Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 550

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 550 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 550); 550 Gesetzblatt Teill Nr. 56 Ausgabetag: 14. Dezember 1973 Anordnung über die Planung, Finanzierung und Abrechnung der staatlichen Allgemeinbibliotheken vom 1. Dezember 1973 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft wird für die Planung, Finanzierung und Abrechnung der staatlichen Allgemeinbibliotheken folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die hauptberuflich geleiteten staatlichen Allgemeinbibliotheken und für die Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken der Bezirke. (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die nebenberuflich geleiteten staatlichen Allgemeinbibliotheken, soweit dies im § 8 festgelegt ist. (3) Der im folgenden gebrauchte Begriff Bibliotheken umfaßt die vorgenannten bibliothekarischen Einrichtungen. I. Hauptberuflich geleitete staatliche Allgemeinbibliotheken §2 Aufgaben der örtlichen Räte und Leiter der Bibliotheken (1) Grundlage der Planung, Finanzierung und Abrechnung sind die vom zuständigen Rat im folgenden Rat bzw. Räte genannt auf der Grundlage der für die staatlichen Allgemeinbibliotheken bzw. die Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken der Bezirke geltenden Rechtsvorschriften* festgelegten Aufgaben und Orientierungen. (2) Die Leiter der Bibliotheken stellen unter Mitwirkung der Gewerkschaftsleitung sowie unter Einbeziehung der Mitarbeiter und des Bibliotheksbeirates auf der Grundlage der vom Rat festgelegten Aufgaben' und Orientierungen nach Abs. 1 und auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften sowie der Beschlüsse der zuständigen Volksvertretungen den Plan der Aufgaben sowie den Volkswirtschafts- und Haushaltsplan auf. Die Pläne werden vom Rat im Rahmen des von der Volksvertretung beschlossenen Gesamtplanes bestätigt. Die bestätigten Pläne bilden die Grundlage für die Ausarbeitung des Arbeitsplanes durch den Leiter der Bibliothek. (3) Die Räte regeln auf der Grundlage der dafür geltenden Rechtsvorschriften die Rechte und Pflichten der Leiter der Bibliotheken bei der Aufstellung, Durchführung und Kontrolle der Pläne. In diese Regelungen sind die Rechte der Leiter der Bibliotheken zum Abschluß von Kooperationsverträgen entsprechend § 2 Abs. 4 der Fünften Durchführungsbestimmung zur Bibliotheksverordnung einzubeziehen. Bibliotheksverordnung vom 31. Mal 1968 (GBl. n Nr. 78 S. 565); Fünfte Durchführungsbestimmung vom 27. Januar 1971 zur Bibliotheksverordnung - Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der den örtlichen Räten unterstehenden staatlichen Allgemeinbibliotheken (GBl. II Nr. 24 S. 209) und dazu erlassene Richtlinie des Ministers für Kultur vom 24. Februar 1971 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur 3/1971 Teil I lfd. Nr. 5); Sechste Durchführungsbestimmung vom 5. Januar 1972 zur Bibliotheksverordnung Aufgaben und Arbeitsweise der Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken der Bezirke - (GBl. II Nr. 3 S. 26) und dazu erlassene Anweisung vom 5. Januar 1972 über das Rahmenstatut für die Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken der Bezirke (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur 2/1972 Teil I lfd. Nr. 4). (4) Die Leiter der Bibliotheken sind dafür verantwortlich, daß die für die Planung, Finanzierung und Abrechnung erforderlichen Angaben nach den für die Bibliotheksstatistik geltenden Rechtsvorschriften erfaßt werden. (5) Die Leiter der Bibliotheken rechnen die Planerfüllung gegenüber dem Rat ab. Dieser prüft und entscheidet über die Planabrechnung. Die Bestätigung der Planabrechnung ist Voraussetzung für die Zuerkennung der Mittel für die materielle Interessiertheit entsprechend § 5. §3 Planung und Finanzierung (1) Die Pläne der Aufgaben sind nach den in der Anlage 1 aufgeführten Kennziffern, die Pläne der Aufgaben der Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken der Bezirke nach bibliotheksspezifischen Kennziffern des Rates aufzustellen und abzurechnen. Die Pläne der Aufgaben können über die Kennziffern hinaus auf der Grundlage der Fünften bzw. Sechsten Durchführungsbestimmung zur Bibliotheksverordnung kulturpolitische, wissenschaftliche, literaturpropagandistische (einschließlich bibliographische) oder arbeitsorganisatorische Schwerpunktvorhaben enthalten, soweit diese abrechenbar sind. Der Rat legt bei der Bestätigung des Planes der Aufgaben fest, welche Schwerpunktvorhaben und Kennziffern für die volle Inanspruchnahme des Prämien-, Kultur-und Sozialfonds nach § 5 zugrunde zu legen sind. (2) Werden der Bibliothek im Laufe der Plandurchführung zusätzliche Aufgaben übertragen, ist vom Rat zu entscheiden, welche materiellen und finanziellen Mittel zusätzlich bereitgestellt werden bzw. von welchen Aufgaben die Bibliothek zu entbinden ist. (3) Die Haushaltspläne der Bibliotheken sind brutto gemäß der Systematik des Staatshaushaltes der Deutschen Demokratischen Republik aufzustellen. (4) Im Rahmen des Haushaltes der Räte werden den Bibliotheken Haushaltsmittel in der Höhe zur Verfügung gestellt, wie sie zur Finanzierung der im bestätigten Plan der Aufgaben festgelegten Aufgaben und zur weiteren Durchsetzung der Fünften bzw. Sechsten Durchführungsbestimmung zur Bibliotheksverordnung notwendig sind. Der Planung der Mittel für die Anschaffung von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen, Tonträgern und anderer, für die Ausleihe an die Leser und die Benutzung in Räumen der Bibliothek bereitzustellender Literatur bzw. Informationsmittel sind zugrunde zu legen: für die Ersatzbeschaffung die Normative der Anlage 3 (für die Ersatzbeschaffung in den Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken der Bezirke gelten die in der Anlage 3 festgelegten Normative für Belletristik, Kinderliteratur und Schallplatten; für wissenschaftliche und Fachliteratur legen die Räte die Höhe der Mittel selbständig fest), für di! Bestandserweiterung die Richtlinie des Ministers für Kultur über die Bestandserweiterung in staatlichen Allgemeinbibliotheken bzw. Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken der Bezirke.* (5) Mittel, die von Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen den Bibliotheken auf der Grundlage von Verträgen bzw. Vereinbarungen für Bestandsaufbau, Bestandserschließung, Literaturpropaganda und ähnliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, sind in den Bibliotheken als „Einnahmen aus ökonomischen Beziehungen“ auszuweisen. Diese Mittel stehen den Bibliotheken für die in den Vereinbarungen festgelegten Zwecke zur Verfügung. (6) Überdurchschnittliche Ergebnisse bzw. ernsthafte Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Erfüllung des Planes der Aufgaben sind umgehend dem Rat mitzuteilen und zu begründen. ♦ Wird in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur veröffentlicht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Straftaten, vor allem provokativ-demonstrative Handlungen, zu verhindern und zurückzudrängen; die ideologische Erziehungsarbeit der Werktätigen zu verstärken, der politisch-ideologischen Diversion entgegenzuwirken sowie die Wirksamkeit von Aktivitäten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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