Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 325

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 325 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 325); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 28. April 1975 325 Statut des Ministeriums für Geologie Beschluß des Ministerrates vom 9. Januar 1975 §1 (1) Das Ministerium für Geologie (nachstehend Ministerium genannt) ist das Organ des Ministerrates zur Leitung und Planung der Geologie und zur Durchführung von Aufgaben der mineralischen Rohstoff- und Lagerstättenwirtschaft. Es verwirklicht seine Aufgaben in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften. (2) Das Ministerium gewährleistet, ausgehend von der Gesamtverantwortung des Ministerrates, die einheitliche Durchführung der Staatspolitik der Deutschen Demokratischen Republik in seinem Bereich. Es leitet die planmäßige proportionale Entwicklung der Geologie und der mineralischen Rohstoff- und Lagerstättenwirtschaft im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben, Rechte und Pflichten entsprechend den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen. Es sichert die Koordinierung mit den anderen zentralen und den örtlichen Staatsorganen. (3) Der Minister für Geologie (nachstehend Minister genannt) ist verantwortlich, daß in seinem Bereich alle Maßnahmen zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung und alle weiteren Aufgaben, die sich aus Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe zur Landesverteidigung und zur inneren Sicherheit und Ordnung ergeben, exakt durchgeführt werden. (4) Das Ministerium hat seine Aufgaben unter umfassender Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und Planung zu lösen. Es hat die breite Entfaltung der Initiative der Werktätigen zur Erfüllung der Pläne und für die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Industriebereich sowie die enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit den Gewerkschaften, zu gewährleisten. §2 Das Ministerium ist auf dem Gebiet der Geologie und der mineralischen Rohstoff- und Lagerstättenwirtschaft für die Durchführung folgender Hauptaufgaben verantwortlich: Erforschung des geologischen Aufbaues, des Mineralgehaltes und nutzbarer Eigenschaften der Erdkruste und Entwicklung der Wissenschaftszweige des Bereiches; Suche und Erkundung von Lagerstätten mineralischer Rohstoffe zur Entwicklung der mineralischen Vorratsbasis auf der Grundlage moderner wissenschaftlich-technischer Kenntnisse; Förderung, Aufbereitung und Absatz von Erdgas und Erdöl aus eigenem Aufkommen; Suche, Erkundung und Erschließung von Grundwasserlagerstätten ; Suche und Erkundung von speicherfähigen Gesteinen und Errichtung von Anlagen zur unterirdischen Speicherung von Gasen, Flüssigkeiten oder Feststoffen und zur Endlagerung von Abprodukten; Durchführung ingenieurgeologischer und bodengeologischer Arbeiten; Sicherung einer einheitlichen Dokumentation geologischer Daten und Ergebnisse sowie der Erfassung, Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung geologischer Unterlagen; Herausgabe staatlicher geologischer und geophysikalischer Karten und anderer geologischer Dokumente; Kontrolle der Ergebnisse der geologischen Forschung, Suche und Erkundung, staatliche Bestätigung erkundeter Lagerstättenvorräte und Speichervolumina und von Konditionen für die Berechnung von Lagerstättenvorräten mit Ausnahme von Konditionen für die Berechnung von Grundwasservorräten; Analyse des Standes und aktive Einflußnahme auf den volkswirtschaftlich zweckmäßigen Vorlauf an Lagerstättenvorräten mineralischer Rohstoffe, zentrale Erfassung der auf dem Territorium der DDR vorhandenen mineralischen Ressourcen, jährliche Bilanz der Lagerstättenvorräte und Erfassung des Abbaues mineralischer Rohstoffe, Abschreibung von Lagerstättenvorräten und Führung der Lagerstättenreserve ; Erarbeitung von Vorschlägen zur verstärkten Nutzung einheimischer mineralischer Rohstoffe, zur Erforschung von Verfahren der komplexen Gewinnung und Nutzung sowie zur Gestaltung der Preise und Gütevorschriften in Zusammenarbeit mit anderen zentralen Staatsorganen; Kontrolle der mineralischen Rohstoffe gewinnenden Bereiche der Volkswirtschaft bezüglich der Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der mineralischen Rohstoff- und Lagerstättenwirtschaft, besonders der verlustarmen, effektiven und komplexen Nutzung der Lagerstättenvorräte, der Sicherung des Vorratsvorlaufes sowie der Vorratsbasis mineralischer Rohstoffe für volkswirtschaftlich wichtige Investitionen, der Vorgabe des volkswirtschaftlich vertretbaren Aufwandes und der Ausarbeitung von Konditionen, des Lagerstättenschutzes und des zweckmäßigen Einsatzes der mineralischen Rohstoffe; Wahrnehmung der weiteren Aufgaben, die sich aus dem Berggesetz ergeben. §3 (1) Das Ministerium stützt sich bei der staatlichen Bestätigung von Konditionen und Vorratsberechnungen auf die Beratungen und Prüfungen durch die Staatliche Vorratskommission für mineralische Rohstoffe. Die Aufgabenstellung, Rechte und Pflichten und die Arbeitsweise der Staatlichen Vorratskommission für mineralische Rohstoffe werden durch Rechtsvorschriften geregelt. (2) Das Ministerium hat das Recht, in allen Bereichen der Volkswirtschaft, die mineralische Rohstoffe erkunden, gewinnen oder nutzen, die verlustarme, effektive und komplexe Nutzung von Lagerstätten einheimischer mineralischer Rohstoffe zu kontrollieren (Inspektionsrecht). Dazu besteht im Ministerium die Staatliche Lagerstätteninspektion. Aufgabenstellung, Rechte und Pflichten und die Arbeitsweise der Staatlichen Lagerstätteninspektion werden durch Rechtsvorschriften geregelt. (3) Der Minister hat das Recht, von den Ministern, den Leitern anderer zentraler Staatsorgane und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Entscheidungen zur Beseitigung von Mängeln und Unzulänglichkeiten bei der Erkundung, Gewinnung und dem Einsatz mineralischer Rohstoffe zu fordern. (4) Zur einheitlichen Durchführung der zentralen staatlichen Aufgaben der Geologie und der mineralischen Rohstoff- und Lagerstättenwirtschaft in den Bezirken arbeitet das Ministerium mit den zuständigen örtlichen Staatsorganen zusammen und wirkt darauf hin, daß die örtlichen Bedingungen und die zentralen Aufgaben in Übereinstimmung gebracht werden. Das Ministerium unterstützt die Fachorgane für Geologie der Räte der Bezirke bei der Durchführung ihrer Aufgaben, gewährleistet den Erfahrungsaustausch und bezieht diese Organe in die Entscheidungsvorbereitung ein. (5) Der Minister ist berechtigt, den Leitern der Fachorgane für Geologie der Räte der Bezirke Arbeitsaufgaben auf dem Gebiet der Geologie und der mineralischen Rohstoff- und Lagerstättenwirtschaft zu übertragen, ihnen dazu Weisungen zu erteilen, ihre Tätigkeit zu kontrollieren und von ihnen Berichterstattungen über die Erfüllung ihrer Aufgaben zu verlangen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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