Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 309

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 309 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 309); VVS DHS oOOl - 234/84 I ft Л n 0 A q У V V ei V J 309 Deshalb sind an die Führungen Verhafteter außerhalb der Verwahrräume im Interesse der Sicherheit sehr hohe Anforderungen zu stellen, die vor allem durch einen Komplex vorbeugender Maßnahmen realisiert wer-den müssen. Wie die Praxis im Untersuchungshaftvollzug zeigt, hatten insbesondere Pläne und Versuche Verhafteter, sich durch Flucht oder Ausbruch dem 4St ra fve г f ah ren zu entziehen, Terror- und andere operati bedeutsame Gewaltakte, insbesondere Geiselnahmen, zu begehen, um auf diese Weise die Entlassung aus der Untersuchungshaft, die Übersiedlun in das kapitalistische Ausland bzw. nach Westberlin zu erzwingen, ihr Ausgangspunkt in erlangten Kenntnissen Verhafteter über das Siche-rungs- und Kont rollsystern und über die Regimeverhältnisse in der Untersuchungshaftanstalt . In den Untersuchungshaftanstalterl des MfS wurden in den letzten Oah-ren mehrere Fälle bekannt, daß Verhaftete Geiselnahmen planten und vorbereiteten mit dem Ziel, einen Ausbruch aus der Untersuchungshaft-anstalt zu erzwingen. Besonders gefährdet sind weibliche Mitarbeiter der Referate Sicherung und Kontrolle und des medizinischen Dienstes, männliche Sicherungs- und Kontrollkräfte und Untersuchungsführer. Das belegen nachfolgende Vorkommnisse in Untersuchungshaftanstalten des MfS: Am 29. 5. 82 wurde bekannt, daß drei in Gemeinschaftsunterbringung verwahrte Verhaftete planten, eine Mitarbeiterin des Referates Sicherung und Kontrolle als Geisel zu nehmen. Durch ''Beschäftigen” der Sicherungs- und Kontrollkräfte, wie allgemeine Fragestellungen, Verlangen nach Getränken und anderen, überzeugten sich diese Verhafteten, daß die von ihnen ausgewählte Mitarbeiterin Dienst im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt verrichtet. Bei der Führung zUm Aufenthalt im Freien sollte die Gelegenheit genutzt werden, diese Mitarbeiterin als Geisel in ihre Gewalt zu bringen, um - wie durch Vernehmungen des Untersuchungsorgans bekannt wurde - die Übersiedlung nach Westberlin zu erpressen. - Durch unverzüglich mit dem Untersuchungsorgan abgestimmte und eingeleitete Maßnahmen konnte die vorbereitete Geiselnahme vorbeugend verhindert werden.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 309 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 309) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 309 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 309)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

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