Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 311

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 311 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 311); yvs OHS oOOl - 234/84 311 chungshaftanstalt nicht in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Verwahrraum- und anderen Schlüsseln der Untersuchungshaftanstalt zu kommen, um Mittäter und andere Verhaftete zu befreien, weitere Ausbrüche zu eskalieren und anderes können dann im Anfangsstadium unterbunden werden, weil der bzw. die betreffenden Verhafteten nicht in den Besitz von Schlüsseln kommen, mittels derer sie Verhaftete anderer Verwahrräume "befreien" können. Selbst wenn es einem Verhafteten gelänge, in den Besitz eines Verwahr raumschlüssels zu kommen, würde er damit weitere Schloßsysteme, entsprechend der Sicherungsbereiche der Untersuchungshaftanstalt, wie zum Beispiel zwischen den Stationen des Verwahrbereiches, Verwahrbereich - Gebäudeteil Untersuchungsorgan, Verwahrbereich - Hofbereich, Verwahrbereich - Verwaltungsteil der Untersuchungshaftanstalt, nicht überwinden können. Gefahren für die Ordnung und Sicher-heit in der Untersuchungshaftanstalt auszuschließen bzw, maximal zu reduzieren, haben auch solche im Untersuchungshaftvollzug des MfS durchzusetzenden Sicherheitsgrundsätze zum Ziel, wie Verwahr raumtu-ren dürfen nur im Beisein eines zweiten Mitarbeiters aufgeschlossen werden, Verwahrräume dürfen niemals einzeln, betreten werden,physisch-starke renitente in Bezuq auf die Straftat brutal und mit hoher Risi- , - - - I iii.--- ях - -n - - - - - - kobereitschaft handelnde sowie zum Suizid oder zur Selbstbeschädigung neigende Verhaftete sind stets von zwei Mitarbeitern zu führen. Damit wird in erster Linie vorbeugend gesichert, daß Verhafteten von vorn herein die Aussichtslosigkeit auf Erfolg bei möglichen Angriffen auf Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt vor Augen geführt wird. Finden dennoch, wie die Praxis beweist, Angriffe auf Mitarbeiter stat ist durch einsatzbereites Handeln der Mitarbeiter in Verbindung mit sicher funktionierenden Alarm- und Sicherungsanlagen zu gewährleisten, daß die eingetretenen Störungen und die damit verbundenen höheren Gefahren für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges ohne Zeitverzug, entschlossen und mit den gesetzlich zulässigen Mitteln - abgewendet werden.;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 311 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 311) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 311 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 311)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der in Zusammenhang mit terroristischen Handlungen durch aktive oder ehemalige Angehörige der gründlich untersucht, alle begünstigenden Bedingungen herausgearbeitet und umgehend ausgeräumt werdenj.

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