Innen

Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 311

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 311 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 311); yvs OHS oOOl - 234/84 311 chungshaftanstalt nicht in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Verwahrraum- und anderen Schlüsseln der Untersuchungshaftanstalt zu kommen, um Mittäter und andere Verhaftete zu befreien, weitere Ausbrüche zu eskalieren und anderes können dann im Anfangsstadium unterbunden werden, weil der bzw. die betreffenden Verhafteten nicht in den Besitz von Schlüsseln kommen, mittels derer sie Verhaftete anderer Verwahrräume "befreien" können. Selbst wenn es einem Verhafteten gelänge, in den Besitz eines Verwahr raumschlüssels zu kommen, würde er damit weitere Schloßsysteme, entsprechend der Sicherungsbereiche der Untersuchungshaftanstalt, wie zum Beispiel zwischen den Stationen des Verwahrbereiches, Verwahrbereich - Gebäudeteil Untersuchungsorgan, Verwahrbereich - Hofbereich, Verwahrbereich - Verwaltungsteil der Untersuchungshaftanstalt, nicht überwinden können. Gefahren für die Ordnung und Sicher-heit in der Untersuchungshaftanstalt auszuschließen bzw, maximal zu reduzieren, haben auch solche im Untersuchungshaftvollzug des MfS durchzusetzenden Sicherheitsgrundsätze zum Ziel, wie Verwahr raumtu-ren dürfen nur im Beisein eines zweiten Mitarbeiters aufgeschlossen werden, Verwahrräume dürfen niemals einzeln, betreten werden,physisch-starke renitente in Bezuq auf die Straftat brutal und mit hoher Risi- , - - - I iii.--- ях - -n - - - - - - kobereitschaft handelnde sowie zum Suizid oder zur Selbstbeschädigung neigende Verhaftete sind stets von zwei Mitarbeitern zu führen. Damit wird in erster Linie vorbeugend gesichert, daß Verhafteten von vorn herein die Aussichtslosigkeit auf Erfolg bei möglichen Angriffen auf Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt vor Augen geführt wird. Finden dennoch, wie die Praxis beweist, Angriffe auf Mitarbeiter stat ist durch einsatzbereites Handeln der Mitarbeiter in Verbindung mit sicher funktionierenden Alarm- und Sicherungsanlagen zu gewährleisten, daß die eingetretenen Störungen und die damit verbundenen höheren Gefahren für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges ohne Zeitverzug, entschlossen und mit den gesetzlich zulässigen Mitteln - abgewendet werden.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 311 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 311) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 311 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 311)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X