Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 551

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 551 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 551); Gesetzblatt Teill Nr. 56 Ausgabetag: 14. Dezember 1973 551 §4 Kontoführung , Die Räte entscheiden, von welchen Bibliotheken ein Haushaltsunterkonto zum Gesamthaushaltskonto des Rates oder ein Haushaltsnebenkonto zum Haushaltsunterkonto der Abteilung Kultur zu führen ist. Die Konten der Bibliotheken unterliegen nicht dem obligatorischen monatlichen Ausgleich durch die zuständige Filiale der kontoführenden Bank. Die kassenmäßige Durchführung des Haushaltes einschließlich der Kassenplanung richtet sich im einzelnen nach der Ersten Durchführungsbestimmung vom 16. Juni 1969 zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik Kassenordnung des Staatshaushaltes (GBL II Nr. 53 S. 353). §5 Materielle Interessiertheit I (1) Jede Bibliothek bildet einen Prämien-, Kultur- und Sozialfonds. . (2) Die Planung und Bildung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds erfolgt auf der Basis eines Grundbetrages von 340 M je Vollbeschäftigteneinheit (VbE) entsprechend dem bestätigten Stellenplan. Bei Einrichtungen, die 1972 bereits höhere Zuführungen je VbE hatten, ist der Betrag auf Entscheidung des Rates nach den Ist-Zuführungen je VbE des bestätigten Stellenplanes für das Jahr 1972 festzulegen. (3) Bis zu 80 % des nach Abs. 2 geplanten Prämien-, Kultur-und Sozialfonds können bereits im Laufe des Planjahres eingesetzt werden. (4) Bei Erfüllung des bestätigten Planes der Aufgaben kann der nach Abs. 2 gebildete Prämien-, Kultur- und Sozialfonds in voller Höhe verwendet werden. Bei Übererfüllung des bestätigten Planes der Aufgaben bzw. beispielgebenden Leistungen und Aktivitäten der Bibliothek entscheidet der Rat bei der Jahresrechenschaftslegung jedoch spätestens bis zum 15. März des folgenden Jahres über weitere Zuführungen zum Prämien-, Kultur- und Sozialfonds. Die zusätzliche Zuführung darf 15 % des nach Abs. 2 gebildeten Fonds nicht überschreiten. Die erforderlichen zusätzlichen Zuführungen erfolgen aus dem Haushalt des Rates, soweit sie der Bibliothek nicht aus Mehreinnahmen bzw. nicht verbrauchten Mitteln des Abrechnungsjahres zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung des Planes der Aufgaben kann der Rat anläßlich der Jahresrechenschaftslegung über eine anteilige Minderung bis zu 20 % des nach Abs. 2 geplanten Prämien-, Kultur- und Sozialfonds entscheiden. (5) Prämienmittel sind vorrangig zur Prämiierung solcher Mitarbeiter der Bibliothek einzusetzen, die maßgeblich zur Erfüllung der Aufgaben beigetragen haben. Die Prämiierung des Leiters wird vom zuständigen Mitglied des Rates in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung festgelegt. §6 Übertragbarkeit Nicht verbrauchte Mittel des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds’ der Bibliotheken sind auf das nächste Jahr zu übertragen. §7 Gesellschaftliche Bibliotheksarbeit (1) An Leiter von Ausleihstellen und von anderen nicht hauptberuflich geleiteten Einrichtungen in städtischen Bibliotheksnetzen kann von der Bibliothek ein Entgelt bis zu 0,20 M je Entleihung der Ausleihstelle oder Einrichtung gezahlt werden. Ein bisher gezahltes höheres Entgelt ist dem betreffenden Mitarbeiter personengebunden weiterzuzahlen. (2) Zur zusätzlichen Prämiierung besonders verdienstvoller Mitarbeiter nach Abs. 1 werden im Rahmen des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds Prämienmittel bereitgestellt. Dafür werden dem Prämien-, Kultur- und Sozialfonds zusätzlich Mittel in Höhe von 6,5 % des für die Mitarbeiter nach Abs. 1 geplanten Entgeltes zugeführt. (3) Andere im Rahmen der gesellschaftlichen Bibliotheksarbeit besonders aktive Bürger, wie Mitglieder des Bibliotheksbeirates, Literaturpropagandisten usw., können vom Leiter der Bibliothek ihrem Betrieb bzw. dem Rat zur Auszeichnung vorgeschlagen werden. II. Nebenberuflich geleitete staatliche AUgemeinbibliotheken §8 (1) Die Leiter nebenberuflich geleiteter Bibliotheken reichen dem Rat Pläne der Aufgaben nach Anlage 2 ein. Die Pläne der Aufgaben können über die Kennziffern nach Anlage 2 hinaus weitere kulturpolitische, "literaturpropagan-distische oder arbeitsorganisatorische Aufgaben enthalten, soweit diese abrechenbar sind. Die Pläne werden vom Rat im Rahmen des von der Volksvertretung beschlossenen Gesamtplanes bestätigt. (2) Das Entgelt für nebenberuflich tätige Leiter der Bibliotheken wird nach der Anzahl der erzielten Entleihungen gezahlt. Für jede Entleihung ist der Betrag von 0,30 M als Entgelt vom Rat zu zahlen. Die Entleihungen sind vom Leiter der Bibliothek entsprechend den für die Bibliotheksstatistik geltenden Rechtsvorschriften zu erfassen. (3) Die Räte in Gemeinden unter 500 Einwohnern sind berechtigt, zusätzlich zu dem Entgelt nach Abs. 2 einen monatlichen Beitrag bis zu 20 M zu beschließen und an den nebenberuflich tätigen Leiter der Bibliothek zu zahlen. (4) Das Entgelt wird in monatlicher oder sofern der Leiter der Bibliothek einverstanden ist in vierteljährlicher Abschlagzahlung und in einer Endrate zu Beginn des nächsten Jahres auf der Grundlage der bibliotheksstatistischen Jahreserhebung gezahlt. (5) Für jede nebenberuflich geleitete staatliche Allgemeinbibliothek wird ein Prämien-, Kultur- und Sozialfonds in Höhe von 6,5 % des geplanten Jahresentgeltes (bestätigte Planzahl der Entleihungen multipliziert mit 0,30 M) gebildet. Für die Nutzung des Prämien-, Kultur- und Sozialfonds gelten § 5 Abs. 4 und § 6 sinngemäß. (6) Für die Ersatzbeschaffung von Literatur und Tonträgern und für die Bestandserweiterung gilt § 3 Abs. 4, für Vertragsbeziehungen mit Genossenschaften, Betrieben usw. gilt § 3 Abs. 5 entsprechend. (7) Für Bibliotheken, die 12 000 Entleihungen und mehr im Jahr erreichen, ist eine hauptberufliche Leitung teil- oder vollbeschäftigt anzustreben (Vergütung entsprechend dem 21. Nachtrag vom 31. Januar 1967 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten in den staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik lfd. Nr. 4). III. Schlußbestimmungen §9 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 10. Dezember 1970 über die Leistungsfinanzierung in den staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (GBl. II 1971 Nr. 2 S. 20) außer Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1973 Der Minister für Kultur Hoff mann;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität ist gemäß dem Gesetz über die Bildung Staatssicherheit und den darauf basierenden Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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