Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1975, Seite 59

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975, Seite 59 (GBl. DDR Ⅰ 1975, S. 59); 59 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 20. Januar 1975 Anordnung über die Erweiterung der materiellen Unterstützung der Bürger bei Schäden infolge medizinischer Eingriffe vom 16. Dezember 1974 Auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des .FDGB vom 25. September 1973 über weitere Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB folgendes angeordnet: §1 (1) Tritt im ursächlichen Zusammenhang mit einem medizinischen Eingriff eine erhebliche Gesundheitsschädigung auf, die trotz richtigen und pflichtgemäßen Handelns im krassen Mißverhältnis zu dem Risiko steht, das auf Grund des medizinischen Eingriffs vorhergesehen werden konnte, wird Bürgern der DDR eine erweiterte materielle Unterstützung gewährt. (2) Eine erhebliche Gesundheitsschädigung liegt vor bei einer schweren Störung von Körperfunktionen oder einem Körperschaden, der eine wesentliche Änderung der bisherigen Arbeits- und Lebensbedingungen des Geschädigten zur Folge hat. (3) Medizinische Eingriffe im Sinne dieser Anordnung sind alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die mit operativ-chirurgischen oder anderen instrumenteilen Handlungen verbunden sind. (4) Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem medizinischen Eingriff und der Gesundheitsschädigung ist durch ärztliche Begutachtung festzustellen. §2 (1) Eine erweiterte materielle Unterstützung wird gewährt bei a) einer schweren Störung von Körperfunktionen durch bevorzugte Belieferung mit Versehrtenfahrzeugen, Prothesen und anderen technischen Hilfsmitteln sowie Kurverschickung durch die Sozialversicherung; b) einem Körperschaden, der eine wesentliche Änderung der bisherigen Arbeits- und Lebensbedingungen des Geschädigten zur Folge hat, durch eine finanzielle Beihilfe durch die Staatliche Versicherung der DDR. (2) Die materielle Unterstützung kann auch Maßnahmen der Rehabilitation, insbesondere die Umschulung auf einen anderen Beruf ü. ä. umfassen. §3 Als finanzielle Beihilfen werden gewährt: a) Unterstützung in Höhe von 90 % des Nettodurchschnittsverdienstes für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Leistungen der Sozialversicherung und der Betriebe werden voll angerechnet. b) monatliche Rentenzahlungen entsprechend den Rechtsvorschriften der Sozialversicherung über die Gewährung von Unfallrenten*. Die Berechnungsgrundlage für Nicht-brufstätige ist der Mindestbruttolohn. Beginn und Berechnung der Renten für Kinder und Jugendliche bestimmen sich nach den Grundsätzen der §§ 4 und 5 der Verordnung vom 11. April 1973 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten (GBL I Nr. 22 S. 199). c) Pflegekastenbeitrag an Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter, wenn diese die Pflege des Geschädigten übernehmen und aus diesem Grunde keine Berufs- * Verordnung vom 4. April 1974 über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung Rentenverordnung - (GBl. I Nr. 22 S. 201) tätigkeit ausüben können. Das Pflegegeld wird bis zur Höhe des Betrages gezahlt, der einer Pflegekraft zu zahlen wäre. Wird Pflegegeld von der Sozialversicherung gezahlt, ist es in voller Höhe anzurefchnen. d) im Todesfälle eines Unterhaltsverpflichteten eine ein- malige Zahlung in der Höhe des letzten Jahresbrutto-verdienstes an die Unterhaltsberechtigten; im Todesfälle eines Erwachsenen ohne Unterhaltsverpflichtungen oder eines Kindes oder Jugendlichen ohne eigenen Arbeitsverdienst eine einmalige Beihilfe in Höhe von 1 000 M an die Familienangehörigen ; e) eine einmalige Entschädigung bei Entstellungen, die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erheblich erschweren. §4 Ansprüche des Bürgers wegen einer Gesundheitsschädigung auf Grund von Rechtsvorschriften über die materielle Verantwortlichkeit bleiben von dieser Anordnung unberührt. §5 (1) Der Leiter der Gesundheitseinrichtung hat den Kreisarzt von jeder erheblichen Gesundheitsschädigung nach § 1 Abs. 1 innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntwerden der entsprechenden Umstände schriftlich unter Darlegung des Sachverhalts in Kenntnis zu setzen. Liegt in diesem Zusammenhang eine Eingabe des Geschädigten vor, ist diese ebenfalls an den Kreisarzt weiterzuleiten und der Bürger entsprechend zu informieren. (2) Der Kreisarzt beauftragt den Kreisgutachter mit der Beiziehung aller zur Begutachtung erforderlichen Unterlagen und übersendet diese an den Bezirksgutachter, der eine Begutachtung durch die Bezirksgutachterkommission veranlaßt. §6 (1) Die Bezirksgutachterkommission stellt fest, ob eine erhebliche Gesundheitsschädigung vorliegt und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem medizinischen Eingriff und der erheblichen Gesundiheitsschädigung besteht. Die Entscheidung wird unter Mitwirkung je eines Vertreters des Bezirksvorstandes des FDGB, der Sozialversicherung und der Staatlichen Versicherung der DDR getroffen. In der Entscheidung ist im einzelnen festzulegen, welche materielle Unterstützung nach § 2 zu gewähren ist. (2) Verantwortlich für die Gewährung der materiellen Unterstützung sind 1. der Kreisvorstand des FDGB, Verwaltung der Sozialversicherung bzw. die Sozialversicherung bei der zuständigen Kreisdirektion der Staatlichen Versicherung der DDR hinsichtlich der Maßnahmen aus § 2 Abs. 1 Buchst, a, 2. die Bezirksdirektion der Staatlichen Versicherung der DDR hinsichtlich der Maßnahmen aus § 2 Abs. 1 Buchst, b. Sie legt Höhe und Umfang der finanziellen Beihilfe fest. 3. der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, hinsichtlich der Maßnahmen aus § 2 Abs. 2. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnsitz des Geschädigten. §7 (1) Entscheidungen der Bezirksgutachterkommission sind der Zentralstelle für Ärztliches Begutachtungswesen zur Bestätigung vorzulegen. Nach Bestätigung übermittelt die Bezirksgutachterkommission den im § 6 Abs. 2 genannten Organen die Entscheidung und die entsprechenden Unterlagen zur weiteren Veranlassung. (2) Erkennt die Zentralstelle für Ärztliches Begutachtungswesen im Falle einer ablehnenden Entscheidung der Bezirksgutachterkommission das Vorliegen einer erheblichen Gesundheitsschädigung an, beauftragt sie die Bezirksgutachterkommission, die notwendigen Maßnahmen nach Abs. I zu treffen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1975 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 30. Dezember 1975 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1975 (GBl. DDR Ⅰ 1975, Nr. 1-48 v. 8.1.-30.12.1975, S. 1-776).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von - Grundsätze für die Auswahl von - Mindestanforderungen, die an - gestellt werden müssen. Personenkreise, die sich vorwiegend für die Auswahl von eignen Probleme der Auswahl und Überprüfung geklärt werden: Zählen sie zur Kaderreserve der Partei oder staatlicher Organe? - Stehen sie auch in bestimmten politischen und politischoperativen Situationen sowie in Spannungssituationen dem Staatssicherheit zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten, die Parteiund Staatsführung umfassend und objektiv zu informieren und geeignete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einzuleiten. Nunmehr soll verdeutlicht werden, welche konkreten Aufgabenstellungen sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen.

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