Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden 1988, Seite 10

Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 10 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 10); - 10 - 000013 WS JHS oOül - 505/88 In entsprechenden Antwortschreiben der BRD-Organe auf Auslieferungsersuchen der DDR wird jedoch eine Auslieferung der Täter abgelehnt und unter Bezugnahme auf § 9 der Strafprozeßordnung der BRD darauf verwiesen, daß ihre Zuständigkeit durch den Gerichtsstand des Ergreifungsortes gegeben sei, wobei dieser als dem Gerichtsstand des Tatortes gleichwertig behandelt wird. Rach allgemein anerkannten Rechts-gruhdsätzen handelt es sich beim Gerichtsstand des Ergreifungsortes jedoch ausschließlich um eine innerstaatliche Regelungsmöglichkeit gerichtlicher Zuständigkeit, keinesfalls aber um eine Regelung im zwischenstaatlichen Rechtsverkehr, die eine Ablehnung der Auslieferung von Mördern rechtfertigt. Die Anwendung dieser Strafprozeßrechtsnorm durch die BRD behindert nicht nur eine wirksame und gerechte Strafverfolgung, sondern negiert die gegenseitigen Rechte und Interessen von Staaten bei der Verfolgung solcher Verbrechen gegen das menschliche Leben. Sie widerspricht auch dem Artikel 7 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD vom 21. Dezember 1972, wonach sich die vertragsschließenden Seiten verpflichten, die Zusammenarbeit unter anderem auf dem Gebiet des Rechtsver- 5 kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der .DDR in der Praxis konsequent Rechnung getragen. Das wird am Beispiel der Auslieferung des Angehörigen der Bundeswehr an die BRD deut lieh, der am 31. 10. 1972 seine Ehefrau getötet hatte und zum Zwecke, sich der Strafverfolgung zu entziehen, in die 5 Vgl. Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 21, Dezember 1972;
Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 10 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 10) Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 10 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 10)

Dokumentation: Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden, Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 1-37).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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