Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 310

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 310 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 310); 310 VVS OHS oOOl - 234/84 i .Der Verhaftete Bürger der BRD, plante, wie durch das Untersu- chungsorgan im Dezember 1980 in Erfahrung gebracht werden konnte, einen Ausbruchsversuch mit Geiselnahme. Zu diesem Zweck trainierte er sich körperlich, um auf der Grundlage seiner in der Bundeswehr erhaltenen Spezialausbildung, sein Vorhaben verwirklichen zu können. Er zog folgende Möglichkeiten in Betracht: Geiselnahme während der Führung zum Aufenthalt im Freien, 'bei der medizinischen Behandlung durch vorgetäuschte SeIbstbeschädigung, während der Gerichtsverhandlung oder anläßlich eines Besuches mit einem Diplomaten der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR. Er kalkulierte auch einen möglichen Schußwaffeneinsatz gegen seine Person mit ein, wobei er durch seinen Tod während der Urite rsuc.hu ng s-haft dem Ansehen des MfS schaden wollte. Durch die rechtzeitige Einleitung wirksamer, vor allem vorbeugender Sicherungsmaßnahmen, wurde das Vorhaben des gp konsequent unterbunden. Unmittelbar nach der Führung zur Beschuldigtenvernehmung unternahm der Verhaftete-Щ am 5. 4. 1977 einen gewaltsamen Angriff auf den Untersuchungsführer . Durch den noch in der Nähe befindlichen. Vor-führoffizier sowie durch weitere infolge Alarmauslösung herbeigerufene Sicherungs- und Ko nt rollк raf t s der Abteilung XIV konnte der physisch starke Verhaftete überwältigt werden. Versuchte Geiselnahmen ereigneten sich auch bei dem Aufenthalt im Freien, wie bereits im 2. Abschnitt der Arbeit nachgewiß sen wurde. Diese und andere Vorkommnisse belegen, daß Führungen in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt des MfS sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungshaftänstalt, Leitern und andere Geräte und Gegenstände, die Fluchtvorhaben begünstigen oder überhaupt erst ermöglichen. Ein Maximum an Ordnung und Sicherheit bei allen Führungen von Verhafteten in der Uritersuchungshaftanstalt wird dann erreicht, wenn die bestehenden innerdienstlichen Weisungen strikt eingehalten werden, wie insbesondere;daß im Verwahrbereich der Untersuchungshaft-anstalt keine.Waffen getragen und keine Waffen und Munition gelagert werden dürfen, Angehörige der Referate Sicherung und Kontrolle beim unmittelbaren Sicherunqs-- und Ko nt rolldienst im Verwehrbereich keine Verwahrraumschlü’ssel besitzen dürfen-und in -der Untersuchunq.shaftan- - - . ■' - -- -■ - - , . - - - , -w'. - I -I - stalt mehrere Schloß- und. Schließsysteme vorhanden sein müssen. Damit wird vorbeugend gewährleistet, daß Verhaftete bei tätlichen Angriffen auf Sicherungs- und Korrt rollkräf te und andere Personen der Untersu-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 310 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 310) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 310 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 310)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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