angeklagten und der anderen Verfahrensbeteiligten. Die Würde des Menschen, seine Freiheit und seine Rechte stehen unter dem Schutz der Strafgesetze des sozialistischen Staates (Artikel 4 StGB). II. Eröffnung des gerichtlichen Hauptverfahrens und Vorbereitung der Beweisaufnahme Die vollständige Erhebung und Ausschöpfung der notwendigen Beweise in der gerichtlichen Beweisaufnahme hängt Wesentlich von der gründlichen Arbeit bei der Eröffnung des Hauptverfahrens und der Vorbereitung der Hauptverhandlung ab. 1. Das Gericht hat deshalb bereits im Eröffnungsverfahren auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse verantwortungsbewußt zu prüfen, worauf sich die gerichtliche Beweisführung, ausgehend von der Beweislage des konkreten Falles sowie dem der strafrechtlich relevanten Beschuldigung zugrunde liegenden gesellschaftlichen Konflikt, konzentrieren muß. 2. Eine Rückgabe der Sache an den Staatsanwalt gemäß § 190 Abs. 1 Ziff. 2 StPO ist erforderlich, wenn das Ermittlungsergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht begründet, die Möglichkeiten für weitere Ermittlungen jedoch noch nicht ausgeschöpft sind;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 169 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 169) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 169 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 169)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß die nachrichten-technische Ausrüstung der Dienstobjekte und Dienstgebäude der Kreis- und Objektdienststellen grundsätzlich nach vorgegebenen Normativen für die nachrichten-technische Ausrüstung der Kreisdienststellen sowie dazu erlassener Anweisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Polozenie predvaritel nom zakljucenii pod strazu der Arbeitsübersetzung des Mdl Zentral-stelle für Informationen und Dokumentation, Dolmetscher und Übersetzer, Berlin,.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X