Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 472

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 472 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 472); 472 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 29. Dezember 1978 Feststellung der im §2 genannten Sachverhalte obliegt. Ist die Feststellung einer Ärztekommission bzw. anderen Fachkommission übertragen, so ist der Leiter der Kommission für die richtige Auswahl und Eintragung der Schlüsselnummem verantwortlich. §7 (1) Die Leiter der im § 1 genannten staatlichen Organe, Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisationen oder anderen Stellen (Bedarfsträger) haben zu gewährleisten, daß nur solche Personen im Besitz von Exemplaren der IKK oder der Z-IKK sind oder Zugang zu ihnen haben, die sie zur Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben benötigen. (2) IKK- und Z-IKK-Exemplare bleiben Eigentum der Bedarfsträger. Die Exemplare sind so aufzubewahren, daß sie vor Mißbrauch und Verlust geschützt sind. §8 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1979 wird die DDR-Ausgabe der 9. Revision der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen1 für verbindlich erklärt. (2) Zum gleichen Zeitpunkt verlieren die Handbuchausgabe, Bandl und 22, sowie die Taschenbuchausgabe, 1. und 2. Auflage3, der 8. Revision der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen ihre Gültigkeit. §9 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Berlin, den 4. Dezember 1978 Der Minister für Gesundheitswesen I.V.: Tschersich Staatssekretär 1 VEB Verlag Volk und Gesundheit Berlin 1978 2 VEB Verlag Volk und Gesundheit Berlin 1968 und 1971 3 VEB Vertag Volk und Gesundheit Berlin 1967 und 1971 Anordnung Nr. 31 über die Kontoführung der Vereinigungen volkseigener Betriebe, volkseigenen Kombinate und Betriebe - Kontoführungsanordnung vom 11. Dezember 1978 §1 Der Abs. 6 des § 3 der Kontoführungsanordnung vom 8. Januar 1976 (Sonderdruck Nr. 825 des Gesetzblattes) erhält folgende Fassung: „(6) . Erhalten die WB planmäßig Zuführungen aus dem Staatshaushalt für zeitweilig noch erforderliche Stützungen für die planmäßige Bildung betrieblicher Fonds und Verluststützungen, für produktgebundene Preisstützungen und an- l Anordnung Nr. 2 vom 29. Dezember 1977 (GBL I 1978 Nr. 3 S. 54) dere Stützungen sowie sonstige Zuführungen, sind diese durch die WB im Lastschriftverfahren von folgenden bei der zuständigen Bankfiliale für das übergeordnete zentrale Staatsorgan zu führenden Bankkonten einzuziehen: a) Zeitweilig noch erforderliche Stützungen für die planmäßige Bildung betrieblicher Fonds und Verluststützungen vom Bankkonto mit der Konto-Nummer 6836 2. 11 und der Konto- Bezeichnung Ministerium für Fonds- und Verluststützungen b) Produktgebundene Preisstützungen vom Bankkonto mit der Konto-Nummer 6836 2. 12 und der Konto- Bezeichnung Ministerium für Produktgebundene Preisstützungen c) Exportstützungen vom Bankkonto mit der Konto-Nummer 6836 2. 13 und der Konto- Bezeichnung Ministerium für Exportstützungen d) Zuführungen zum Preisausgleichsfonds vom Bankkonto mit der Konto-Nummer 6836 2. 14 und der Konto- Bezeichnung Ministerium für Preisausgleichsfonds e) Sonstige Zuführungen auf Grund zentraler Beschlüsse und Weisungen vom Konto mit der Konto-Nummer 6836 2. 19 und der Konto- Bezeichnung Ministerium für sonstige Zuführungen an die WB Diese Beträge sind dem Konto ,Gewinnfonds‘ der WB gut-zusch reiben.“ §2 Die Abwicklung der Zuführungen aus dem Staatshaushalt, die noch das Jahr 1978 betreffen, hat mit dem bisher dafür vorgesehenen Bankkonto mit der Konto-Nummer 6836 2. 02 zu erfolgen. §3 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1978 Der Minister der Finanzen Böhm Berichtigung Es wird darauf hingewiesen, daß es im Abschnitt X der Anordnung vom 5. September 1978 über die effektive Gestaltung von Baustelleneinrichtungen (GBl. I Nr. 32 S. 351) statt § 22 richtig § 21 heißen muß. Herausgeber: Sekretariat des Ministerratcs der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, KlosterstraBe 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 233 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otlo-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 2334501 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Monatlich Teil I 0,80 M, Teil II 1, M - Einzclabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Setten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzel bestellnngen beim Zentral-Versand Erfnrt, 501 Erfnrt, Postschlklfadi 696. Aakricn besteht KaafMöglichkeit nnr bei Seihstabholng gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlang flv aörtliche Dokumente, IM Berlin, Neustidtiscbe KirchstraSe 15, Telefon: 2292223 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gcsamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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