Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 274

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 274 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 274); yvs OHS oOOl - 234/84 274 000274 beiterinnen anderer Diensteinheiten für die Körperdurchsuchung weiblicher verhafteter Personen zum Einsatz kommen, das insbesondere an Sonn- und Feiertagen, um eigene Mitarbeite rinnen zu entlasten,. Dahinter verbirgt sich nicht nur ein arbeitsorganisatorisches Problem, sondern vielmehr ein ideologisches, der Unterschätzung des Aufnahmeverfahrens insgesamt und insbesondere der Durchsuchung Verhafteter, Mitarbeiterinnen anderer Diensteinheiten, die aushilfsweise zum Einsatz gelangen, verfügen in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die notwendige operative Einstellung. Dieser Zustand ist unbedingt zu verändern, um in allen Diensteinheiten der Linie XIV die mit der Körperdurchsuchung angestrebten Zielstellungen mit optimalen Ergebnissen zu erreichen. Im folgenden soll zu einigen Problemen Stellung genommen werden, die im Zusammenhang mit der Körper- und Sachdurchsuchung zu beachten sind bzw einer weiteren Vervollkommnung bedürfen. Es ist eins gesicherte Erkenntnis, daß auch in Haftanstalten anderer Staaten die Körperdurchsuchung als generelle Maßnahme am Beginn der Aufnahme des Verhafteten durchgeführt wird. Sie ist in entsprechenden Gesetzen oder anderen rechtsverbindlichen Dokumenten verschiedener Staaten geregelt. So zum Beispiel in der UdSSR, CSSR, in Schweden und in der BRD. 1 - "Personen, die inhaftiert werden, werden durchsucht, daktyloskopiert und fotografiert." (Artikel 7, Gesetz über die Untersuchungshaft der UdSSR) - "Unter den im § 82 Abs. 3 der StPO angeführten Bedingungen wird bei dem Beschuldigten eine Körperdurchsuchung durchgeführt. Die Körperdurchsuchung, wie auch die Bewachung dabei, wird von Personen gleichen Geschlechts durchgeführt." (§ 16 Abs. 1 Untersuchungshaft vollzugsordnung der CSSR) - "Der Verhaftete muß spätestens bei Eintreffen im Arrest durchsucht werden. Dabei ist alle Rücksicht zu beachten, die entsprechend den Umständen erforderlich ist. Nach Möglichkeit sollen Zeugen anwesend sein. Geld, Wertsachen, Legitimationen und solche Gegenstände, die Ordnung und Sicherheit gefährden, sind dem Verhafteten abzunehmen und gesondert aufzubewahren." (§ 3, Gesetz über die Behandlung Verhafteter und Fe st ge nornme ne г des Königreiches Schweden.) - "Bei der Aufnahme werden die Gefangenen und ihre Sachen sorgfältig durchsucht. Bei der Durchsuchung männlicher Gefangener dürfen nur Männer, bei der Durchsuchung weiblicher Gefangener nur Frauen anwesend sein. Das Schamgefühl ist zu schonen." (Nr. 61, Untersuchungshaft vollzugsordnung der BRD);
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 274 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 274) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 274 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 274)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben. Die Lösung der in dieser Richtlinie gestellten Aufgaben hat im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien sowie in anderen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung Hauptrichtungen, Qualität und Effektivität der Arbeit der Spezialkommissionen der Linie. Die Spezialkommissionen der Linie führten im Jahre Einsätze. durch.

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