Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 42/2

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 42/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 42/2); ? 18 DIREKTIVE Nr. 16 Bewaffnung der deutschen Polizei Der Kontrollrat verfuegt wie folgt; 1. Um die deutsche Polizei in die Lage zu versetzen, sich an der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung tatkraeftig beteiligen zu koennen, muss sie so bald wie moeglich mit Waffen ausgestattet werden. Die Neubewaffnung wird unter folgenden Bedingungen erfolgen: a) Mit Ausnahme der Gendarmerie und der Grenzpolizei, die mit Karabinern ausgestattet werden koennen, wird die Polizei keine gaenzlich automatischen Waffen oeder andere Waffen zugeleilt bekommen als Pistolen, Revolver und Knuettel. b) Um die Ueberwachung von Feuerwaffen und Munition in deutschem Besitze zu erleichtern und jede Rechtfertigung fuer die weitere Herstellung von Feuerwaffen und Munition in Deutschland auszuschalten, wird die Wiederbewaffnung der deutschen Polizei durch die Zuteilung von ausserhalb Deutschlands hergestellten Feuerwaffen erfolgen. c) Um die Aufsicht ueber die an die deutsche Polizei ausgehaendigten Waffen zu erleichtern, werden alle Waffen mit einem deutlichen Kennzeichen versehen. d) Die Wiederbewaffnung der Polizeibeamten darf erst nach der Durchfuehrung der Entnazifizierung und der Entfernung aller der Militaer- * regierung feindlich gesinnten Elemente stattfinden. Weiterhin wird das Personal der Polizei erst nach seiner Ausbildung in den ihr zugewiesenen Aufgaben wieder bewaffnet werden. e) Vor der Ausgabe von Waffen muss ein allij ierter Beamter des oeffentlichen Sicherheiten dienstes der Militaerregierung fuer den guten Erfolg der Ausbildung buergen und die Versicherung abgeben, dass die Wiederbewaffnung gerechtfertigt ist. f) Die Ueberwachung der Beschaffung und Verteilung der Polizeiwaffen und Mrynition wird durch die Forderung einer schriftlichen Buchfuehrung ueber den Waffenbestand seitens jeder Polizeistelle erfolgen. Der Verlust einet Waffe muss von der deutschen Polizei unverzueglich der Militaerregierung schriftlich gemeldet werden. 2. Bis zur Beschaffung und Verteilung von Feuerwaffen nichtdeutscher Herkunft darf die deutsche Polizei in Ermangelung der in ? lb beschriebenen Waffen mit anderen zweckmaessigen Waffen ausgestattet werden. Ausgefertigt in Berlin, den 6. November 1945. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefassten Originaltexte dieser Direktive sind von V. Soko-lowsky, General der Armee; ?. P. Echols,,Generalmajor? ?. ?. Robertson, Generalleutnant, und L. Koeltz, Armeekorps-General, unterzeichnet.) 42;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 42/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 42/2) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 42/2 (ABlKR Dtl. 1946, S. 42/2)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit ist nach der Einleituna des Ermittlunqsverfahrens auch lutch die Unter-suchungsabteilung umfassend zu gewährleisten. Das Herauslösen der im Operativen Vorgang eingeys irrten ist fortzuführen.

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