Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 69); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1958 Berlin, den 22. Januar 1958 Nr. 6 Tag Inhalt Seite 9. 1.58 Gesetz über den Außenhandel der Deutschen Demokratischen Republik 69 9.1.58 Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues 69 14.1.58 Erste Durchführungsbestimmung zum Strafregistergesetz. 1. Strafregister-Durchführungsbestimmung (1. StRDB) 71 9. 1.58 Anordnung Nr. 3 über Reisekosten Vergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung 72 Gesetz über den Außenhandel der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 9. Januar 1958 § 1 Der Außenhandel der Deutschen Demokratischen Republik ist staatliches Monopol. § 2 Das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel lenkt und leitet den Außenhandel auf der Grundlage des staatlichen Monopols nadi den von der Volkskammer und den vom Ministerrat festgelegten Grundsätzen der Außenhandelspolitik. § 3 Der Ministerrat regelt in einer Verordnung die Grundsätze für die Durchführung des Außenhandels. § 4 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem dreizehnten Januar neunzehnhundertachtundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den zweiundzwanzigsten Januar neunzehnhundertachtundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik i In Vertretung: Dr. Dieckmann Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues. Vom 9. Januar 1958 § 1 Die örtlichen Organe der Staatsmacht haben das Recht, volkseigene Wohnungsverwaltungen in finanzplangebundene Rechtsträger des Volkseigentums umzuwandeln oder neu zu gründen. Diese finanzplangebundenen Rechtsträger sind volkseigene Betriebe und juristische Personen im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. § 2 (1) Die volkseigenen Betriebe der Wohnungsverwaltung führen die Bezeichnung: VEB Kommunale Wohnungsverwaltung mit dem Zusatz der für den Sitz maßgebenden territorialen Einheit. In dem Umwand-lungs- oder Gründungsbeschluß sind Sitz und Bezeichnung festzulegen. (2) Dasselbe gilt für Wohnungsverwaltungen, die bisher schon finanzplangebundene Rechtsträger waren, § 3 Die VEB Kommunale Wohnungsverwaltung haben die Aufgabe, den vorhandenen volkseigenen Wohnhausbesitz zu verwalten und neu errichtete volkseigene Gebäude in Verwaltung zu nehmen. Es können ihnen weitere Aufgaben durch gesetzliche Bestimmungen oder Beschlüsse der örtlichen Räte übertragen werden. § 4 Die örtlichen Volksvertretungen bestimmen und kontrollieren a) die Aufteilung des jeweiligen Bauvolumens auf die verschiedenen Formen des Wohnungsbaues, b) die Ausgabe von Obligationen durch die VEB Kommunale Wohnungsverwaltung bis zur Höhe der jährlich im Volkswirtschaftsplan festgelegten Mittel für den Wohnungsbau. § 5 Außerdem dienen der Finanzierung der Neubauaufgaben folgende Geldmittel: 1. Die dem örtlichen! zur.Ve.tfügung gestell* 8ssmr 'iz;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schlußbestimmunqen. Zur konsequenten Durchsetzung der in dieser Anweisung getroffenen Festlegungen sind in allen Kreis- und Objektdienststellen unter Einbeziehung der Beauftragten des Leiters der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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