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Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1946, Seite 42/1

Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 42/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 42/1);  18 DIREKTIVE Nr. 16 Bewaffnung der deutschen Polizei Der Kontrollrat verfügt wie folgt; 1. Um die deutsche Polizei in die Lage zu versetzen, sich an der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung tatkräftig beteiligen zu können, muß sie so bald wie möglich mit Waffen ausgestattet werden. Die Neubewaffnung wird unter folgenden Bedingungen erfolgen: a) Mit Ausnahme der Gendarmerie und der Grenzpolizei, die mit Karabinern ausgestattet werden können, wird die Polizei keine gänzlich automatischen Waffen öder andere Waffen zugeleilt bekommen als Pistolen, Revolver und Knüttel. b) Um die Überwachung von Feuerwaffen und Munition in deutschem Besitze zu erleichtern und jede Rechtfertigung für die weitere Herstellung von Feuerwaffen und Munition in Deutschland auszuschalten, wird die Wiederbewaffnung der deutschen Polizei durch die Zuteilung von außerhalb Deutschlands hergestellten Feuerwaffen erfolgen. c) Um die Aufsicht über die an die deutsche Polizei ausgehändigten Waffen zu erleichtern, werden alle Waffen mit einem deutlichen Kennzeichen versehen. d) Die Wiederbewaffnung der Polizeibeamten darf erst nach der Durchführung der Entnazifizierung und der Entfernung aller der Militär- * regierung feindlich gesinnten Elemente stattfinden. Weiterhin wird das Personal der Polizei erst nach seiner Ausbildung in den ihr zugewiesenen Aufgaben wieder bewaffnet werden. e) Vor der Ausgabe von Waffen muß ein allij ierter Beamter des öffentlichen Sicherheiten dienstes der Militärregierung für den guten Erfolg der Ausbildung bürgen und die Versicherung abgeben, daß die Wiederbewaffnung gerechtfertigt ist. f) Die Überwachung der Beschaffung und Verteilung der Polizeiwaffen und Mrynition wird durch die Forderung einer schriftlichen Buchführung über den Waffenbestand seitens jeder Polizeistelle erfolgen. Der Verlust einet Waffe muß von der deutschen Polizei unverzüglich der Militärregierung schriftlich gemeldet werden. 2. Bis zur Beschaffung und Verteilung von Feuerwaffen nichtdeutscher Herkunft darf die deutsche Polizei in Ermangelung der in § lb beschriebenen Waffen mit anderen zweckmäßigen Waffen ausgestattet werden. Ausgefertigt in Berlin, den 6. November 1945. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von V. Soko-lowsky, General der Armee; О. P. Echols,,Generalmajor? В. И. Robertson, Generalleutnant, und L. Koeltz, Armeekorps-General, unterzeichnet.) 42;
Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 42/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 42/1) Amtsblatt des Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946, Seite 42/1 (ABlKR Dtl. 1946, S. 42/1)

Dokumentation Amtsblatt Alliierter Kontrollrat Deutschlands 1946; Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats (ABlKR) in Deutschland 1946 (ABlKR Dtl. 1946), Alliiertes Sekretetariat des Kontrollrats in Deutschland (Hrsg.), Berliner Kulturbuch-Vertrieb, Berlin 1946. Das Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland 1946 beginnt mit der Nummer 3 am 31. Januar 1946 auf Seite 36 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1946 auf Seite 253. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte in englischer, russischer, französischer und deutscher Sprache herausgegebene Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland (ABlKR Dtl. 1946, Nr. 3-13 v. 31.1.-31.12.1946, S. 36-253).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise des Auftretens der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane muß dem Bürger bewußt werden, das alle Maßnahmen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Sammlung. tMvoh Spionageinformationen und der Durchführung anderer subversiver ikgVgfgglfandlungen. die Werbung von Spionen sowie das Verbindungswesen. das Vorgehen zur Unterwanderung.

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