Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1984, Seite 275

Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 275 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 275); i 275 VVS CJHS oOOl - 234/84 000275 Nach den zur Zeit geltenden gesetzlichen Regelungen ist in der DDR das Untersuchungsorgan für die Durchsuchung verantwortlich (§ 110 Abs. 1 StPO). Die Körper und Sachdurchsuchung bei Verhafteten kann auch ohne Staatsanwaltschaftliche Anordnung und richterliche Bestätigung durch das Untersuchungsorgan durchgeführt werden (§ 109 Abs. 2 StPO). Mit der Durchführung von Durchsuchungshandlungen können im Auftrag des Leiters des Untersuchungsorgans auch andere politisch-operative Diensteinheiten beauftragt werden, wie zum Beispiel die Diensteinheiten der Linie VIII bei Wohnungsdurchsuchungen und die Diensteinheiten der Linie XIV bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug des MfS bzw. auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersu-chungshaftvollzug zu regeln, daß' der Verhaftete bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sich der Körperdurchsuchung und .seiner mitgeführten Sachen zu unterziehen hat. Es wird dazu folgender Gesetzestext vorgeschlagen: "Verhaftete sind bei der Aufnahme von Personen gleichen Geschlecht: körperlich zu durchsuchen. Mitgeführte Sachen sind ebenfalls zu durchsuchen. Soweit sie ihnen nicht belassen werden können, sind sie in Verwahrung zu nehmen." Damit wäre für den. Untersuchungshaftvollzug eine direkte gesetzliche Grundlage für die Körper- und Sachdurchsuchung gegeben und damit zugleich die eigenständige Verantwortung der Diensteinheiten der Linie XIV für die Körper- und Sachdurchsuchung weiter erhöht. Diese gesetzliche Regelung ist auch deshalb notwendig, da die Körper und Sach-durchsuchung während der Aufnahme und auch danach nicht ausschließlich wie bereits bei der Zielstellung der Durchsuchung begründet wurde, zum Zwecke des Auffindens von Beweismitteln erfolgt und somit auch über die Ziele der Durchsuchung gemäß § 108 StPO hinausgeht . Eine weitere mit der Aufnahme zu lösende Aufgabe ist die genaue Registrierung, Kennzeichnung und sichere Verwahrung dervon Verhafteten mitgeführten Sachen, Gegenstände und. Zahlungsmittel, die in ihrer Gesamtheit - soweit sie den Verhafteten nicht wieder zurückge-;
Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 275 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 275) Dissertation Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984, Seite 275 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 275)

Dokumentation: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Dissertation, Oberst Siegfried Rataizick (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberstleutnant Werner Stein (HA Ⅸ), Hauptmann Heinz Conrad (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-234/84, Potsdam 1984 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-234/84 1984, S. 1-431).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit ist eine Häufung von Eingaben durch Bürger an zentrale staatliche Stellen der sowie von Hilfeersuchen an Organe der der festzustellen. Diese Personen stellen insbesondere Anträge auf Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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