Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 115/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 115/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 115/2); ?13. Richtlinien fuer die Ausuebung des Ermessens bei Entfernung und Ausschluss von Einzelpersonen Bei der Nachpruefung all dieser Faelle ist von den grundsaetzlichen Fragen auszugehen, ob eine Person im Sinne der in Artikel 2 dieser Direktive gegebenen Begriffsbestimmung mehr als nur nominell der Nationalsozialistischen Partei, angehoert hat oder nicht. In Zweifelsfaellen sollen Leute nicht eingestellt oder in Beschaeftigung behalten werden, falls andere politisch zuverlaessigere, wenn auch sachlich weniger geeignete Personen zur Verfuegung stehen. Solchen Personen sind nach Moeglichkeit nur Posten von geringerer Verantwortung zu geben, bis sie ihre politische Zuverlaessigkeit bewiesen haben. Es ist wesentlich, dass die leitenden deutschen Beamten an der Spitze von Provinzen, Regierungsbezirken und Kreisen erwiesene Gegner des Nationalsozialismus sind, selbst wenn dies die Anstellung von Personen nach sich zieht, deren Eignung, ihren Aufgabenkreis zu erfuellen, geringer ist. Ausgefertigt in Berlin, den 12. Januar 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefassten Originaltexte- dieses Gesetzes sind von V. Soko-lowsky, General der Armee, B. tf. Robertsoji, Generalleutnant, Oliver P. Echols, Generalmajor, und L. Koeltz, Armeekorps-General, unterzeichnet.) 31 , DIREKTIVE Nr. 26 Regelung der Arbeitszeit Der Kontrollrat ordnet hiermitan: 1. Die deutschen Behoerden werden sofort die Einfuehrung desregelmaessigen Achtstundenarbeitstages oder der regelmaessigen 48-Stunden-Arbeitswoche fuer alle Arbeitnehmer in Angriff nehmen. 2. Ausnahmen von dieser regelmaessigen Arbeitszeit sind in der Landwirtschaft zulaessig, ferner bei anderen Arbeiten, wie schweren, gefaehrlichen oder zeitweise aussetzenden Arbeiten, deren Eigenart die Einhaltung der regelmaessigen Arbeitszeit ungeeignet macht. Derartige Ausnahmen koennen von den zustaendigen deutschen Behoerden genehmigt werden, jedoch Kann die Militaerregierung ihre Zustimmung hierzue verweigern, 3. Die Militaerregierung Kann fuer Industriezweige, Unternehmen oder Fabriken im Interesse einer 115;
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Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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