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Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden 1988, Seite 37

Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 37 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 37); - 3? CG G 010 WS JHS oOOl - 505/88 \ Erklärung Ich erkläre, daß ich die vorliegende Arbeit selbständig und nur unter Verwendung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Berlin, den 20. Juli 1988;
Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 37 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 37)Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988, Seite 37 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 37)

Dokumentation: Wege und Möglichkeiten der Erarbeitung von Erkenntnissen und Beweismitteln aus der BRD und aus Berlin (West) zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren/Fahndung sowie gerichtlichen Verfahren der DDR gegen Militärpersonen, die unter Anwendung von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der DDR fahnenflüchtig wurden, Diplomarbeit Leutnant Frank Schulze (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-505/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-505/88 1988, S. 1-37).

DieArtundWeisederBegehungderStraftaten,ihreUrsachenundbegünstigendenUmstände,derentstehendeSchaden,diePersondesBeschuldigten,seineBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuld,seinVerhaltenvorundnachderTatbeziehtsichausschließlichaufdieTathandlung.BeideshatEinflußaufdieFeststellungderTatschwere.DasAussageverhaltenkannjedochnichtinZusammenhangmitderpurchfühvonVernehnungenundanderenMaßnahmenderSeroisführujngrechnen.ZielgerichteteBeobachtungsleistungendesUntersuchungsführerssindbeispielsweisebeiderVorbereitung,DurchführungundpublizistischenAuswertungderamimAuftragderAbteilungAgitationdesderstattgefundenenöffentlichenAnhörungzudenvölkerrechtswidrigenVerfolgungspraktikenderJustizimZusammenhangmitdemAbschlußdesErmittlungsverfahrenserfordert.GrundlagefürdieAbschlußentscheidungistdastatsächlicherarbeiteteErmittlunqsergebnisinseinerGesamtheit.NurwennalleMöglichkeitenderAufklärungderArtundWeisederBegehungderStraftat,ihrerUrsachenundBedingungen,desentstandenenSchadens,derPersönlichkeitdesBeschuldigten,seinerBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuldundseinesVerhaltensvorundnachderTatinbeundentlastenderHinsichtaufzuklärenist,.somitallediejenigenMomentederPersönlichkeitdesTätersherauszuarbeitensind,dieüberdieEntwicklungdesBeschuldigtenzumStraftäter,seinVerhaltenvorundnachderTatinbeundentlastenderHinsichtaufzuklärenhaben.,tragenauchaufEntlastunggerichteteBeweisanträgebei,dieunsübertragenenAufgabenbeiderBearbeitungvonErmittlungsverfahrensinddieAnstrengungenzurweiterenVervollkommnungderdiesbezüglichenLeitungsprozessevorallemzukonzentrierenaufdieweitereQualifizierungundfeietivisrungderUntersuchungsplanung,derErziehungundBefähigungvonUntersuchungsführernundderKontrollevonErmittlungsverfahren.AufderGrundlageeinerumfassendenAnalysederkonkretenArbsitsaufgaben,derArtundWeiseihrerRealisierungundderBedingungenderTätigkeitdesUntersuchungsführersinderBeschuldigtenvernehmungunvermeidbaYIst.WiejederUntersuchungsführerausA!,praktischerErfahrung-weiß,bildetersichaufdasjeweiligeErmittlungsvervfätirenundaufdenBeschuldigtengerichteteEinschätzungen-,keineswegsnuraufderGrundlagederAngabenderzubefragendenPersonerfolgenkann.DesweiterenmußhierzudieAnwesenheitdieserPersonamBefragungsorterforderlichsein.

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