Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 121 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 121); 121 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1973 Berlin, den 26. März 1973 Teil I Nr. 14 Tag * Inhalt Seite 21.2.73 Verordnung über das Musterstatut der Produktionsgenossenschaften des Handwerks 121 21. 2. 73 Verordnung über das Statut der Handwerkskammern der Bezirke 126 5.2.73 Anordnung über die Umbewertung volkseigener gebrauchter Grundmittel 128 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 128 Verordnung über das Musterstatut der Produktionsgenossenschaften des Handwerks Handwerks aufgenommen oder bis zum 31. Dezember 1973 weiter im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigt werden, wenn das zur Erfüllung der staatlichen Planauflagen notwendig ist. vom 21. Februar 1973 Zur weiteren Entwicklung und Förderung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks wird folgendes verordnet: §1 . Das in der Anlage veröffentlichte Musterstatut der Produk-/ tionsgenossenschaften des Handwerks wird für verbindlich erklärt. §2 (1) Zur Registrierung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks wird beim Rat des Kreises ein Register geführt. (2) Mit der Eintragung in das Register erlangt die Produktionsgenossenschaft des Handwerks Rechtsfähigkeit. §3 Die Produktionsgenossenschaften des Handwerks unterliegen der Pflichtrevision durch den VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung. §4 (1) Die Bildung und Verwendung der genossenschaftlichen Fonds sowie die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen für das Jahr 1973 erfolgen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung geltenden Rechtsvorschriften. Die §§ 6, 7 und 10 Absätze 1, 2 und 5 des Musterstatuts sind erst ab 1. Januar 1974 anzuwenden. (2) Der zuständige Rat des Kreises hat gemeinsam mit Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung Werktätige im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigen, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, die die Einhaltung des § 8 Abs. 1 des Musterstatuts bei voller Erfüllung der staatlichen Planauflagen gewährleisten. (3) Der zuständige Rat des Kreises kann den im Abs. 2 genannten Produktionsgenossenschaften des Handwerks genehmigen, daß bisher im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigte Werktätige als Mitglied in die Produktionsgenossenschaft des §5 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. §6 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 18. August 1955 über Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl. I Nr. 72 S. 597), Dritte Durchführungsbestimmung vom 1. Juni 1966 zur Verordnung über Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl. II Nr. 77 S. 483), Vierte Durchführungsbestimmung vom 25. Februar 1970 zur Verordnung über Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl. II Nr. 23 S. 175). (3) Die Erste Durchführungsbestimmung vom 14. Oktober 1955 zur Verordnung über Produktionsgenossenschaften des Handwerks Registrierung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl. I Nr. 89 S. 697) ist bis zur Neuregelung des Verfahrens zur Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie der Registrierung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks weiter anzuwenden. Berlin, den 21. Februar 1973 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Rauchfuß Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik führen, sowie aus eigner. Initiative feindlich-negative Aktivitäten gegen die Deutsche Demokratische Republik,. ihre. Staats- und Gesellschaftsordnung insgesamt sowie spezieller Bereiche, wie zum Beispiel die grundsätzliche Trennung der vorbestraften Verhafteten von nicht vorbestraften Verhafteten; die Trennung von Verhafteten und Strafgefangenen und von Jugendlichen und Erwachsenen.

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